Hallo,
ich habe voreilig einen Arbeitsvertrag für eine geringfügige Beschäftigung unterschrieben. Eine Kündigung vor Dienstantritt,meinerseits, würde mit einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatslohns belegt werden.
Nun ist dem Arbeitgeber beim Abschluss des Vertrages ein schriftlicher Fehler unterlaufen. Das Arbeitsentgelt dass ich monatlich erhalten soll, wurde versehentlich als Stundenlohn angegeben.
Morgen soll der Vertrag korrigiert werden, ist er, wenn ich eine Korrektur verweigere, ungültig?
Wäre dies eine Möglichkeit, ohne Vertragsstrafe, aus dem Arbeitsverhältnis auszusteigen?
Kündigung wg. Formfehler vor Dienstantritt möglich?
11. Juni 2007
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Frage vom 11. Juni 2007 | 18:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wg. Formfehler vor Dienstantritt möglich?
#1
Antwort vom 11. Juni 2007 | 21:04
Von
Status: Unbeschreiblich (50034 Beiträge, 17527x hilfreich)
Nein, da es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler handelt. Solche Fehler führen nicht zu einer Unwirksamket des gesamten Vertrages.
#2
Antwort vom 12. Juni 2007 | 07:29
Von
Status: Praktikant (653 Beiträge, 154x hilfreich)
Eine Kündigung vor Dienstantritt,meinerseits, würde mit einer Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttomonatslohns belegt werden.
Steht das so im Vertrag?
Womit soll diese Vertragsstrafe begründet sein?
Was sagt der Vertrag über die Kündigungsfristen aus?
Vielleicht einfach am ersten Arbeitstag kündigen, wobei ich mir wirklich nicht sicher bin, ob so eine Klausel wie o.g. rechtens ist.
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