Kündigung wie geht es jetzt weiter ?

24. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.01.2025 18:05:12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wie geht es jetzt weiter ?

Hallo, ich habe diese Frage bewusst ins generelle forum gestellt, da die Frage verschiedene Bereiche abdeckt.
Ich bitte um Rat da ich zur Zeit sehr große Probleme habe.

Ich war unbefristet in einem Geschäft angestellt. Seit über 6 Monaten habe ich oft krach mit der Nachbarin.

Zim sacherhalt: es ist ein Sozialbau mit über 50 Wohnungen.
Diese Mieterin ist sehr bekannt, das sie die ständig Stress mit diversen Mietern hatt.

Sie fängt mitten in der Nacht an rumzuschreien, gegen die wände zu poltern und Türen zu kanllen.

Sobald ein Mieter eagl wie höflich oder auch nicht um Ruhe bittet, schreit sie die Mieter an. Auch wurde ein Mieter angegriffen und mehrfach spukt diese Dame auch andere Mieter an.

Anzeigen und Meldungen an dem Vermieter blieben leider erfolglos.

Nun hatte ich eine anzeige gegen diese Mieterin gestellt, da sie im hausfluhr herum schrie sie würde mich umbringen.

Mittlerweile bereue ich es diese Dame angezeigt zu haben.
Denn nun geht sie hauptsächlich gegen mich.

Mal abgesehen von den beleidigungen und Drohungen kamm sie auch meine Arbeitsstelle und erzählte Kunden Geschichten wie zb. Ich wäre psychisch krank oder fing an im Geschäft herumzuschreien ich hätte sie geschlagen etc.

Das hat mein Chef natürlich mitbekommen und dieser hat mich schriftlich abgemaht und drohte mit einer fristlosen Kündigung sollte so etwas nochmal vorkommen.
Ich solle meine privaten Probleme von der Arbeit fern halten.

Kaum eine Woche später kamm diese Dame wieder auf meine Arbeitsstelle und schrie herum etc.

Ich wurde daraufhin nochmals schriftlich abgemahnt. Mein alter Chef teilte darauf hin mit das sei die letzte Chance.

Da die Drohungen und Störungen im Wohnhaus weitergingen habe ich sogar ein Annäherungsverbot erwirkt.

Nun kam diese Dame trotz des verboten wiederholt auf meine Arbeitsstelle und machte Lärm und beleidigte Kunden.

Nun wurde ich fristlos gekündigt !

Zudem habe ich erfahren das ich wegen der Kündigung und der Vorgehenden Abmahnungen vom ALG gesperrt wurde, ich solle nun einen Antrag auf Bürgergeld stellen bis meine sperzeit vom ALG 1 abgelaufen ist.

Nun eine fragen hierzu:

Ist die Kündigung wirklich rechtens? ( oder habe ich die Chance noch was zu retten)?

Habe ich die Möglichkeit die Differenz von meinem Gehalt zum bürgergeld von diese Dame zu fordern ?

Wie gehe ich damit um wenn ein potentieller Arbeitgeber fragt warum ich gekündigt wurde ? (Ein neuer Arbeitgeber würde bestimmt damit rechnen das so weitergeht )

Welche Garnelen rechtlichen Schritte kann ich gegen die Nachbarin einleiten ?

Ein Auszug so schnell wir möglich ist geplant aber ohne job eine wohnung bekommen uffff......
Wie sollte ich hier am Besten vorgehen ?

Ich weiß viel Text dennoch danke fürs lesen.

-- Editiert von Moderator topic am 24. Januar 2025 18:02

-- Thema wurde verschoben am 24. Januar 2025 18:02

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33832 Beiträge, 17596x hilfreich)

Ist die Kündigung wirklich rechtens? ( oder habe ich die Chance noch was zu retten)? Keine Ahnung - darüber wird ein Arbeitsgericht zu befinden haben. Jedenfalls müssten Sie erstmal gegen die Kündigung klagen.

Habe ich die Möglichkeit die Differenz von meinem Gehalt zum bürgergeld von diese Dame zu fordern ? Und die Dame hat so ein tolles Einkommen, dass das Sinn machen würde? Ansonsten braucht man darüber gar nicht nachzudenken.

Mal abgesehen von den beleidigungen und Drohungen kamm sie auch meine Arbeitsstelle Und die kannte sie jetzt woher?

-- Editiert von User am 24. Januar 2025 16:02

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.01.2025 18:05:12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nicht woher sie das weiß.
Ich kann mir nur vorstellen das sie mir evtl. Nachgestellt hatt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Despi
Status:
Student
(2116 Beiträge, 481x hilfreich)

Uff…
Ehrlich gesagt, kommt hier einiges zusammen.

Auf den ersten Blick halte ich das Verhalten des AG für irrational, falls es da keine Vorgeschichte gibt.
Wenn ihn die Dame stört, könnte er von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Stattdessen trägt er dir auf, die Frau fernzuhalten. Wie sollst du das umsetzen?
Was hat er denn zu deinen Erklärungen gesagt?
Wie ist man konkret gegen die Belästigungen, Beleidigungen und Drohungen vorgegangen?
Waren die Bestandteil der Anzeige?

Die Kündigung halte ich jedenfalls nicht ohne Weiteres für wirksam.

Zur Mietsache:
Hier ist der Vermieter in der Pflicht.
Hat man den schon gerichtsfest mit angemessener Pflicht zum Handeln aufgefordert?
Wird dann weiter ignoriert, kommt eine Mietminderung in Betracht.
Wie hat man reagiert, als das Annäherungsverbot ignoriert wurde?

So oder so glaube ich, dass das einen Anwalt gut aufgehoben wäre.
Zumindest aber habe ich den Eindruck, dass die eigenen Rechte nicht angemessen durchgesetzt werden.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36559 Beiträge, 6166x hilfreich)

Zitat (von Nutzer28437):
Nun wurde ich fristlos gekündigt !
NUN---Wann war das? Man müsste mal den Wortlaut der Kündigung lesen können.
Zitat (von Nutzer28437):
Ich wurde daraufhin nochmals schriftlich abgemahnt.
Die Abmahnungen hatten welchen Inhalt? Mit Wortlaut bitte.
Zitat (von Nutzer28437):
ich solle nun einen Antrag auf Bürgergeld stellen bis meine sperzeit vom ALG 1 abgelaufen ist.
Das kannst du machen, es gibt aber keine Pflicht dazu. Die Sperrzeit dürfte 12 Wochen dauern, wenn die fristlose K verhaltensbedingt war.
Zitat (von Nutzer28437):
Habe ich die Möglichkeit die Differenz von meinem Gehalt zum bürgergeld von diese Dame zu fordern ?
Ja, doch was soll diese ***Idee?
Zitat (von Nutzer28437):
Welche Garnelen rechtlichen Schritte kann ich gegen die Nachbarin einleiten ?
Anzeigen waren ja bereits erfolglos, wie man liest.

Zitat (von Nutzer28437):
Wie sollte ich hier am Besten vorgehen ?
Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Innerhalb 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung.
Zitat (von Nutzer28437):
es ist ein Sozialbau mit über 50 Wohnungen.
Das dürfte das unwichtigste überhaupt sein. Wie hast du denn deinem Vermieter das Verhalten der Frau gemeldet? Und was hast du gefordert, was er tun soll?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(719 Beiträge, 471x hilfreich)

Ich verschiebe das jetzt mal ins Arbeitsrecht - es sind diverse Rechtskreise betroffen, aber der Verlust der Arbeitsstelle ist wohl das dringendste Problem.



-- Editiert von User am 24. Januar 2025 18:05

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128249 Beiträge, 40958x hilfreich)

Zitat (von Nutzer28437):
Nun wurde ich fristlos gekündigt !

So wie ich das sehe, ist diese Kündigung völlig unberechtigt,

Die Inkompetenz des Unternehmers gegen solche Subjekte vorzugehen, dürfte alleine sein Problem sein.
Der Mitarbeiter ist nicht dafür verantwortlich.

Hier ist man gleich 2fach Opfer geworden, sowohl von dem Subjekt als auch vom inkompetenten Chef.

Insofern kann ich nur dazu raten Kündigungsschutzklage einzureichen.



Zitat (von Nutzer28437):
Nun kam diese Dame trotz des verboten wiederholt auf meine Arbeitsstelle und machte Lärm und beleidigte Kunden.

Es war auch nicht wirklich zu erwarten, das das wirkt, denn Psychopathen lassen sich in der Regel nicht durch Buchstaben aufhalten.
Welche Sanktion hat man denn für den Bruch des Verbotes im Beschluss / Urteil stehen?



Zitat (von Nutzer28437):
Anzeigen und Meldungen an dem Vermieter blieben leider erfolglos.

Falls diese gerichtsfest waren, sollte man nun auch gegen den Vermieter vorgehen.

Kann gut sein, das dieser zum Schadenersatz verpflichtet würde.



Zitat (von Nutzer28437):
Habe ich die Möglichkeit die Differenz von meinem Gehalt zum bürgergeld von diese Dame zu fordern ?

Fordern kann man immer, in der Regel sind solche Leute jedoch vermögenlos und das Einkommen ist wegen Geringfügigkeit nicht pfändbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8753 Beiträge, 1853x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
So wie ich das sehe, ist diese Kündigung völlig unberechtigt,


Sehe ich auch so. Ist aber einfacher zu sagen "Ihr Privatkram gehört hier nicht hin" - anstatt sich vor die Mitarbeiterin zu stellen, Hausverbot zu erteilen und dadurch auch das Annäherungsverbot zu stützen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18689 Beiträge, 6826x hilfreich)

Zitat (von guest-12324.01.2025 18:05:12):
Nun wurde ich fristlos gekündigt !

Für die Fristlose gibt es sicher keinen tragfähigen Grund und AN wehrt sich gegen sowas mit einer Kündigungsschutzklage. Dazu hast du exakt 3 Wochen Zeit nach Zugang.
Auch mit einer vll. hilfsweise ordentlichen Kündigung sollte sich der AG schwertun - solche Vorfälle muss er in der Lage sein, übers Hausrecht zu regeln.

Zum Streit mit der Mit-Mieterin
Zitat (von guest-12324.01.2025 18:05:12):
Sie fängt mitten in der Nacht an rumzuschreien, gegen die wände zu poltern und Türen zu kanllen.

Das klingt sehr, als sei die Frau ziemlich gestört. Es sollte doch möglich sein, dass die Betroffenen im Haus gemeinsam agieren. Es beginnt mit dem Protokollieren von Vorfällen.
Beleidigungen sind eine Sache für sich und fallen unters Strafrecht.

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