Ein freundliches Hallo in die Runde,
ich habe am 01.09.2019 ein Beschäftigungsverhältnis als Küchenhilfe in einem Altenheim begonnen (30 Stunden die Woche). Der Arbeitsvertrag
ist befristet auf 1 Jahr, Probezeit 6 Monate, während der Probezeit Kündigungsfrist 2 Wochen.
Ich habe schon nach 2 Einarbeitungstagdiensten alleine gearbeitet, zur vollsten Zufriedenheit der Chefin, auch Überstunden gemacht, da ich seit dem 01.09. insgesamt nur 2 freie Tage hatte.
Am Sonntag bin ich zu Hause gestürzt, wurde im Krankenhaus behandelt und für 1 Woche krankgeschrieben. Ich habe noch am Sonntag vom Krankenhaus bei der Chefin angerufen, und mich krank gemeldet und am Montag bin ich direkt zum Hausarzt und AU geholt.
Am selben Tag bekam ich per Expressschreiben die Kündigung, fristgerecht zum 01.10.2019.
Da ich diesen Arbeitsplatz dringend brauche, habe ich meine Chefin angerufen, ihr erklärt, dass ich durch einen Sturz arbeitsunfähig bin. Sie meinte, ich solle am 24.09. ins Büro kommen, sie würde die Kündigung zurückziehen, aber ich würde für den Monat September keinen Lohn bekommen.
Meine Frage:
Wenn sie die Kündigung zurücknimmt, wie sie anbietet, warum bekomme ich für meine Arbeit im September dann keinen Lohn? Ist das rechtens?
Ich weiß nicht, wie ich mich am 24. verhalten soll.
Über helfende Antworten wäre ich euch sehr dankbar!
Kündigung wird zurückgenommen, wenn ich auf Lohn verzichte
18. September 2019
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Frage vom 18. September 2019 | 00:38
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wird zurückgenommen, wenn ich auf Lohn verzichte
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#1
Antwort vom 18. September 2019 | 02:14
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2998x hilfreich)
ZitatWenn sie die Kündigung zurücknimmt, wie sie anbietet, warum bekomme ich für meine Arbeit im September dann keinen Lohn? Ist das rechtens? :
Nein, natürlich nicht.
Kann es sein, dass Du etwas falsch verstanden hast und sie sagte, dass Du für die AU Zeit nichts bekommst von ihr?
Aber für die Zeit davor auch nichts, dass wäre für mich Abzocke pur. Ich würde mich nicht darauf einlassen, aber ich bin auch nicht in Deiner Situation.
Berry
#2
Antwort vom 18. September 2019 | 08:49
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Zum Verständnis wäre wohl zu ergänzen, dass es in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses generell keine Entgeltfortzahlung gibt. Da hält sich deine Chefin nur an die Rechtslage. Ohne Geld stehst du gleichwohl nicht da - die Krankenkasse springt ein. Du musst dein Geld aber dort beantragen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 18. September 2019 | 08:53
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 104x hilfreich)
Warte erstmal ab, vielleicht ist es nur ein Missverständnis.
Für die Zeit der AU hast du keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 3 Abs. 3 EntgFG).
Die Zeit, in der du gearbeitet hast, muss aber vergütet werden.
Und jetzt?
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