Kündigung wirksam

27. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)
Kündigung wirksam

Ich bin seit dem 15.6. bei einer Wohnungsgenossenschaft angestellt. Gestern wurde mir zum 31.8. die Kündigung in der Probezeit überreicht. Diese war allerdings nur von einem der beiden Vorstände unterschrieben, da sich der zweite Vorstand im Urlaub befindet.

Sehe ich das richtig, dass die Kündigung unwirksam ist, da in § 25 Genossenschaftsgesetz geregelt ist, dass Erklärungen (Kündigung ist eine Willenserklärung) von allen Vorständen abgegeben werden müssen. Die Satzung der Genossenschaft regelt das gleiche. Wäre hier eine Kündigungsschutzklage erfolgreich? Der Prokurist ist ebenfalls im Urlaub und konnte auch nicht unterzeichnen.

Ziel von mir ist mit einer Kündigungsschutzklage die Kündigung zum 30.9. zu erreichen, um mehr Zeit für die Arbeitssuche zu haben. Das doch enorm hohe Arbeitsentgelt ist auch ein Grund.

Zweite Frage ist:
Es wurde zu 100 % der Betriebsrat nicht rechtzeitig angehört. Dieser hätte am 18.7. angehört werden müssen, damit die Kündigung am 26.7. ausgesprochen werden kann. Wenn überhaupt eine Anhörung stattgefunden hat (wovon ich nicht ausgehe), dann am 26.7. und anschließend wurde gleich die Kündigung ausgesprochen. Wie kann ich das beweisen?

Es war ursprünglich geplant, am 29.7. den Betriebsrat anzuhören, um dann am 6.8. die Kündigung zum 31.8. (was nicht fristgerecht und somit wieder angreifbar gewesen wäre) nach Fristablauf auszusprechen. Die Kündigungsfrist beträgt laut Manteltarifvertrag 1 Monat zum Monatsende in der Probezeit.

Und zu guter letzt noch eine Frage:
Ich wurde weder widerruflich noch unwiderruflich von der Arbeit freigestellt. Ich gehe davon aus, dass ich dann die Urlaubsabgeltung beanspruchen kann. Für 8 Tage ein hübsches Sümmchen.

So wie die Kündigung gelaufen ist (ganz miese Tour) und die fadenscheinigen Gründe (ich wäre zu verkrampft, weil ich Angst vor einer Kündigung hätte) würde ich auch wegen 3,50 € vor Gericht ziehen. Allein schon deshalb, um meinem Chef sein fieses Grinsen von gestern heimzuzahlen.

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15 Antworten
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#1
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Die Frage, ob alle Vorstandsmitglieder unterschreiben müssen, vermag ich nicht zu beantworten - sicher ist dagegen, dass die Kündigung nichtig ist, wenn der BR nicht zuvor gehört worden ist. Wenn das festgestellt würde, würde das Arbeitsgericht sich mit der anderen Frage gar nicht erst befassen.

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#2
 Von 
EinSatzgenügt
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 18x hilfreich)

man bestreitet bei einer Klage die ordentliche Anhörung des BR mit "Nichtwissen", dann ist der AG am Zug, dazulegen, daß ordentlich angehört wurde

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""Du bist im Recht; nun sieh zu, wie du da wieder heraus kommst." (Adelbert von Chamisso)
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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Sehe ich das richtig, dass die Kündigung unwirksam ist, da in § 25 Genossenschaftsgesetz geregelt ist, dass Erklärungen (Kündigung ist eine Willenserklärung) von allen Vorständen abgegeben werden müssen. Die Satzung der Genossenschaft regelt das gleiche. Wäre hier eine Kündigungsschutzklage erfolgreich? <hr size=1 noshade>


Da könnte unter Umständen was dran sein. Hier braucht man aber einen top-fitten RA, der das genauestens darlegen kann.
Normalerweise spielt das allerdings eher keine Rolle, weil der AG durchaus andere AN befähigen kann, eine Kündigung zu Unterzeichnen, z.b. den Personaler.

quote:<hr size=1 noshade>Es wurde zu 100 % der Betriebsrat nicht rechtzeitig angehört. Dieser hätte am 18.7. angehört werden müssen, damit die Kündigung am 26.7. ausgesprochen werden kann. Wenn überhaupt eine Anhörung stattgefunden hat (wovon ich nicht ausgehe), dann am 26.7. und anschließend wurde gleich die Kündigung ausgesprochen. Wie kann ich das beweisen? <hr size=1 noshade>


Was sagt denn der BR dazu oder kann man den nicht fragen? Wieviele BRM hat der BR? Warum hätte der BR am 18.7. angehört werden müssen für eine Kündigung am 26.7. Der BR kann sich doch auch schneller Äussern und muss die Anhörungsfrist nicht ausschöpfen. Das sollte man als BR zwar nicht unbedingt machen, aber es fühlen sich ja längst nicht alle Gremien nur den AN verpflichtet.

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#4
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

@blaubär

Die Kündigung ist nur von einem Vorstand unterzeichnet, von keiner zweiten Person. Es hätte ja mein Abteilungsleiter (Rechtsanwalt) mit unterzeichnen können, hat er aber nicht. Der Vorstand hat auch in der Ich-Form geschrieben (also: ich kündige...), sonst wird dort immer in der "Wir-Form" geschrieben.

@1000kleinesachen

In der Kündigung steht: "Der Betriebsrat wurde gem. § 102 Betriebsverfassungsgesetz ordnungsgemäß über die beabsichtigte Kündigung unterrichtet und hat dieser innerhalb der gesetzlichen Frist nicht widersprochen."

In § 102 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz steht, dass der Betriebsrat angehört werden muss und die Möglichkeit hat, innerhalb einer Frist von einer Woche zu widersprechen. Also muss ja der Betriebsrat am 18.7. angehört worden sein und das bestreite ich wehemmend". Wenn der Betriebsrat gestern unterrichtet wurde (wenn überhaupt, was ich nicht glaube), dann hätte er ja bis zum 2.8. Zeit, zu widersprechen. Wenn sie bis zum 2.8. warten, ginge die Kündigung ja nur zum 30.9. und das wollten sie ja nicht.

Der Betriebsrat ist hier sehr AN-pro. Die legen sich wegen jedem Pups mit dem Vorstand an. Ich könnte einer vom BR eine mail schicken, ob sie unterrichtet worden sind. Aber die Mails werden durch die IT-Abteilung kontrolliert (wurde uns immer wieder eingetrichtert). Der BR besteht aus 4 Personen.

Also mein neuer Plan: Ich reiche am 16.08. Kündigungsschutzklage ein (letzt möglicher Tag). In der Hoffnung, dass mit ordnungsgemäßer Anhörung des BR etc. oder mithilfe der Verhandlung dann eine Kündigung zum 31.10. rausspringt.

Das Beste war ja (und allein deshalb will ich schon klagen). Mir wurde ein Wisch unter die Nase gehalten, mit dem ich anerkenne, dass ich keine weiteren Ansprüche gegen den AG geltend mache. Ich habe die Unterschrift verweigert und gleich darauf hingewiesen, dass ich die Kündigung prüfen lasse. Da haben sie ihr Poker-Face aufgelegt und gut.

Die werden schon wissen, dass die Kündigung unwirksam ist, aber sie denken sich: Versuchen wir es. Vielleicht macht sie ja nichts. Versuch macht klug.

Aber nach allem was war (Mobbing von der feinsten Art und Weise) und dem Ablauf der Kündigung sowie dem nur fiesen Grinsen meines Abeilungsleiters gestern (er hat sich sogar einschließen lassen, damit ich nicht zu ihm reinkommen kann, das muss man sich mal überlegen), möchte ich sie nicht so einfach davonkommen lassen.

Auch auf mein Weihnachtsgeld (steht mir tarifvertraglich für dann 3 Monate zu) werde ich pochen.

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#5
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

Wenn der AG den BR gefragt hat, hat er seinen Teil getan. Ob der BR gut arbeitet oder nicht, kann man nicht dem AG anlasten. Der Zugang der Anfrage sollte sich objektiv feststellen lassen. Der Gang zum BR ist übrigens ein Dienstweg und steht dir zu - du musst also keine Mails schreiben.
Einem Gericht sind Formfehler bei einer Kündigung natürlich am allerliebsten, gleichwohl bin ich eher skeptisch hinsichtlich der Qualität deiner Argumente: Zunächst steht Aussage, dass der BR ordnungsgemäß gehört worden sei (das will erst einmal widerlegt sein), und der Sache mit den Unterschriften trau ich auch nicht sehr, weil ein Betrieb sich im Innern doch sehr einschränken würde mit so einer Handhabung - s.o. 1000kleinesachen. Wenn sich herausstellt, dass die Klage chancenlos ist, kannst du sie bei Gericht immer noch zurückziehen.

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#6
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Also nachdem hier noch mehrere "Einschüchterungsbriefe" per Einschreiben-Rückschein eingetroffen sind und mir das Urlaubsgeld komplett wieder zurück gerechnet wurde, habe ich mit gestriger Post Kündigungsschutzklage fristwahrend beim Arbeitsgericht eingereicht.

Zwischenzeitlich wurde hier im Expertenforum ein gleichgelagerter Fall (AG war GmbH, aber gleiche Vorschriften) genau so beantwortet, wie ich mir das in meinem Fall gedacht habe.

Da ich rechtsschutzversichert bin, hab ich dann doch mal die KSchKlage erhoben. Soll das Gericht entscheiden, ob die Kündigung wirksam ist oder nicht.

Drückt mir mal die Daumen, ich werde berichten.

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#7
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, mal eine kurze Frage: Wie lange ist denn die Probezeit? Denn im Regelfall ist die 3 oder 6 Monate.

Thema Weihnachtsgeld:
In eigentlich allen Tarif und Arbeitsverträgen gibt es den Passus:

quote:
Der Anspruch auf Urlaubs- und/oder Weihnachtsgeld besteht nach bestandener Probezeit

Dieses ist hier ja schon mal nicht der Fall.

Also sehe ich sowohl für Urlaubs als auch Weihnachtsgeld schon mal schwarz.

Ferner sollten sie mal ihren Arbeitsvertrag überprüfen, ob nicht ähnliches verklausuliert ist:

quote:
"Die Firma XY ist berechtigt Frau/Herrn … nach dem Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der vertraglichen Vergütung von der Erbringung ihrer/seiner Arbeitspflichten freizustellen. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung offener Urlaubsansprüche."
Eine solche Anrechnungsklausel findet man meist in den Arbeitsverträgen, weil der Arbeitnehmer ansonsten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen könnte.

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Ein Telefonat mit dem BR-Vorsitzenden hätte genügt, um festzustellen, ob die Anhörung rechtzeitig erfolgt ist.

quote:
Aber die Mails werden durch die IT-Abteilung kontrolliert (wurde uns immer wieder eingetrichtert).

Wer hat das getrichtert?
Mails zwischen Mitarbeitern und dem BR dürfen nicht kontrolliert werden. Gibt es einen Datenschutzbeauftragten? Was sagt der dazu?
Was sagt denn der BR zu dieser Kontrolle?

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#9
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

@Fulgora
Die Probezeit beträgt 6 Monate. Aber eine formell unwirksame Kündigung ist auch während dieser Zeit angreifbar.

Ja das mit dem Weihnachts- und Urlaubsgeld habe ich inzwischen selbst recherchiert. Leider ist das so. Es wurde aber erst in einem der Einschüchterungsbriefe bekannt gegeben, dass das zuviel gezahlte Urlaubsgeld zurückgerechnet wird.

Diese Klausel wegen Freistellung findet sich nicht in meinem Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag ist so allgemein gehalten, dass der Steuerberater erstmal anrief und fragte, was ich eigentlich verdiene. Weil da nur drinsteht, welche Gehaltsklasse mit wieviel Berufsjahren. Sonst bezieht sich der AV in allen Punkten auf den Manteltarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungswirtschaft. Ich musste mir erstmal den Tarifvertrag beschaffen um zu wissen, was eigentlich im AV steht.

@Hamburgerin
BR war für mich nicht mehr zu sprechen (wurde am Telefon abgewimmelt). Ich sags mal so, vom zeitlichen Ablauf der Kündigung war eine Anhörung gar nicht möglich. Des Weiteren waren alle BR-Mitglieder im Urlaub. Also wer soll angehört worden sein?

Dass die Mails alle gelesen werden, hat uns immer der Vorstand eingetrichtert, das stand auch im Unternehmenshandbuch. Da stand auch, dass wir private Mails schreiben dürfen, aber wir wissen sollen, dass diese gelesen werden. Also wurden keine geschrieben.

Ja, einen Datenschutzbeauftragten gibt es. Das war mein Abteilungsleiter (Rechtsanwalt). Der sagt zu allem ja und amen, weil wenn er dort rausfliegt, kann er einpacken. Der hat immer gemacht, was der Vorstand sagt, damit er es sich ja nicht mit diesem verscherzt.

Meiner Meinung nach ist die Kündigung allein schon deshalb unwirksam, weil nur von einem Vorstand unterzeichnet (und von keiner weiteren Person). Auch nur er hat den Arbeitsvertrag gekündigt (Wortlaut: hiermit kündige ICH den AV).

Wenn ich schon 1 Monat mehr raushole, wäre das schon toll. Denn der Arbeitsmarkt ist derzeit zum Kotzen. Ich denke auch, dass der AG, wenn er die Klage zugestellt bekommt, eine neue Kündigung zum 30.9. ausspricht. Ist mein Gefühl.

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#10
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Hallo, also wenn der BR für dich nicht mehr zu sprechen war, dann solltest du dir keine Gedanken mehr machen was zeitlich möglich war. Denn eine "Anhörung" muss nicht in der Firma stattfinden und kann sogar schriftlich via Mail stattfinden. Getreu dem Motto " Wer was gegen diese Kündigung hat möchte sich bis zum xx.xx.xxxx melden"
Und die Kündigungsfristen sind in der Probezeit eh meist kürzer als im Tarifvertrag vorgesehen.

zum Thema Mails:

quote:
Dass die Mails alle gelesen werden, hat uns immer der Vorstand eingetrichtert, das stand auch im Unternehmenshandbuch. Da stand auch, dass wir private Mails schreiben dürfen, aber wir wissen sollen, dass diese gelesen werden. Also wurden keine geschrieben.


Hat der Arbeitgeber die private Nutzung von Mails ausdrücklich gestattet, sind ihm die Hände gebunden die Mails zu kontrollieren.
quote:
„In diesen Fällen stellt das Gesetz den Arbeitgeber mit den Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen gleich"


Nur wenn private Nutzung ausdrücklich untersagt ist darf der Chef einsicht nehmen. Die IT-Abteilung darf dieses in beiden Fällen nicht.

Dann noch eine Frage, wurde denn ihr Arbeitsvertrag auch von mehr als einem Vorstandsmitglied unterschrieben?

Und sorry das ist jetzt meine ganz persönliche Meinung, aber ich habe vollstes Verständnis für den Ausspruch der Kündigung.

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

-- Editiert Fulgora am 18.08.2013 14:15

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#11
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Ja, der AV ist von beiden Vorständen unterzeichnet.

Darf ich fragen, warum du dafür vollstes Verständnis hast? Du weißt nicht, was da gelaufen ist und das war ne ganz miese Tour. Weil ich ne super Arbeitskraft bin, wurde ich rausgemobbt. Das sagt ja alles.

Die Kündigungsfrist beträgt übrigens gem. Tarifvertrag während der Probezeit 1 Monat zum Monatsende. Danach 6 Wochen zum Monatsende. Also nicht wirklich verkürzt.

Wie gesagt, die Kündigung wurde meiner Meinung nach so durchgezogen nach dem Motto: Versuchen wir es mal, vielleicht klagt sie ja nicht.

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

quote:
Darf ich fragen, warum du dafür vollstes Verständnis hast? Du weißt nicht, was da gelaufen ist und das war ne ganz miese Tour. Weil ich ne super Arbeitskraft bin, wurde ich rausgemobbt. Das sagt ja alles.


Die wievielte Kündigung ist das seit du hier im Forum angemeldet bist? Die 3 oder die 4te? Mal fragst du nach Wohngeld, dann schreibst du von einem "Bemessungsentgelt von fast 1.900 EUR".

Wenn das zutreffen solle was du geschrieben hast das: "Ich habe 12 Jahre Berufserfahrung und bin auch "Meisterin" in meinem Job." und "Denn Fachkräfte in meiner Branche sind rar und die Chefs suchen händeringend. "

Sorry aber dann verstehe ich das nicht.
Und noch eine Frage: Die wievielte Kündigungsschutzklage ist das in den letzte 18 Monaten, wahrscheinlich die 2te oder 3te?

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"Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache"

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#13
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Es ist erst die 2. Dazu kommt ein befristeter Job von 3 Monaten.

Es ist richtig, mein derzeitiges ALG bemisst sich nach 1.900,00 Arbeitsentgelt. Ich habe 11 Jahre in Hamburg gearbeitet und dort sehr gutes Geld verdient. Aus familiären Gründen bin ich vor 1 Jahr zurück in meine Heimat gezogen.

Ich bekomme immer wieder zu hören (von AG, AA sagt was anderes), in meiner Branche werden Fachkräfte händeringend gesucht. Mag vielleicht auch richtig sein. Aber wenn ich Jobangebote bekomme von denen ich noch nichtmal ansatzweise leben kann und die weit unter meinem ALG sind, Fahrkosten selbstverständlich nicht erstattet werden, dann nehme ich so einen Job auch nicht an. Gerade erst wieder passiert: Internationale Firma, Chef weltweit bekannt, 1.200,00 brutto bei 40 Stunden. Abzgl. der Fahrtkosten bleiben mir monatlich 860,00 EUR, 970 EUR beträgt mein derzeitiges ALG. Diesen Job kann auch eine Berufsanfängerin machen, aber selbst die verdienen hier 1.600,00. Vermittlungsgutschein bekomme ich nicht, da es ja angeblich so viele Stellen gäbe (nur wo ich die finde, will mir keiner sagen). Also muss ich 6 Wochen warten, ab Mitte Oktober habe ich einen Anspruch. Denn über Arbeitsvermittler bekomme ich auch höher bezahlte Jobs. Sind mir schon angeboten worden, nur ich habe keine 2.000 EUR für den Arbeitsvermittler.

Es ist die 2. Kündigungsschutzklage seit 12 Monaten.

Ich hätte hier auch keine Kündigungsschutzklage eingereicht, wenn alles sauber abgelaufen und ich einfach nur zu doof für den Job gewesen wäre. Aber hier ist es alles andere als sauber gelaufen.

Aber das soll nun der/die Richter/in klären. Wenns die gleiche wie beim letzten Mal ist, haben die eh schon verloren. Die war super.

P.S. Wohngeld bekomme ich zur Zeit nicht, da ich in dem Job zuviel Geld verdient habe (fast 3.000 EUR brutto). Kann ich jetzt ab September mit dem ALG wieder beantragen. Dann bekomme ich wieder etwas.


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-- Editiert Violetta76 am 18.08.2013 20:57

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#14
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Es wird spannend. Termin 3.9.13 13:40 Uhr. Mal sehen, was bis dahin noch so passiert. Könnte mir denken, ne ganze Menge. Ging ja echt flott.

Also Däumchen bitte drücken.

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#15
 Von 
Violetta76
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 142x hilfreich)

Heute war Gütetermin (um 1 Woche auf Antrag der Beklagten verschoben). Was soll ich sagen? Die gleiche Richterin wie beim letzten Mal. Und es stimmt was man über sie sagt, wenn sie gute Laune hat, ist sie sehr AN-freundlich, wenn sie schlechte Laune hat, sehr AG-freundlich. Heute hatte sie sehr schlechte Laune.

Die Gegenseite hat sich zwischenzeitlich einen Anwalt genommen (der Busenfreund des Syndikusanwalts der Gegenseite).

Auf jeden Fall hat sie mich erstmal zusammengeschissen weil ich angeblich einen falschen Antrag in der Klage gestellt habe. Da dachte ich schon, hui, das kann was werden. Dann hat sie aber wiederum der Gegenseite gesagt, dass sie schon einen formellen Fehler in der Kündigung erkennen kann, nämlich der 2. Vorstand hat nicht unterschrieben und ja, nach dem GenG und der Satzung der Gegenseite muss er das. Da meinte der Gegenanwalt, der 2. Vorstand hätte dem 1. Vorstand in 2010 mündlich (!!!) Vollmacht für alle Personalangelegenheit (Einstellung, Kündigung etc.) gegeben und ich müsse erstmal beweisen, dass dem nicht so ist. Er hat dann irgend ein Urteil angeführt, was in der Verhandlung natürlich nicht gelesen werden konnte (Richterin war auch nach eigenen Worten schlecht vorbereitet).

Auf jeden Fall hat dann der Gegenanwalt eine Abfindung von 100 (in Worten: EINHUNDERT) eur vorgeschlagen, worauf ich ihm unmissverständlich mitgeteilt habe, dass das völlig indiskutabel ist. Da muss ich für den letzten Monat dem AG ja noch Geld zurückzahlen (wegen Steuern etc.). Auf meinen Vorschlag, Kündigung unter Lohnfortzahlung zum 30.9. hat er mit dem Kopf geschüttelt. Er meinte dann, er hätte keine Befugnis zum Abschluss eines Vergleichs und er würde bei der Gegenseite jetzt auch niemanden erreichen (reine Schutzbehauptung). Als die Richterin in das Protokoll aufnehmen wollte, dass der Gegenanwalt einen solchen Vergleich strikt ablehnt, hat er doch protestiert und gemeint, er würde nochmal mit seiner Mandantin reden und mich dann ggf. anschreiben. Darauf hin habe ich ihm auch gesagt, dass jetzt Vergleich oder gar nicht.

Er will mich dann nämlich dazu drängen, dass ich die Kosten der Gegenseite ganz oder teilweise übernehme. Kann er vergessen.

Kammertermin ist am 13.2. Mal sehen, wies weitergeht.

Schlauer wäre es von denen gewesen, sie hätten eine Kündigung zum 30.9. nach Klagezustellung ausgesprochen. Da hätten sie die Kosten des Anwalts gespart. Aber wollten sie ja nicht.

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