Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt liegt vor.
Person A hat während der Probezeit (2 Wochen Kündigungsfrist) am 22.November eine Kündigung per E-Mail (23:56 Uhr) von Person B erhalten. Person A hat Person B darauf hingewiesen, dass diese bitte schriftl. erfolgen muss. Person B hat die Kündigung dann am 24. November (Donnerstag) auf den Arbeitsplatz von von Person A gelegt (das wurde von Person C per whatsapp mitgeteilt "Hier liegt eine Kündigung auf dem Tisch). Leider war Person A am 24. November (Donnerstag) und 25. November (Freitag) krank. Als Person A am 28. November (Montag) ins Büro kam, war keine Kündigung mehr auf dem Platz zu sehen. Daraufhin hat Person A Person B gefragt, ob Person B sich im klaren ist, dass immernoch keine wirksame Kündigung vorliegt. Person B kam dann am 28. November (Montag) ins Büro und hat die Kündigung persönlich überreicht. Person B besteht aber darauf, dass die Kündigung die Datierung vom 22. November behält und somit auch die Kündigungsfrist von dem Datum an läuft. Sollte Person A das nicht akzeptieren droht Person B vor Gericht zugehen.
Wie bewertet ihr diesen Sachverhalt. Welche Chancen hat Person A vor Gericht und wer würde in dem Fall die Gerichtskosten übernehmen müssen?
Kündigung - wirksam?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Vorweg: Die Gerichtskosten der ersten Instanz trägt jede Partei für sich selber. Egal, wer gewinnt.
Person B kann gerade überhaupt nichts bei Gericht erreichen. Sie hat eine Kündigung übergeben und wenn A sich nicht wehrt, dann wird die Kündigung rechtskräftig. Hier kann nur A auf Einhaltung der Kündigungsfrist klagen, ohne Klage wird die Kündigung zum darin genannten Datum rechtskräftig.
Die Klage formuliert der Rechtspfleger am Arbeitsgericht für A.
Hallo altona01,
vielen Dank für deine Antwort. Ist es nicht so, dass die Kündigung erst wirksam ist, wenn die Kündigung den Machtbereich von Person A erreicht? Somit wäre doch das Datum der Kündigung der 28. November und der letzte Arbeitstag der 12.12.2016, oder?
Muss Person A wirklich klagen, dass das eingehalten wird?
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Zitat:
UPDATE
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt liegt vor.
Person A hat während der Probezeit (2 Wochen Kündigungsfrist) am 14. November eine Kündigung per E-Mail (23:56 Uhr) von Person B erhalten (datiert auf den 17.November). Person A hat Person B darauf hingewiesen, dass diese bitte schriftl. erfolgen muss. Person B hat die Kündigung dann am 24. November (Donnerstag) auf den Arbeitsplatz von von Person A gelegt (das wurde von Person C per whatsapp mitgeteilt "Hier liegt eine Kündigung auf dem Tisch). Leider war Person A am 24. November (Donnerstag) und 25. November (Freitag) krank. Als Person A am 28. November (Montag) ins Büro kam, war keine Kündigung mehr auf dem Platz zu sehen. Daraufhin hat Person A Person B gefragt, ob Person B sich im klaren ist, dass immernoch keine wirksame Kündigung vorliegt. Person B kam dann am 28. November (Montag) ins Büro und hat die Kündigung persönlich überreicht. Person B besteht aber darauf, dass die Kündigung die Datierung vom 14. November behält und somit auch die Kündigungsfrist von dem Datum an läuft. Sollte Person A das nicht akzeptieren droht Person B vor Gericht zugehen.
Wie bewertet ihr diesen Sachverhalt. Welche Chancen hat Person A vor Gericht und wer würde in dem Fall die Gerichtskosten übernehmen müssen?
Zitat:Zitat:
UPDATE aktuelle Zahlen
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt liegt vor.
Person A hat während der Probezeit (2 Wochen Kündigungsfrist) am 22. November eine Kündigung per E-Mail (23:56 Uhr) von Person B erhalten (datiert auf den 14. November). Person A hat Person B darauf hingewiesen, dass diese bitte schriftl. erfolgen muss. Person B hat die Kündigung dann am 24. November (Donnerstag) auf den Arbeitsplatz von von Person A gelegt (das wurde von Person C per whatsapp mitgeteilt "Hier liegt eine Kündigung auf dem Tisch). Leider war Person A am 24. November (Donnerstag) und 25. November (Freitag) krank. Als Person A am 28. November (Montag) ins Büro kam, war keine Kündigung mehr auf dem Platz zu sehen. Daraufhin hat Person A Person B gefragt, ob Person B sich im klaren ist, dass immernoch keine wirksame Kündigung vorliegt. Person B kam dann am 28. November (Montag) ins Büro und hat die Kündigung persönlich überreicht. Person B besteht aber darauf, dass die Kündigung die Datierung vom 14. November behält und somit auch die Kündigungsfrist von dem Datum an läuft. Sollte Person A das nicht akzeptieren droht Person B vor Gericht zugehen.
Wie bewertet ihr diesen Sachverhalt. Welche Chancen hat Person A vor Gericht und wer würde in dem Fall die Gerichtskosten übernehmen müssen?
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