Kündigung wirksam oder nicht?

3. Februar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Chris7892
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wirksam oder nicht?

Moin!

Folgender Sachverhalt:
Ich habe einen Arbeitsvertrag, befristet vom 01.08.2024 bis 31.07.2025. Die Probezeit ist vertraglich festgehalten und beträgt 4 Monate, sprich offiziell bis zum 30.11.2024.
Am 20.01.2025 habe ich nun die Kündigung zum 28.02.2025 erhalten.

Der genaue Wortlaut ist "hiermit kündigen wir das zwischen uns bestehende Arbeitsverhältnis, das seit dem 01. August 2024 besteht und auf dem am 18. Juli 2024 geschlossenen Arbeitsvertrag basiert, ordentlich und fristgerecht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 28. Februar 2025."

Es gab nie eine Verlängerung der Probezeit. Was mache ich nun am besten?

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27 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34048 Beiträge, 17672x hilfreich)

Was mache ich nun am besten? Nichts, würde ich sagen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Chris7892
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Was mache ich nun am besten? Nichts, würde ich sagen.


Wie nichts? Einfach am 01. März zur Arbeit gehen oder wie? Ist die Kündigung nicht rechtskräftig, wenn man nicht innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreicht?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(868 Beiträge, 357x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag zur Kündigung außerhalb der Probezeit? Gilt ein Tarifvertrag?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34048 Beiträge, 17672x hilfreich)

Einfach am 01. März zur Arbeit gehen oder wie? Natürlich nicht - den Job haben Sie ja dann nicht mehr.
Ist die Kündigung nicht rechtskräftig, wenn man nicht innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreicht? Das ist richtig. Die Frage ist halt, was Sie mit einer Kündigungsschutzklage erreichen wollen - spekulieren Sie bei so kurzer Beschäftigungsdauer auf eine Abfindung?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2582x hilfreich)

Was steht denn zum Thema Kündigung im Arbeitsvertrag?

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Nichts, würde ich sagen.

Guter Rat, wenn man dann ab dem 01.03. arbeitslos sein möchte.

Zitat (von Chris7892):
Ist die Kündigung nicht rechtskräftig, wenn man nicht innerhalb 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreicht?

Korrekt.
Von daher ab zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage einreichen.
Ein Anwalt wird nicht benötigt, bei der Formulierung der Klage helfen die Rechtspfleger am Gericht.

Zitat (von Chris7892):
ordentlich und fristgerecht unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum 28. Februar 2025.

Was steht denn zum Thema Kündigung im Arbeitsvertrag?
Weil eine ordentliche Kündigung ist für befristete Arbeitsverhältnisse grundsätzlich nicht vorgesehen, und da gibt es nur sehr wenige Ausnahmen unter sehr wenigen Voraussetzungen.

Zitat (von muemmel):
...spekulieren Sie bei so kurzer Beschäftigungsdauer auf eine Abfindung?

Warum Abfindung?
Ich würde sagen 5 volle Monate Gehalt.

-- Editiert von User am 3. Februar 2025 17:03

-- Editiert von User am 3. Februar 2025 17:06

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Chris7892
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Was steht denn im Vertrag zur Kündigung außerhalb der Probezeit? Gilt ein Tarifvertrag?

"Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden."

Es handelt sich hierbei aber um einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31.07. automatisch endet. Für einen befristeten Arbeitsvertrag gibt es doch meines Wissens garkeine ordentliche Kündigung und auch keine Kündigungsfristen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von Chris7892):
"Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden."

Wenn das alles ist, kann das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Chris7892
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Frage ist halt, was Sie mit einer Kündigungsschutzklage erreichen wollen - spekulieren Sie bei so kurzer Beschäftigungsdauer auf eine Abfindung?


Ich möchte damit erreichen, dass ich den geschlossenen Vertrag erfüllen darf und nicht ab dem 01. März arbeitslos bin, nachdem ich gerade für diesen Job umgezogen bin und mich dafür verschuldet habe.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(868 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von Chris7892):
"Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden."

Es handelt sich hierbei aber um einen befristeten Arbeitsvertrag, der am 31.07. automatisch endet. Für einen befristeten Arbeitsvertrag gibt es doch meines Wissens garkeine ordentliche Kündigung und auch keine Kündigungsfristen.


Doch, wenn es so wie hier vereinbart ist, kann auch gekündigt werden. Die Frist ist eingehalten. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nicht, also ist eine Kündigungsschutzklage nur in wenigen Fällen aussichtsreich (z.B. der BR wurde nicht angehört).

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34048 Beiträge, 17672x hilfreich)

Ich möchte damit erreichen, dass ich den geschlossenen Vertrag erfüllen darf und nicht ab dem 01. März arbeitslos bin Sie SIND ab März arbeitslos - die Klage ändert da zunächst mal nichts dran. Die spannende Frage ist, ob überhaupt vor dem 31. Juli ein Kammertermin stattfindet...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Doch, wenn es so wie hier vereinbart ist, kann auch gekündigt werden.

Sicher, dass das eine gültige einzelvertragliche Vereinbarung sein soll?
Zitat (von dummfragerin):
Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen schriftlich gekündigt werden.

Das Gesetz sieht keine ordentliche Kündigung bei einem befristeten Vertrag vor.

Zitat (von dummfragerin):
Die Frist ist eingehalten.

Es gibt nur keine Frist, die hätte eingehalten werden können.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die spannende Frage ist, ob überhaupt vor dem 31. Juli ein Kammertermin stattfindet...

Gütetermine finden in der Regel recht zeitnah statt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(868 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sicher, dass das eine gültige einzelvertragliche Vereinbarung sein soll?


Ich denke schon. Wir haben eine ähnliche Formulierung in Vertragvorlagen vom Arbeitgeberverband.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12219 Beiträge, 4481x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Wir haben eine ähnliche Formulierung in Vertragvorlagen vom Arbeitgeberverband.

Danke für die Bestätigung, denn damit bestätigt sich, dass es keine einzelvertragliche Formulierung, sondern eine AGB ist.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(868 Beiträge, 357x hilfreich)

Hast du da bitte ein Urteil, das eine solche Vereinbarung für ungültig erklärt?

Ich habe nur dieses alte Urteil gefunden, das meine Meinung bestätigt: https://www.hensche.de/Befristeter_Arbeitsvertrag_Kuendigung_Befristeter_Arbeitsvertrag_Kuendigungsfristenregelung_Befristeter_Arbeitsvertrag_BAG_6AZR436-10.html

-- Editiert von User am 3. Februar 2025 17:33

-- Editiert von User am 3. Februar 2025 17:36

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Chris7892
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich sehe, hier ist man sich da auch nicht 100% einig und sicher. Morgen bin ich beim Jobcenter, werde das mit denen noch besprechen und mich dann mal vom Rechtspfleger beraten lassen. Vielen Dank euch allen für die schnelle Hilfe!

Ich finde es halt sehr heftig, habe mein komplettes Leben auf den neuen Job ausgerichtet, mich verschuldet um in die Nähe ziehen zu können, dass ich als Produktionsleiter jederzeit innerhalb von Minuten im Betrieb sein kann, habe alle personellen Engpässe über mehrere Wochen und Monate mit eigener Arbeit und unzähligen Überstunden ausgeglichen, bis ich deshalb selbst krank geworden bin. Man hat einen Herzinfarkt, möchte nach kurzer Zeit wieder arbeiten gehen, obwohl selbst alle Ärzte davon abraten und gedankt wird es einem mit der Kündigung, weil sie mit gesundheitlichen Sachen ihrer Mitarbeiter nichts zu tun haben wollen.

Als es darum ging, dass ich für die Arbeit in die Nähe ziehe, konnten sie noch schriftlich für den Vermieter bestätigen, wie gut und engagiert ich arbeite und dass fest davon auszugehen ist, dass ich auch über den befristeten Vertrag hinaus weiter beschäftigt werde.




-- Editiert von User am 3. Februar 2025 17:42

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(868 Beiträge, 357x hilfreich)

Warum gehst du zum Jobcenter? Beziehst du ergänzende Leistungen? Oder hast du zuvor nicht gearbeitet und dadurch keinen ALG 1-Anspruch?

Mit dem Herzinfarkt bist du aber vielleicht eher ein Krankengeldfall.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Chris7892):
habe mein komplettes Leben auf den neuen Job ausgerichtet,
Für einen auf 1 Jahr befristeten Job? Das war ziemlich mutig.
War es denn so vereinbart, dass du als PL innerhalb weniger Minuten im Betrieb zu sein hast und selbst Engpässe zu beseitigen hast (was auch immer das bedeutet)?

Man wird dir beim Arbeitsgericht erklären, ob und was eine Klage bringt. Ich sehe da nicht viel.

Zitat (von Chris7892):
konnten sie noch schriftlich für den Vermieter bestätigen, wie gut und engagiert ich arbeite
Wenn das anfangs so war, warum sollte der AG das nicht bestätigen?
Zitat (von Chris7892):
dass fest davon auszugehen ist,
Hast du diesen hier letzten Satz denn schriftlich?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7015x hilfreich)

Bitte keine falschen Hoffnungen wecken; die Klausel gilt und damit ist vorzeitige Kündigung möglich.

Zitat:
Formularklausel - Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Enthält ein befristeter Arbeitsvertrag eine Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis "gemäß den gesetzlichen Regelungen kündbar" ist, so haben die Parteien die ordentliche Kündbarkeit des Arbeitsverhältnisses vereinbart (siehe §15 Abs.3 TzBfG).
https://www.arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de/rechtsprechung/lag-rheinland-pfalz/detailansicht/artikel/formularklausel-ordentliche-kuendigung-eines-befristeten-arbeitsverhaeltnisses.html

Dort - ab 2.3 - ist ausgeführt, welche Anforderungen eine AGB-Formulierung zu stellen seien; dazu reiche ein Allgemeinverständnis - hier etwa, was mit gesetzlichen K-Fristen gemeint ist.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Chris7892
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Mit dem Herzinfarkt bist du aber vielleicht eher ein Krankengeldfall.


Würde das nicht nach Kündigung auch wegfallen? Aber das ist nicht relevant, ich bin arbeitsfähig und -willig, der Infarkt ist 2 Monate her und mittlerweile auch die Folgen überwunden.

Und Jobcenter und Agentur für Arbeit ist hier eins.
Es kann aber auch sein, dass ich im Bürgergeld lande, weil ich vor meiner Anstellung einige Monate mit Arbeitssuche, Probearbeiten, usw. verbracht habe und am Ende im Bürgergeld war.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Chris7892
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du diesen hier letzten Satz denn schriftlich?


Ja, ich habe ein ganzes Schreiben, in dem der Arbeitgeber mich lobt und das steht so drin.


Zitat (von Anami):
Für einen auf 1 Jahr befristeten Job? Das war ziemlich mutig.
War es denn so vereinbart, dass du als PL innerhalb weniger Minuten im Betrieb zu sein hast und selbst Engpässe zu beseitigen hast (was auch immer das bedeutet)?

Naja, die Befristung auf 1 Jahr war nur als Einarbeitung gedacht und dass die Mitarbeiter mich kennenlernen und umgekehrt, ich Zeit habe die Maschinen zu studieren (ich war gleichzeitig der Techniker im Betrieb) usw. und dann war diesen Sommer ein neuer unbefristeter Vertrag mit nochmal deutlich besseren Konditionen angedacht, in dem dann auch offiziell meine leitende Position und Tätigkeit beschrieben und festgehalten wird. Bisher habe ich die Leitung zwar übernommen, war aber noch nicht vertraglich dafür verantwortlich. Es war eigentlich etwas sehr langfristiges geplant.

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#23
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2582x hilfreich)

Zitat (von Chris7892):
Es war eigentlich etwas sehr langfristiges geplant.


Nö, war es nicht. Zumindest nicht von Seiten des AG. Ansonsten hätte er ja einen entsprechenden Vertrag angeboten.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19169 Beiträge, 7015x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Nö, war es nicht. Zumindest nicht von Seiten des AG.

So ausgedrückt, scheint mir die Stellungnahme unnötig zynisch.
Chris wird den Kontext schon richtig erfasst und wiedergegeben haben - allerdings hat der AG sich a) gründlich abgesichert gehabt durch den befristeten AV und / oder b) seine Pläne (mit Chris) durch unbekannte Umstände über den Haufen geworfen.

Ich hatte erst meine liebe Mühe ob der Wendung der Diskussion in Richtung Wertschätzung der Arbeit etc.
Die Frage ist allerdings, ob diese ganzen Hinweise nicht geeignet erscheinen, die Befristung als solche anzugreifen, weil es nie um einen nur vorübergehenden Bedarf ging.
Allerdings dürfte das sowas wie einen Musterprozess geben und es wäre echt was Neues, wenn es jemandem gelänge, sich in einen Job zu klagen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37736 Beiträge, 6306x hilfreich)

Zitat (von Chris7892):
Würde das nicht nach Kündigung auch wegfallen?
NÖ.
Zitat (von Chris7892):
Und Jobcenter und Agentur für Arbeit ist hier eins.
NÖ.
Du kannst Anspruch auf ALG von der Arbeitsagentur haben
ODER (auch ergänzenden) Anspruch auf Bürgergeld vom JC.
Zitat (von Chris7892):
ich bin arbeitsfähig und -willig,
Dein AG will nicht mehr.
Zitat (von Chris7892):
weil ich vor meiner Anstellung einige Monate mit Arbeitssuche, Probearbeiten, usw. verbracht habe
Einige Monate vorher sind nicht relevant. Hast du vorher mind. 1 Jahr sv-pflichtig geabeitet--- dir einen ALG-Anspruch erarbeitet?
Zitat (von Chris7892):
und das steht so drin.
Schade. Nur für den Vermieter. Der Wortlaut wäre wichtig.
Der AG hat das dann aber wohl doch anders eingeschätzt....und lt. Vertrag warst du noch kein PL.
Zitat (von Chris7892):
Naja, die Befristung auf 1 Jahr war nur als Einarbeitung gedacht
Naja, da hast du evtl. dir was vom Pferd erzählen lassen. Oder warst viel zu gutgläubig.

Zum Kennenlernen dient iaR die 6-monatige Probezeit.
Was hast du eigentlich für Voraussetzungen als PL für diesen Betrieb mitgebracht?



-- Editiert von User am 3. Februar 2025 18:53

-- Editiert von User am 3. Februar 2025 18:54

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128685 Beiträge, 41048x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Danke für die Bestätigung, denn damit bestätigt sich, dass es keine einzelvertragliche Formulierung, sondern eine AGB ist.

Wie kommt man darauf, das eine AGB keine einzelvertragliche Formulierung wäre?



Zitat (von Chris7892):
Was mache ich nun am besten?

1. Kündigungsschutzklage einreichen
2. ALG I beantragen
3. neuen Job suchen



Zitat (von blaubär+):
Allerdings dürfte das sowas wie einen Musterprozess geben

Ja, das sehe ich auch so.



Zitat (von blaubär+):
und es wäre echt was Neues, wenn es jemandem gelänge, sich in einen Job zu klagen.

Nun, je nach konkretem Inhalt und konkreter Formulierung nicht ganz ohne Erfolgsaussichten.
Es gibt da nur ein paar Hürden.
Als erstes muss man mal einen Anwalt finden, der bereit wäre das entsprechend engagiert zu vertreten.
Als zweites, hat man sich erfolgreich eingeklagt, dürfte man dort nicht alt werden - der Arbeitgeber wird alles daran setzen den Kandidaten zu expedieren.

Eine Abfindung könnte man noch rausschlagen, falls der AG keine Lust hätte das durch alle Instanzen mitzumachen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1826 Beiträge, 357x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wenn das alles ist, kann das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich gekündigt werden.
Selbstverständlich reicht dieser Passus zur möglichen Kündigung aus. Da muss man auch keine Urteile zitieren sondern einfach im § 15 TzBfG nachlesen:
Zitat:
(4) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.


Zitat (von Harry van Sell):
1. Kündigungsschutzklage einreichen
Eine Klage ohne Erfolgsaussicht?

Das Arbeitsverhältnis bestand zum Zeitpunkt der Kündigung keine 6 Monate, damit greift das Kündigungsschutzgesetz nicht. Da die vereinbarte Probezeit bereits beendet war, gilt auch keine evtl. vereinbarte kürzere Kündigungsfrist, sondern die vertraglich vereinbarte. Hier im Fall gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, die gem. § 622 BGB vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats beträgt.
Die Frist wurde durch den Arbeitgeber eingehalten.

Zitat (von Chris7892):
Was mache ich nun am besten?
Arbeitlos melden, neuen Job suchen.

1x Hilfreiche Antwort

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