Hallo,
ich würde gerne zum 15. Januar meinen Arbeitsplatz kündigen.
Nun weiß ich nicht genau wie dies verläuft. Schreibe ich in der Kündigung den 15. Januar und darf ab 16. Januar für meinen neuen Arbeitgeber arbeiten, oder muss ich zum 14. Januar kündigen?
Vielen Dank im voraus
Gruss
Paulus
Kündigung zum 15. des Monats???
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit zum 15. jedes Monats eröffnet ist, sollten Sie in Ihrer Kündigung deutlich zum Ausdruck bringen, wann Sie aus dem Betrieb ausgeschieden sein wollen.
In Ihrem Fall (letzter gewünschter Arbeitstag beim alten Betrieb 15.01.) könnten sie zB schriftlich formulieren ...... kündige ich das ...verhältnis mit Wirkung zum Tagesablauf des 15.01.2006 (letzter Beschäftigungstag 15.01.2006).......
Wenn Sie weniger deutlich formulieren, wird der Arbeitgeber Ihr Begehren entsprechend auszulegen haben und daraus können dann durchaus Streitigkeiten entbrennen (Arbeitsende dann vom Arbeitgeber angenommen auf erst Ablauf des 15.02.2006).
-- Editiert von RAss. Engel am 05.12.2006 19:37:13
-- Editiert von RAss. Engel am 05.12.2006 19:38:15
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten