Kündigung zum 15. des Monats???

5. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Paulus
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum 15. des Monats???

Hallo,
ich würde gerne zum 15. Januar meinen Arbeitsplatz kündigen.
Nun weiß ich nicht genau wie dies verläuft. Schreibe ich in der Kündigung den 15. Januar und darf ab 16. Januar für meinen neuen Arbeitgeber arbeiten, oder muss ich zum 14. Januar kündigen?

Vielen Dank im voraus

Gruss

Paulus

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RAss. Engel
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 5x hilfreich)

Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit zum 15. jedes Monats eröffnet ist, sollten Sie in Ihrer Kündigung deutlich zum Ausdruck bringen, wann Sie aus dem Betrieb ausgeschieden sein wollen.

In Ihrem Fall (letzter gewünschter Arbeitstag beim alten Betrieb 15.01.) könnten sie zB schriftlich formulieren ...... kündige ich das ...verhältnis mit Wirkung zum Tagesablauf des 15.01.2006 (letzter Beschäftigungstag 15.01.2006).......

Wenn Sie weniger deutlich formulieren, wird der Arbeitgeber Ihr Begehren entsprechend auszulegen haben und daraus können dann durchaus Streitigkeiten entbrennen (Arbeitsende dann vom Arbeitgeber angenommen auf erst Ablauf des 15.02.2006).


-- Editiert von RAss. Engel am 05.12.2006 19:37:13

-- Editiert von RAss. Engel am 05.12.2006 19:38:15

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen