Kündigung zum 15. möglich - Anspruch anteiliges Urlaubsgeld

18. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
michibrowneyes
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigung zum 15. möglich - Anspruch anteiliges Urlaubsgeld

Hallo zusammen,

meine Kündigungsfrist ist gesetzlich geregelt, d.h. 4 Wochen zum Monatsende. Da ich an meinem neuen Arbeitsplatz erst zum 15.07. bzw. 07.07. durchstarten werde, möchte ich gerne zum 14.07. bzw. 06.07. kündigen. Ist das überhaupt möglich oder bedarf es der Zustimmung meines alten AG?

In meinem Vertrag ist mein Urlaubsgeldanspruch leider nicht geregelt, ich erhalte aber seit zwei Jahren nach mündlicher Vereinbarung mit dem Geschäftsführer Urlaubsgeld? Habe ich - auch nach meiner Kündigung - Anspruch auf die anteilige Auszahlung des Urlaubsgeldes?

Hoffe, auf hilfreiche Antworten.

Schöne Grüße aus dem Bayernland!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Gesetzliche Kuendigungsfrist waere 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. Wenn die fuer dich gilt, kannst du auch zum 15.7. kuendigen, nicht aber bereits zum 14. oder 6.7. Gilt hingegen tatsaechlich 4 Wochen zum Monatsende, dann geht das auch nur zum Monatsende.

Mit deinem Arbeitgeber kannst du natuerlich auch einen anderen Termin vereinbaren. Das nent man dann Aufhebungsvertrag. Geht natuerlich nur, wenn der auch einverstanden ist.

Beim Urlaubsgeld kommt es darauf an, was dazu vereinbart wurde. Bei einer muendlichen Vereinbarung passiert es jedoch recht haeufig, dass beide Vertragsparteien das etwas unterschiedlich in Erinnerung haben.

Gruss
CAM

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