Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei die Kündigung meiner derzeitigen Arbeitsstelle zu schreiben und stehe vor ein paar Fragen - ich hoffe, jmd kann ich mir helfen, ich wäre sehr dankbar.
Ich arbeite seit zwei Jahren im Einzelhandel und wollte auf Grund von Umorientierung meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 15.7 kündigen. Im meinem Vertrag ist festgelegt, dass mir im Jahr 24 Tage Urlaub zustehen, von denen ich im Januar bereits 12 Tage genommen habe. Laut meiner eigenen Recherche steht mir bei Kündigung nach dem 30.6 mein voller Jahresurlaub zu. Meine Frage wäre nun, wann demnach mein letzter Arbeitstag wäre. Der 15.7 ist ein Sonntag, an dem Tag würde ich ja eh nicht arbeiten. Wäre ohne Einbezug meines Urlaubs dann der 14. oder der 16. mein letzter Arbeitstag? Und wäre dann durch Abzug meiner noch restlichen 12 Tage Urlaub, der 30.6 mein wirklich letzter Arbeitstag ?
Vielen Dank für jede mögliche Hilfe
Liebe Grüße
Lara
Kündigung zum 15.7 / Resturlaub berechnen?
13. Juni 2018
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Frage vom 13. Juni 2018 | 23:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum 15.7 / Resturlaub berechnen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. Juni 2018 | 17:04
Von
Status: Weiser (17337 Beiträge, 6462x hilfreich)
Urlaub - auch der Resturlaub - muss beantragt und bewilligt werden. Insofern hängt die Frage nach deinem letzten Arbeitstag von der Urlaubsbewilligung abhängig.
Abgesehen davon: Der letzte Tag ist natürlich der 14.; am 16. bist du schon draußen.
#2
Antwort vom 14. Juni 2018 | 17:27
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Zur beginnenden Urlaubssaison haben die meisten Arbeitgeber auch guten Grund, Urlaubsanträge abzulehnen, eben weil Kollegen dann schon in Urlaub sind.
Sie können sich auch eine Urlaubsbescheinigung geben lassen und dann ganz normal den neu erworbenen Urlaub für das laufende Jahr beim nächsten Arbeitgeber nehmen, sollten Sie eine neue Stelle haben.
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