Hallo,
ich habe heute eine betriebsbedingte Kündigung meines AG erhalten. Ist ein kleines Unternehmen.
Zu mir:
- unbefristetes Arbeitsverhältnis
- seit 1,5 Jahren im Unternehmen
- Kündigungsfrist beträgt 1 Monat
Das Problem: Der AG hat in die Kündigung das Datum vom 31.01. geschrieben , die Kündigung allerdings erst heute am 06.02. geschrieben und mir persönlich vorgelegt.
In der Kündigung steht, dass das Arbeitsverhältnis zum 28.02. gekündigt ist (liegt also nicht in der Kündigungsfrist)
Unten bei "Kündigung erhalten" habe ich unterschrieben, dass ich die Kündigung erhalten habe, jedoch ohne Datum.
Ist die Kündigung rechtens?
Danke und viele Grüße!
Kündigung zum 28.02. am 06.02. erhalten
7. Februar 2014
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Frage vom 7. Februar 2014 | 11:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum 28.02. am 06.02. erhalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 7. Februar 2014 | 11:56
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
quote:
von stev1234 am 07.02.2014 11:37
ich habe heute eine betriebsbedingte Kündigung meines AG erhalten (...) heute am 06.02.
Heute ist der 07.02
quote:
von stev1234 am 07.02.2014 11:37
Ist die Kündigung rechtens?
Prinzipiell ja, aber die Frist zum 28.02. wurde nicht eingehalten; ergibt 30.03.
Dir hätte man spätestens am 31.01. (da hättest du die Kündigung erhalten müssen) zum 28.02 kündigen müssen.
quote:
von stev1234 am 07.02.2014 11:37
Unten bei "Kündigung erhalten" habe ich unterschrieben, dass ich die Kündigung erhalten habe, jedoch ohne Datum.
Das könnte ein Problem werden. Wie willst du argumenteren, dass du die heute (07.02.) erhalten hast und nicht am 31.01.
Dein Chef wird im Zweifel sagen, dass du es am 31.01. unterschrieben hast.
Tipp: Erster Schritt ist das melden beim Arbeitsamt.
-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
-- Editiert radfahrer999 am 07.02.2014 11:56
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