Hallo,
ich habe einem Unternehmen bei dem ich meine Ausbildung gemacht habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer 32 Stunden Woche (4Tage) bei 23 Urlaubstagen. ( 4-Tage Woche aufgrund Besuch eines Abendgymnasiums)
Diesen habe ich aufgrund der Wahl einer weiteren Fremdsprache nochmals auf 28 Stunden bei 4 Tagen für den Zeitraum von 01.11.2012 - 31.08.2013 verkürzt. Danach gilt wieder die ursprüngliche Regelung.
Nun werde ich wie schon lange vorher mündlich abgemacht zum 31.07.2013 aufgrund eines Studiums kündigen und danach höchst wahrscheinlich in der selben Firma einen 400€ Job annehmen.
Der Arbeitgeber
will mir aber für die Kündigung nur einen anteiligen Urlaubsanspruch von 12 Tagen gewähren obwohl ich gelesen habe dass für ein Ausscheiden nach dem 30.6. der volle Urlaubsanspruch gewährt werden muss.
Im Vertrag steht folgendes:
Der Mitarbeiter erhält pro Kalenderjahr 28 Urlaubstage. Nach 3 und 6 Jahren wird jeweils ein zusätzlicher Urlaubstag gewährt bis maximal 30 Tage.
Bei Eintritt oder Ausscheiden während eines Kalenderjahres und bei Teilzeittätigkeit wird der Urlaub anteilig gewährt. Ein voller Urlaubsanspruch entsteht erst nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit. Der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus gewährte Mehrurlaub verfällt, wenn der Mitarbeiter aufgrund seiner Erkrankung nicht in Anspruch nehmen kann. Im übrigen gilt das Bundesurlaubgesetz.
Nun meine Frage, was ist nun rechtens?
-- Editiert Aviador am 17.06.2013 21:09
-- Editiert Aviador am 17.06.2013 21:28
Kündigung zum 31.7. - Anspruch auf Jahresurlaub!?
17. Juni 2013
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Frage vom 17. Juni 2013 | 21:06
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 3x hilfreich)
Kündigung zum 31.7. - Anspruch auf Jahresurlaub!?
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#1
Antwort vom 17. Juni 2013 | 21:33
Von
Status: Weiser (17805 Beiträge, 8056x hilfreich)
Rechtens ist natürlich, dass Sie bei einer Kündigung zum 01.07. Anspruch auf Ihren vollen Urlaub haben. Die Regelung in Ihrem Vertrag ist hier rechtswidrig angesichts der aktuellen Rechtssprechung zu dem Thema.
Ich frage mich nur, was Sie damit gewinnen können, wenn Sie weiterhin dort arbeiten werden. Nehmen Sie bis dahin Ihren Jahresurlaub, haben Sie für den Rest des Jahres keinen Anspruch auf Urlaub. Und ganz nebenbei muß der Arbeitgeber Sie ja nicht weiterbeschäftigen....
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