Kündigung zum Ende Probezeit

17. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Brena
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum Ende Probezeit

Hallo,

Arbeitnehmer wurde zum Ende der Probezeit gekündigt und per sofort vom Arbeitgeber freigestellt, da es dort gängige Praxis ist sofort freizustellen, wenn AN gekündigt wurde oder selbst gekündigt hat.
Wie sieht es da mit der Lohnzahlung aus? Werden diese Tage bezahlt und was ist mit noch nicht genutzen Urlaubstagen?
Könnte es Probleme mit dem Arbeitsamt geben?

MfG, Brena

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

**Wie sieht es da mit der Lohnzahlung aus?

Gibt es eine tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelung bei Freistellung? Wenn ja, bitte genaue Formulierung. Bisweilen gibt es auch gesetzlich vorgesehene Möglichkeiten unbezahlter Freistellung, z.B. MutterschutzG.


**Werden diese Tage bezahlt

Im Falle bezahlter Freistellung, ja (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag?)


**was ist mit noch nicht genutzen Urlaubstagen?

Sofern hinsichtlich Urlaub eine ausdrückliche Regelung in einer Freistellungsvereinbarung (Tarifvertrag, Arbeitsvertrag) nicht enthalten ist, ist der Urlaub im Zweifel(!) abzugelten, erfolgt also keine Anrechnung.


**Könnte es Probleme mit dem Arbeitsamt geben?

Sehe ich nicht!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Brena
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag ist diesbezüglich nichts geregelt. Finde ich eigentlich sehr seltsam, da es bei dieser Einrichtung eine gängige Methode ist die Leute sofort nach Hause zu schicken, wenn gekündigt wurde. Egal ob von der AN oder AG-Seite.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2324x hilfreich)

Gibt es was schriftliches zu der Freistellung? Also eine extra Vereinbarung dazu?

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