Kündigung zum Ende der Elternzeit

26. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
hellcat85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum Ende der Elternzeit

Hallo.

Ich möchte eine Frage bezüglich einer Kündigungsfrist stellen und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Folgende Situation :
Ich bin bis Ende Februar 2019 in Elternzeit. Danach wollte ich wieder in den Betrieb zurück wo ich auch während der Schwangerschaft tätig war.
Allerdings in Teilzeit, da meine Tochter dann zu einer Tagesmutter geht, die meine Tochter bis 14 Uhr betreut.
Meine Chefin hat mir per Einschreiben mitgeteilt dass sie mir keinen Platz als Teilzeitkraft geben kann, da ich laut Vertrag nur Anspruch auf eine Vollzeit Stelle bei ihr habe.
Nur, dass geht absolut nicht. Wo soll ich bitte mit meiner Tochter hin?

Gleichzeitig sucht sie aber derzeit für den Laden neue Teilzeitkräfte per Jobbörse. Die Anzeige habe ich durch Zufall gesehen und jetzt möchte ich gerne kündigen.

Bin ich an diese 3 Monatsfrist gebunden? Wann kann ich ihr die Kündigung schicken?

Danke im voraus für die Antworten

LG hellcat

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Du als AN kannst jederzeit kündigen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, Teilzeit zu beantragen nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz. Wenn der Betrieb den Bedingungen entspricht, hast du einen Anspruch darauf. Kannst du im Gesetz nachlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hellcat85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo blaubär,

Die Chefin meinte, dass es aus betrieblichen Gründen nicht möglich sei, mich nur in Teilzeit zu beschäftigen. Die könne die restlichen Stunden des Tages nicht abdecken.
In dem Einschreiben hat sie mir durch die Blume gesagt dass es wohl dann besser ist, ich würde mir was neues suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Nunja - wenn du ernsthaft weiter dort arbeiten willst, braucht deine Chefin wirklich gute Gründe, um einen Antrag auf TZ nach dem TzBefrG abzulehnen, erst recht, wenn TZK gesucht werden. Aber das ist ja wohl der Punkt: sie gibt dir zu verstehen, dass sie nicht mag und will.
Deine Entscheidung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Hat der Betrieb überhaupt mehr als 15 Mitarbeiter? Nur dann gilt § 8 des TzBfG und damit das Anrecht auf Verringerung der Arbeitszeit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hellcat85
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, da sind höchstens 7 oder 8 Leute.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

15 Mitarbeiter sind auch die Voraussetzungen in §15 Abs. 7 BEEG .

Verlängern Sie die Elternzeit auf beim alten Arbeitgeber auf 3 Jahre und suchen Sie sich einen Teilzeitjob bei einem anderen. Sollte der alte Probleme damit haben, auf Zustimmung beim Arbeitgericht klagen.

Auch ALG1 ist möglich, wenn grundsätzlich eine Verfügbarkeit in Teilzeit gegeben ist. Man hat ja die Bestätigung, dass man beschäftigungslos ist, weil der alte Arbeitgeber Teilzeit verweigert. Aufstockung dann mit Wohngeld/ALG2 und Nebenjob suchen.

Nachtrag: keine Eigenkündigung.

-- Editiert von Tasti123 am 27.10.2018 22:28

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen