Kündigung zum Wochenschluss

13. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung zum Wochenschluss

Hallo Herr X is in der Probezeit und möchte sein Job wechseln.Im Vertrag steht: innerhalb dieser Frist kann mit der Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Wochenschluss gekündigt werden.Herr X möchte am 14.2.2022 die Kündigung einreichen zum 28.2.2022 wann wäre der letzte Arbeitstag ?Kann er am 1.3.2022 den neuen job antreten?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Nein, der 28.02. ist schließlich kein Wochenschluss. Da hätte er am Freitag kündigen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn Herr X morgen die Kündigung abgibt wann wäre sein letzter Arbeitstag?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Am 6. März, falls er auch am Wochenende arbeitet. Ansonsten am 4. März.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laerton
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von Stefan121081 ):
Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Wochenschluss


Das BGB kennt solch eine Bestimmung nicht.
Somit wäre der 28.02. der letzte Arbeitstag.

Am 01.03. beim neuen AG anzufangen, wäre demnach realistisch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(765 Beiträge, 336x hilfreich)

Zitat (von Laerton):
Das BGB kennt solch eine Bestimmung nicht.


Von den gesetzlichen Kündigungsfristen kann vertraglich abgewichen werden, sofern die Regelung für beide Seiten gilt. Ich sehe hier keinen Grund für eine Unwirksamkeit, auch wenn die Klausel eher unüblich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stefan121081
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

(Die ersten 6 Monate sind als Probezeit vereinbart.Innerhalb dieser Frist kann mit der Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Wochenschluss gekündigt werden.)So steht es im Vertrag es gibt kein Tarifvertrag .

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Stefan121081 ):
Im Vertrag steht: innerhalb dieser Frist kann mit der Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Wochenschluss gekündigt werden.


Was ist mit Wochenschluss gemeint?

Es könnte das Ende des Tags vor dem Beginn der neuen Woche gemeint sein. Die Woche beginnt traditionell am Sonntag und endet am „Wochende ( Samstag ), die Wochenmitte ist der MIttwoch. Vielleicht ist mit „Wochenschluss" aber auch der Sonntag gemeint, als Tag vor Beginn der ARBEITSWOCHE am Montag. Wenn im Betrieb üblicherweise von Montag bis Fretag gearbeitet wird, könnte mit „Wochenschluss" auch das Ende des letzten Wochenarbeitstags gemeint sein.

Zweifel bei der Auslegung einer Vertragsbestimmung gehen zu Lasten des Verwenders der Kündigungs-Klausel.

RK

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen