Hallo,
Mein Mann möchte auf den 31.08. kündigen damit er seine neue Arbeitsstelle am 01.09. antreten kann. Allerdings kommt ca Mitte Juli unser Kind auf die Welt und er möchte da dann auch 1 Monat in Elternzeit gehen. Seine gesetzliche Kündigungsfrist ist laut Vertrag 4 Wochen. Ab wann müsste er die Kündigung dann einreichen?
Ganz liebe Grüße
Und danke schon mal im Voraus für die Antworten
Aries2103
Kündigung/Elternzeit/neuer AG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Kündigung: Eine 5-Tage-Woche vorausgesetzt muss die Kündigung am Fr, 1 Juli beim AG sein.
Elternzeit: Auch wenn du nicht danach fragst - die 7-Wochen-Frist vor dem errechneten Geburtstermin ist für 'Mitte Juli' nicht mehr zu realisieren. (Von heute aus wäre es der 27. Juli.)
Hallo danke für die schnelle Antwort :-)
Elternzeit wurde schon lange beantragt sprich das kann er zu 100% antreten. Mir macht nur das Gesetz § 19 BEEG Sorgen bei dem es heißt das man eine 3 Monatige Kündigungsfrist hat. Einmal heißt es es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und woanders heißt es wieder 3 Monate laut Gesetz oben. Aber gilt das auch wenn mein Mann nur einen einzigen Monat nimmt? Und er dann auch noch vor Elternzeit Eintritt auf den 31.08. kündigt?
Liebe Grüße
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Die drei Monate gelten nur, wenn er zum Ende der Elternzeit kündigen will. Also nach der Elternzeit keinen einzigen Tag mehr arbeiten möchte. Ansonsten kann er mit seiner vertraglichen Frist kündigen.
Sollte er Elterngeld in Anspruch nehmen wollen, muss er beim neuen Arbeitgeber auch noch Elternzeit nehmen.
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