Kündigung/Firmenwagen-Rückgabe bei Krankheit

27. Januar 2026 Thema abonnieren
 Von 
josepadilla
Status:
Beginner
(114 Beiträge, 12x hilfreich)
Kündigung/Firmenwagen-Rückgabe bei Krankheit

Eine Frage zum Thema Kündigung und damit einhergehender Rückgabe eines Firmenwagens:

Mein Arbeitgeber hat mir zum 31.01. gekündigt. Ich muss an diesem Datum auch den Firmenwagen zurückgeben, den ich auch privat nutzen konnte und der mit der 1%-Regelung versteuert wurde.

Ich bin nun für eine Woche krankgeschrieben worden von meinem Hausarzt, also bis 3. Februar. Das Büro bzw der Fuhrpark der Firma befindet sich ca 150 km von meinem Wohnort entfernt.

Bin ich dennoch verpflichtet, den Wagen zum Monatsende zurückzugeben oder kann ich das Ende der Krankschreibung abwarten? Ich müsste nach der Rückgabe mit dem Zug nach Hause fahren und bei den derzeitigen Temperaturen und wegen meiner Erkrankung würde ich das für keine gute Idee halten. Aber ich weiß nicht, wie hier die Rechtslage aussieht.

Dazu kommt noch, dass der 31.01. ein Samstag ist und das Büro nicht besetzt ist. Folglich müsste ich den Wagen vermutlich schon am 30.01. abgeben, zumindest, wenn man die Krankschreibung nicht berücksichtigt.





-- Editiert von User am 27. Januar 2026 13:31




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13292 Beiträge, 4754x hilfreich)

Zitat (von josepadilla):
Eine Frage zum Thema Kündigung und damit einhergehender Rückgabe eines Firmenwagens:

Dann habe ich auch eine Frage dazu.

Was steht im Arbeits- oder Dienstwagenüberlassungsvertrag bezüglich der Fahrzeugrückgabe?
Ist dort geregelt, dass das Fahrzeug am Firmensitz abzugeben ist?
Falls ja, musst Du das Fahrzeug zum Ende der Kündigungsfrist dort abgeben, egal ob krank oder nicht.
In diesem Fall sollte man versuchen mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Z.B. Rückgabe ein paar Tage später, gegen Kostenerstattung.

Zitat (von josepadilla):
Dazu kommt noch, dass der 31.01. ein Samstag ist und das Büro nicht besetzt ist.

Wenn am besagten Tag niemand, oder niemand der zur Rücknahme befähigt ist, in der Firma vor Ort ist, hat die Rückgabe am nächstfolgenden Werktag zu den üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen.
Eine vorzeitige Rückgabe, oder die Rückgabe ohne Abnahme ist nicht erforderlich, wobei man letzteres auch tunlichst unterlassen sollte. (Schäden / Mängel etc....).

Ist die Rückgabe nicht vertraglich geregelt, lösen sich alle Probleme in Luft auf.
Den Arbeitgeber trifft dann nach §269 BGB eine Holschuld, bedeutet, er muss das Fahrzeug bei Dir abholen.


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#2
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(628 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Den Arbeitgeber trifft dann nach §269 BGB eine Holschuld, bedeutet, er muss das Fahrzeug bei Dir abholen.

Falls das nicht zutrifft müsste geprüft werden ob der Arbeitnehmer verpflichtet sein kann wegen seiner Verhinderung einen Dritten mit der Übergabe zu beauftragen.

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Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Nun ja, arbeitsunfähig heisst ja nicht fahrunfähig. Es ist also nicht verboten, den PKW selbst hin zu bringen. Man muss ja ohnehin noch einen Übergabeterm vereinbaren. Wie wärs mit einem Telefonat zwecks Terminvereinbarung?

wirdwerden

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#4
 Von 
Chrominanz
Status:
Praktikant
(628 Beiträge, 61x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es ist also nicht verboten, den PKW selbst hin zu bringen.

Es gin weniger um ein Verbot sondern um *nicht können wegen Krankheit*. Und hier könnte sich die Krankheit verschlimmern:
Zitat (von josepadilla):
Ich müsste nach der Rückgabe mit dem Zug nach Hause fahren und bei den derzeitigen Temperaturen und wegen meiner Erkrankung würde ich das für keine gute Idee halten.


Krankheit kann Fahrtüchtigkeit negativ beeinträchtigen. Dann könnte ein Verbot nach StVO oder StGB im Spiel sein.

Signatur:

Meine Meinung gebildet auf Basis von Erfahrung und Recherche.

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#5
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9812 Beiträge, 2071x hilfreich)

Ich würde die KFZ Übergabe einfach mit dem Arbeitgeber besprechen. Denke, dass wird sich freundlich und einfach regeln lassen

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13292 Beiträge, 4754x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Denke, dass wird sich freundlich und einfach regeln lassen.

Freundlich und einfach ist halt die Frage, nicht vergessen, dass das immer noch auf einer Kündigung des Arbeitsplatzes beruht, uns ist unbekannt, wie "einvernehmlich" das Ganze war.

Aber ich schrieb ja schon in #1
Zitat (von spatenklopper):
In diesem Fall sollte man versuchen mit dem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Z.B. Rückgabe ein paar Tage später, gegen Kostenerstattung.

Das wäre die einfachste Lösung (wenn man das Fahrzeug tatsächlich hinbringen muss) und fragen kostet erstmal nichts, außer vielleicht Überwindung.

Es ist aber halt so, wenn die Rückgabe am Ort des Arbeitgebers stattzufinden hat bleiben nur 2 Optionen.
Entweder man kann sich mit dem AG auf eine spätere Rückgabe einigen, oder man muss zusehen, wie das Fahrzeug dorthin kommt, zur Not muss man eben jemanden damit beauftragen.

Hab es mal bei einem (seriösen!) Anbieter durchgespielt (Entfernung ~160 km), Überführung auf den eigenen 4 Rädern würde dort rund 260€ inkl. Nachtanken am Zielort kosten.
Je nach Kosten der Bahnverbindung, der Anbindung und zeitlichem Aufwand für die eigene Hin- und Rückreise, vielleicht nicht die schlechteste Alternative.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42372 Beiträge, 14725x hilfreich)

Volle Zustimmung. Und, auch ohne Arbeitsunfähigkeit kann man fahruntauglich sein. In der Richtung ist doch gar nichts vorgetragen. Es geht im Augenblick doch wirklich nur um die Organisation der Übergabe. Es ist ja durchaus möglich, dass jemand am 31. Jan. mal kurz zum Arbeitsplatz kommt, um den Wagen in Empfang zu nehmen, oder ohnehin da ist, um seinen Schreibtisch aufzuräumen ..... Warum ruft man nicht einfach an?

wirdwerden

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#8
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3454 Beiträge, 1337x hilfreich)
Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13292 Beiträge, 4754x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Die Rückgabe am 02.02. reicht aus.

Da ist der TE immer noch krank.
Zitat (von josepadilla):
...krankgeschrieben worden von meinem Hausarzt, also bis 3. Februar...

und er möchte ja das Ende der Krankschreibung abwarten....
Zitat (von josepadilla):
kann ich das Ende der Krankschreibung abwarten?


Zitat (von 3,141592653):
Mangels Verzug auch kein Verzugsschaden.

Wenn er es schafft, dass Fahrzeug bis zum 02.02 zurückzugeben.

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