Hallo zusammen,
bei mir gibt es gerade folgende Situation.
Ich wurde zum 01.01.23 in einem Unternehmen in der Personaldienstleistungsbranche als Disponent angestellt.
Mein Vorgesetzter hat mich damals aus einer anderen Firma abgeworben, in der er zuvor auch angestellt war. (er wollte mich in seinem Team haben)
Nun hatte mein Vorgesetzter eine Auseinandersetzung mit der Geschäftsleitung, woraufhin diese ihm ein Denkzettel verpasst hat, indem Sie jemand aus seinem Team gekündigt haben.
Das war in dem Fall dann leider ich, da ich noch in der Probezeit war. Nun habe ich die Kündigung zum 08.02 erhalten.
Ich habe keinerlei Equipment zur Verfügung gestellt bekommen (HomeOffice, ist auch im Vertrag vermerkt) und kann dementsprechend auch nichts arbeiten bis zu diesem Zeitpunkt.
Das Unternehmen muss mir ja in diesem Fall das Gehalt bis zum 08.02 ganz normal bezahlen, richtig? Oder seht ihr hier Anhaltspunkte dafür, das mir das Gehalt nicht bezahlt wird?
Habe nun zum 09.02 zwar einen neuen Vertrag, bin aber natürlich auf das Januar-Gehalt bzw. das anteilige Februar-Gehalt angewiesen.
Mein Vorgesetzter wird nun auch kündigen und mit mir ins gleiche Unternehmen wechseln, er jedoch erst ab dem 01.03 oder 01.04
Kündigung/Gehaltskürzungy
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatOder seht ihr hier Anhaltspunkte dafür, das mir das Gehalt nicht bezahlt wird? :
Ja.
ZitatUnternehmen in der Personaldienstleistungsbranche :
ZitatIch habe keinerlei Equipment zur Verfügung gestellt bekommen :
Und das war vertraglich anders vereinbart?
Hat man das fehlen gerichtsfest reklamiert?
Ja, ich hätte natürlich einen Laptop bekommen sollen um von Zuhause aus zu arbeiten.
Bin nun die nächsten Tage in einer Niederlassung der Firma und versuche dort noch zu unterstützen. Nicht das man mir vorhält, ich würde nichts arbeiten. (denn das würde ich ja)
Was für Anhaltspunkte siehst du? @Harry?
Die Firma muss doch mein Gehalt für dej Januar voll auszahlen?
Ich arbeite nicht als Zeitarbeiter, wir sind die Firma, die die Zeitarbeit vermittelt.
-- Editiert von User am 13. Januar 2023 14:24
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Also grundsätzlich besteht ja immer die Möglichkeit, dass der AG im Falle der Kündigung das Gehalt nicht mehr zahlt, wenn der Mitarbeiter gar nicht mehr arbeitet. Daher sollte man im Zweifel seine Arbeitskraft immer ausdrücklich und schriftlich anbieten. Das heißt, sie schrieben einen kurzen Brief an das Unternehmen mit etwa dem Inhalt " bezugnehmend auf die Kündigung vom DATUM zum DATUM biete ich meine Arbeitskraft ausdrücklich an und fordere sie auf, mit eine vertragsgemäße Tätigkeit zuzuweisen."
In Ihrem Fall ist es ja so, dass Sie offenbar einen Teil der Arbeitszeit in einer anderen Niederlassung (Hauptsache nicht anderer Arbeitgeber) ableisten, was grundsätzlich ok ist. Dafür werden Sie auch eine Vergütung erhalten. Es wäre allerdings trotzdem ratsam, sich das kurz bestätigen zu lassen. Daneben stellt sich dann auch die Frage, was mit der restlichen Zeit ist.
SIe können für die restliche Zeit auch um un-/widerrufliche Freistellung unter Fortzahlunge der Vergütung bitten. Wenn ihnen das bestätigt wird, sind sie aus dem Schneider.
Zitatwir sind die Firma, die die Zeitarbeit vermittelt. :
Und die sind nicht gerade also Hort der Seriosität in Sachen Arbeitsrecht bekannt...
Da muss ich dir leider voll und ganz zustimmen, habe es ja selbst miterlebt bei anderen Zeitarbeitnehmern..
ZitatUnd die sind nicht gerade also Hort der Seriosität in Sachen Arbeitsrecht bekannt... :
Kommt immer drauf an.
Gibt auch einige mit guten Compliance Abteilungen und Richtlinien, die deutlich besser als bei normalen Unternmen.
Eigentlich sollte man gerade bei Personaldienstleistern erwarten können, dass diese arbeitsrechtlich besser sind, da das ist Tagesgeschäft ist.
Aber falls es denn soweit kommt und mein Gehalt (aus welchen Gründen auch immer) nicht gezahlt wird.
Dann kann ich ja mit einem Anwalt gegen Arbeitsrecht dagegen vorgehen, oder?
Oder seht ihr hier „rechtskräftige" Gründe dafür, dass mir kein Gehalt zusteht?
So wie ich das verstanden habe, kommt das gerne mal vor ist aber eigentlich nicht zulässig, oder?
ZitatDann kann ich ja mit einem Anwalt gegen Arbeitsrecht dagegen vorgehen, oder? :
Kann man, mit etwas Pech zahlt man dann kräftig drauf, da man den Anwalt selber zahlt.
Insofern würde ich eher eine Zahlungsklage beim Arbeitsgericht empfehlen.
ZitatSo wie ich das verstanden habe, kommt das gerne mal vor ist aber eigentlich nicht zulässig, oder? :
Richtig.
-- Editiert von User am 13. Januar 2023 16:15
Bin zum Glück rechtsschutzversichert und daher passt das (vermute ich mal ohne Hintergrundwissen)
Aber der Weg übers Arbeitsgericht ist wahrscheinlich dennoch die bessere Lösung.
ZitatBin zum Glück rechtsschutzversichert und daher passt das (vermute ich mal ohne Hintergrundwissen) :
Wenn Arbeitsrecht mit drin ist, dann ist das richtig.
Habe mir so eine Zahlungsklage mal angesehen;
Dort steht folgendes drin;
„In der Zeit vom ______________ bis ______________ habe ich meine vertraglich geschulde- te Arbeitsleistung ordnungsgemäß erbracht."
Kann ich dies bejahen? Denn mir wurde eben mein Equipment zur Verfügung gestellt. Arbeite aber bis zum 08.02 eben in einer anderen Niederlassung der Firma, da diese Unterstützung braucht.,
beziehungsweise, bevor mir das equipment gestellt wurde, kam schon die Kündigung …
1 Tag vorher hatte ich mit meinem Kollegen darüber gesprochen, dass mir Zugänge etc. eingerichtet werden sollen (gibt Zeugen des Gesprächs)
-- Editiert von User am 13. Januar 2023 18:29
Man hat dir also in der Probezeit (?) gekündigt, sagst du, mit einer Frist von 4 Wochen, wenn man sich den Zeitablauf anschaut - Vierwochenfrist wäre ungewöhnlich bei einer Probezeitkündigung: ist also eine Probezeit überhaupt im AV vereinbart?
Du sorgst dich um dein Geld, weil du faktisch nicht arbeiten kannst. Für eine Lohnklage ist es aber noch entschieden zu früh - Geld steht dir erst Ende Januar zu. Wichtig ist aktuell nur, deine Arbeitskraft anzubieten und zu verlangen, dass man dir die notwendigen Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.
Falls es zu einer Lohnklage käme:
Müh dich bloß nicht ab mit anderer Leute Darstellungen - du hast deine eigene Geschichte.
Du kannst dich an deinem Eingangsstatement orientieren - übernimmt alles, was dich betrifft, lass weg, was von anderen erzählt. Deinen Teil formulierst du etwas glatter und du beantragst ausstehenden Lohn für die Zeit bis zum Ende der K-Frist.
Genau, es sind 4 Wochen wenn auch ungewöhnlich. Hätte mich damals schon stutzig machen sollen.
Wurde auch so im Vertrag vereinbart
Ich gehe mal davon aus, dass das Gehalt kommt aber wollte mal im Falle des Falles nachfragen.
Also kann ich in der Lohnklage praktisch einfach alle „Hintergrundinfos" reinpacken damit das Amtsgericht es so einfach wie möglich nachvollziehen kann?
Zitatalle „Hintergrundinfos" reinpacken :
Nö, jedenfalls nicht die Geschichte mit dem Abwerben, dem Streit deines Chefs usw.
Nur, was dich angeht. Und es muss klar werden, dass dir dein Recht vorenthalten wird - falls es dazu kommt.
-- Wenn Probezeit vereinbart ist, gleichwohl aber mit Vierwochenfrist gekündigt wurde, tippe ich darauf, dass man den Ärger über deinen Chef nicht ganz so brutal an dich durchreichen wollte. Ich möchte auch wetten, dass du dein Geld bekommst. ---
Ja, den Streit etc. würde ich natürlich weglassen und mich aufs wesentliche begrenzen.
Ich könnte auch fast wetten, dass das Gehalt normal ausgezahlt wird frage aber lieber vorher um dann, falls es so kommen sollte, schnellstmöglich reagieren kann.
Ich sag mal so, nach der Aktion würde es mich eben nicht wundern
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