Kündigung/Krank/resturlaub

26. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Kizibowski
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)
Kündigung/Krank/resturlaub

Ich bin gekündigt worden und war bis zum letzten Arbeitstag und darüber hinaus krank, konnte deswegen meinen Urlaub nicht nehmen. Habe dem ehem. AG jetzt eine Frist zur Auszahlung des Resturl. gesetzt. Dieser weigert sich aber. Habe ich noch ein Recht darauf?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. schon. entweder 3 jahre nach bgb oder entspr. der ausschlussfrist, die es evtl. in tarifverträgen gibt.
der billigste und direkteste weg ist dann wohl ein mahnverfahren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kizibowski
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

bin nicht in rente gegangen, war krankgeschrieben, gekündigt und weiterhin krank. AV besteht seit 31.5. nicht mehr, habe dem AG eine Frist gesetzt mir den Urlaub auszuzahlen, konnte ihn ja nicht mehr nehmen

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wann hast du ihn aufgefordert zu zahlen? Warst du zu dem Zeitpunkt noch AU?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wie Venotis schon andeutete, entsteht der Abgeltungsanspruch erst mit Beendigung der AU. Solltest du sogar ueber den Uebertragungszeitraum (i.d.R. 31.3. des Folgejahres) hinaus arbeitsunfaehig sein, erlischt er ganz.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kizibowski
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)

Ich wurde am 5.4. zum 31.5. gekündigt, bin seit 7.5. bis lfd. krankgeschrieben. das Av endete also schon. Nun bekomme ich anstatt ALG Krankengeld gezahlt. Egal. Ich hatte nicht die Möglichkeit, den rest-Url zu nehmen und habe ihn aufgefordert ihn mir nachtr. bis zum 15.6. auszuzahlen. Ist aber noch nicht passiert. Der ehem. Ag ist der Meinung= Pech gehabt. Ich hoffe und glaube aber, dass mir trotzdem eine Auszahlung zusteh, weil für Krankheit kann keiner was.

Kennt sich jemand damit aus?

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wie ich oben schon schrieb: Abgeltungsanspruch entsteht erst mit Beendigung der AU. Vorher hast du keinen Anspruch.

Fuer die Urlaubsabgeltung ist es erforderlich, dass der Urlaub wegen der Beendigung des Beschaeftigungsverhaeltnisses nicht mehr genommen werden konnte. Hier konnte er aber bislang wegen Krankheit nicht genommen werden. Du wirst also in dieser Beziehung so gestellt. als waerest du noch dort beschaeftigt, haengt also davon ab, ob du bei Fortbestand des Beschaeftigungsverhaeltnisses den Urlaub nehmen koenntest oder nicht.

Es bleibt somit abzuwarten, ob du noch rechtzeitig vor Urlaubsverfall wieder arbeitsfaehig wirst. Wenn nicht, dann hast du auch keinen Abgeltungsanspruch.

Ist eigentlich auch ganz logisch. Waerest du naemlich noch dort beschaeftigt und bis zum Ende des Uebertragungszeitraumes (i.d.R. 31.3. des Folgejahres) arbeitsunfaehig, dann waer der Urlaub ja auch ersatzlos weg.

Gruss
CAM

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen