Guten Abend,
ich (56 Jahre)war nach einer längeren Krankheit (1 1/2 Jahre) zum 1.9.05 wieder arbeitsfähig.Nach einem Gespräch mit meinem chef kündigte er mir das Arbeitsverhältnis ( 17 Jahre)weil mein Arbeitsplatz weggefallen ist und er mir keinen neuen anbieten konnte.Ich habe die Kündigung angenommen.
Meine Frage ist nun: Habe ich trotz der Abfindung noch Anspruch auf meinen Jahresurlaub mit zusätzlichem Urlaubsgeld oder ist das mit der Abfindung abgegolten?
hier der wortlaut der Kündigung:
Sehr geehrte Frau .....
hiermit kündigen wir aus betriebsbedingten Gründen
das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch ordentliche
fristgerechte Kündigung zum nächst zulässigen Kündigungstermin dem 28.2.2006.
Während der Kündigungszeit sind Sie freigestellt und erhalten Ihr Gehalt von monatlich ......€ brutto.
Nach Ablauf der Kündigungsfrist erhalten Sie eine Abfindung in Höhe von €.....
Mit der Zahlung dieses Betrages sind sämtliche Ansprüche aus Ihrem Arbeitsverhältnis abgegolten.
vielleicht habe ich das zu unüberlegt unterschrieben ....aber es ist nun mal geschehen.........
bedanke mich schon mal für eine Antwort
und wünsche ein gesundes Jahr 2006 und jedem eine Arbeit
omammy
Kündigung...Urlaubsgeld?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
@omammy
ob es ein fehler war, kannst du nur selbst beurteilen...
meines erachtens ist hier der satz- sämtliche ansprüche aus dem av abgegolten-maßgebend und wörtlich zu nehmen
sunbee
-- Editiert von sunbee1 am 30.12.2005 23:00:52
@sunbee, ich meine mal gelesen zu haben, dass man den Anspruch auf Urlaub nicht einzelvertraglich abgelten kann. Das würde - theoretisch - bedeuten, dass wenn die Freistellung nicht ausdrücklich <font color=blue>'unter Anrechnung des Urlaubs'</font> erfolgte, der Anspruch auf den Urlaub noch besteht.
Aber da bin ich mir keineswegs sicher und omammy sollte besser einen Anwalt dazu befragen.
Anspruch auf Urlaubsgeld: Kommt drauf an auf welcher Basis (Arbeitsvertrag? Tarifvertrag?) und was dort genau geregelt ist, aber da kann ich mir durchaus vorstellen, dass dieser Anspruch 'abgekauft' werden könnte.
MfG
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@venotis
..zu wenig weihnachtsgeschenke und zuviel weihnachtsfeiern...;)
ich hatte es in der tat so verstanden, dass die freistellung unter anrechnung des urlaubs erfolgte ( weil ich es so kenne)
@omammy
hast du die freistellung nur wie oen beschrieben erhalten?
sunbee
ja, ich habe die Kündigung so abgeschrieben wie ich sie hier zu liegen habe.
wenn ich den Anspruch nun hätte( weil es nicht ausdrücklich mit in der Kündigung steht) muß ich das ja sofort Anfang Januar geltend machen ...oder ist das schon zu spät, weil es doch der gesamte Urlaub für 2005 ist? und dann wären ja dann noch die 2 Monate für 2006.
Ach ja....Weihnachtsgeld habe ich auch nicht bekommen.......alle anderen Mitarbeiter schon.
vielen Dank für die schnellen Antworten
omammy
@omammy
weihnachtsgeld ist ja auch keine pflichtzahlung...
hier im forum wird keine rechtsberatung gemacht und darum empfehle ich dir zu einem anwalt zu gehen. das kostet nicht die welt und du bist auf der sicheren seite.
guten rutsch
sunbee
Ähm... wann wurde diese 'Kündigung' (die im Grunde nichts anderes als ein Aufhebungsvertrag ist, wenn beide damit einverstanden sind) überhaupt unterschrieben?
internetratgeber-recht.de:
Urlaub - Abgeltung des...
2. Ausnahme
Der Urlaub ist abzugelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, § 7 Abs. 4 BUrlG
.
Allerdings sieht es die Rechtsprechung als zulässig an, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer während des Laufs der Kündigungsfrist von der Arbeit freistellt und ihm so den noch offenen Resturlaub gewährt.
Macht der Arbeitgeber von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, so erhält der Arbeitnehmer das Urlaubsentgelt und, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen, auch ein Urlaubsgeld.
die kündigung wurde am 25.8 unterschrieben.
bis 31.8 war ich noch krankgeschrieben. habe ein halbes jahr kündigungszeit.
Du kannst versuchen das mit dem Urlaub noch geltend zu machen. Empfehlen würd ich aber die Hinzuziehung eines Anwalts.
MfG
ja das werde ich machen....
vielen herzlichen Dank nocheinmal und
GUTEN RUTSCH;)
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