Hallo.
Ich habe mich schon ein wenig mit dem Thema beschäftigt, aber noch keine genaue Antwort gefunden.
Ich habe vor kurzem einen Arbeitsvertrag bekommen, der eine Vertragsstrafe beinhaltet. Genau formuliert steht dort: "Löst die AN unter Vertragsbruch das Arbeitsverhältnis, dann...." Vertragsstrafe wäre in Höhe des letzten Bruttogehaltes. Probezeit wäre 6 Wochen bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende des Monats. Nun frage ich mich, ob ich den Vertrag auch vor Beginn der Anstellung kündigen darf, ohne Strafe zu zahlen.
Danke im Voraus
P.S. Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben, da sich meine Wunschstelle noch nicht für einen AN entschieden hat, möchte aber auch die angebotene Stelle nicht so lange da liegen haben.
Kündigung/Vertragsstrafe
13. Juli 2018
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Frage vom 13. Juli 2018 | 23:38
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung/Vertragsstrafe
#1
Antwort vom 14. Juli 2018 | 08:26
Von
Status: Heiliger (20132 Beiträge, 7293x hilfreich)
Wenn der Vertrag kein Verbot enthält, vor Arbeitsaufnahme zu kündigen, begehst du auch keinen Vertragsbruch.
#2
Antwort vom 14. Juli 2018 | 15:18
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 8x hilfreich)
Zitat :Probezeit wäre 6 Wochen bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende des Monats.
Sicher? Du meinst bestimmt sechs Monate und die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (unabhängig vom Monatsende), oder?
Zitat :Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben
Da kann dir nichts passieren.
Zitat :möchte aber auch die angebotene Stelle nicht so lange da liegen haben
Wer pokert KANN gewinnen, MUSS aber nicht...
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