Kündigung/Vertragsstrafe

13. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Myrja
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung/Vertragsstrafe

Hallo.
Ich habe mich schon ein wenig mit dem Thema beschäftigt, aber noch keine genaue Antwort gefunden.
Ich habe vor kurzem einen Arbeitsvertrag bekommen, der eine Vertragsstrafe beinhaltet. Genau formuliert steht dort: "Löst die AN unter Vertragsbruch das Arbeitsverhältnis, dann...." Vertragsstrafe wäre in Höhe des letzten Bruttogehaltes. Probezeit wäre 6 Wochen bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende des Monats. Nun frage ich mich, ob ich den Vertrag auch vor Beginn der Anstellung kündigen darf, ohne Strafe zu zahlen.
Danke im Voraus

P.S. Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben, da sich meine Wunschstelle noch nicht für einen AN entschieden hat, möchte aber auch die angebotene Stelle nicht so lange da liegen haben.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20132 Beiträge, 7293x hilfreich)

Wenn der Vertrag kein Verbot enthält, vor Arbeitsaufnahme zu kündigen, begehst du auch keinen Vertragsbruch.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von Myrja ):
Probezeit wäre 6 Wochen bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Ende des Monats.


Sicher? Du meinst bestimmt sechs Monate und die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen (unabhängig vom Monatsende), oder?

Zitat (von Myrja ):
Ich habe den Vertrag noch nicht unterschrieben


Da kann dir nichts passieren.

Zitat (von Myrja ):
möchte aber auch die angebotene Stelle nicht so lange da liegen haben


Wer pokert KANN gewinnen, MUSS aber nicht...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 300.764 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.751 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.