Kündigung/neuer Vertrag/ alter Vertrag

11. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Dina2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung/neuer Vertrag/ alter Vertrag

Guten morgen,
Ich stecke total in der Zwickmühle und brauche dringend Hilfe.
Also.. Ich habe bei meinem jetzigen Chef gekündigt, eine neue Stelle gefunden, Vertrag unterschrieben und am Donnerstag abgegeben vereinbart zum 01.08., dann bekam ich aber ein super Angebot von meinem jetzigen Chef das ich unbedingt annehmen möchte.
Nun kam aber auch meine Kollegin die mir sagte das ich falsch gekündigt habe, was tatsächlich stimmt. Ich habe eine Frist von acht Wochen. D.h. Ich hätte in meine Kündigung das Datum zum 31.08. einfügen müssen und nicht wie ich es getan habe zum 31.08. Und ich hätte dazu ein Aufhebungsvertrag abschließen müssen was ich nicht getan habe.

Also wie geh ich jetzt vor, weil so wie ich es verstehe gilt die Kündigung von meiner jetzigen Arbeitsstelle gar nicht.

Ich weiß leider echt nicht mehr weiter.
Bitte helfen Sie mir.

Ich hoffe ich hab es soweit verständlich geschrieben.



-- Editiert von Moderator am 11.07.2015 23:20

-- Thema wurde verschoben am 11.07.2015 23:20

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39711 Beiträge, 14194x hilfreich)

Wieso Aufhebungsvertrag? Kündigung und gleichzeitig Aufhebungsvertrag sind so wenig zu vereinbaren wie schwanger sein und nicht schwanger sein.

Aber darauf kommt es doch gar nicht an. Du musst mit dem neuen Arbeitgeber zurecht kommen. Da ist eine Einigung oder Kündigung angesagt. Was Du mit dem alten Arbeitgeber vereinbart hast, was Du da falsch oder richtig gemacht hast, das interessiert den neuen Arbeitgeber herzlich wenig. Geht ihn auch nichts an.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125163 Beiträge, 40465x hilfreich)

:forum:
Als erstes sollte man mal im richtigen Unterforum posten ...



Zitat:
D.h. Ich hätte in meine Kündigung das Datum zum 31.08. einfügen müssen und nicht wie ich es getan habe zum 31.08.

Und der Unterschied ist jetzt wo genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33445 Beiträge, 17448x hilfreich)

Ich hoffe ich hab es soweit verständlich geschrieben. Nö. Sie fragen sich, ob die Kündigung wirksam ist, dabei ist das völlig schnuppe - Ihr aktueller Chef will Sie doch unbedingt halten, da wird er doch nichts dagegen haben, wenn Sie die Kündigung zurücknehmen. Andererseits scheinen Sie keinerlei Sorgen wegen des neuen Vertrages zu haben - um den müssen Sie sich kümmern, denn wenn Sie da am 01.08. nicht erscheinen, haben Sie ein arges Problem.

-- Editiert von muemmel am 12.07.2015 13:27

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Als erstes sollten Sie mal einen Blick in Ihren "neuen" Arbeitsvertrag werfen und prüfen, wie lang Ihre Kündigungsfrist da ist und ob eine Kündigung vor Arbeitsantritt überhaupt zulässig ist.
Wenn Ihr aktueller Chef und Sie sich einig sind, dass Sie weiterbeschäftigt werden, dann ist jede Kündigungsfrist schnuppe, aber es wäre vor der Kündigung der neuen Stelle zu empfehlen, dass Sie das Super Angebot gleich vertraglich festhalten.

2x Hilfreiche Antwort

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