Kündigungsbestätigung

13. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hayliey
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsbestätigung

Hallo,

kurze Frage, ich verstehe das schon richtig dass die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist und somit keine Unterschrift des Empfängers bedarf oder? Was könnte im schlimmsten Fall passieren wenn der Chef behauptet er hätte es nicht erhalten?

Danke im Voraus.

Gruß

-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist und somit keine Unterschrift des Empfängers bedarf


richtig


quote:
Was könnte im schlimmsten Fall passieren wenn der Chef behauptet er hätte es nicht erhalten?


Dann müssen Sie beweisen können, dass die schriftliche Kündigung rechtzeitg in den Machtbereich des AG gelangt ist, wenn er Schadenersatzforderungen auf das Nichterhalten der Kündigung stützen will.

-----------------
""

-- Editiert am 13.10.2010 10:59

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hayliey
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaub zwar nicht dass er so was macht aber wenn doch, wie soll ich das beweisen? Anhand seiner Fingerabdrücke? Die Chefin hat mich deshalb auch schon angerufen also könnte man doch wenn's drauf ankommt von der telekom eine Aufzeichnung ausfertigen lassen oder? Hab ich mal im Fernsehen gesehen das so was geht.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
wie soll ich das beweisen?


wie haben sie das Schreiben denn übergeben? Gab es Zeugen?

quote:
also könnte man doch wenn's drauf ankommt von der telekom eine Aufzeichnung ausfertigen lassen oder? Hab ich mal im Fernsehen gesehen das so was geht.


Im Fernsehen sieht man noch ganz andere Dinge, die mit der Realität nichts zu tun haben...die Telekom speichert keine Anrufe, lediglich die Daten wer wen um welche Zeit anruft, müssen die Tele.kommunikationsanbieter speichern. Der Grund ist aber abgeblich die Terrorgefahr und -abwehr und nicht der Beweis für arbeitsrechtliche Streitigkeiten.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

der übliche weg, eine kündigung zuzustellen, ist entweder die übergabe, oder die zustellung per (inormierten) boten, der als zeuge fungieren kann, oder - weniger sicher - einschreiben mit rückschein. es reicht, die kündigung in den briefkasten zu werfen, damit ist sie im machtbereich des adressaten. wichtig ist das zustell- nicht das absendedatum.

-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Tipp:

Am sichersten ist ein Fax, da der Sendebericht rechtlich als Beweis gilt.

-----------------
"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen