Hallo,
ich habe die Frage bzgl. der Fristenberechnung.
Wenn der Arbeitgeber
dem Arbeitnehmer am 22.03.2020 per Einschreiben (Einwurf) die Kündigung zugeschickt und diese bei dem Arbeitnehmer am 23.04.2020 tatsächlich eingeht, beginnt dann ab dem 23.04.2020 die 3-wöchige Frist für den Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage zu erheben?
Dem Arbeitnehmer ist nicht bekannt, ob das Schreiben vor oder nach 18 Uhr eingegangen ist. Online der Deutschen Post kann ohne die konkrete Uhrzeit entnommen werden, dass das Schreiben am 23.04.2020 eingegangen ist.
Mir selbst war/ist als Laie bekannt, dass Postbriefe immer drei Werktage nach dem Verschicken als Empfangen behandelt werden, weshalb für mich der 25.03.2020 als Zustellungsdatum in Frage käme.
-- Editiert von tomate2 am 08.05.2020 15:16
Kündigungseingang per Einschreiben - Frist Berechnung
8. Mai 2020
Thema abonnieren
Frage vom 8. Mai 2020 | 15:03
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungseingang per Einschreiben - Frist Berechnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Mai 2020 | 15:29
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Ich würde erst einmal von einer Zustellung am 23.04.2020 ausgehen, so dass der Fristbeginn für eine Kündigungsschutzklage der 24.04.2020 ist.
Im Übrigen ist es sowieso anzuempfehlen, die Kündigungsschutzklage nicht am letzten Tag der Frist einzureichen.
Sofern Du beabsichtigst, die Klage selbst einzureichen, dann kannst Du das kostenlos über die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts machen lassen oder aber einfach nachstehendes Formular verwenden:
https://justizportal.niedersachsen.de/download/140113/Klagevordruck_Kuendigungsschutz.pdf
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 08.05.2020 15:38
#2
Antwort vom 8. Mai 2020 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39837x hilfreich)
Zitatweshalb für mich der 25.03.2020 als Zustellungsdatum in Frage käme. :
Hier aber nicht, weil
ZitatOnline der Deutschen Post kann ohne die konkrete Uhrzeit entnommen werden, dass das Schreiben am 23.04.2020 eingegangen ist. :
damit etwas offizielles existiert.
Und jetzt?
Schon
267.980
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
5 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
69 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten