Kündigungsfist nicht eingehalten

26. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
stravinsky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfist nicht eingehalten

Guten Abend.

ich bin Pferdepflegerin bei einer Springreiterin. Am 23.02.2010 hat sie mich fristlos entlassen mit der Begründung das ich 2 Pferde nicht sachgemäß bewegt hätte und ich ihr Vertrauen damit gebrochen hätte.

Sie sagte zu mir das sie mir den vollen Betrag für Februar bezahlen würde aber nicht den März. Ich bräuchte auch ab diesen Tag nicht mehr arbeiten zu kommen.

Auf meine Frage was mit der Kündigungsfrist wäre meinte sie wir hätten ja keinen Arbeitsvertrag. Ich wies sie darauf hin das sie trotzdem an eine Gesetzliche Frist von 4 Wochen gebunden wäre.

Sie will mir trotzdem das Geld für den März nicht zahlen.

Ich bin seit dem 01.05.2009 bei ihr beschäftigt gewesen. Wo kann ich einen Text her bekommen um ihr meine Rechte zu zeigen?

Bekomme ich kostenlosen Gerichtlichen Beistand in dieser angelegenheit? An wen muss ich mich wenden.

Ich habe bereits ab 01.03.2010 eine neue Arbeit.

Würde mich freuen über hilfreiche Antworten.

MfG


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5 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Sie müssen innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Ein Arbeitsverhältnis kommt auch ohne Vertrag zustande, wenn der AG die Arbeitsleistung duldet und das Gehalt zahlt.

Wichtig ist, dass Sie gegen die fristlose Kdg. vorgehen, da Kündigungen zu einem 23. eines Monats für evtl. spätere AG ein deutlicher Hinweis auf ein deutlich schwerwiegenderes Fehlverhalten hinweist (Diebstahl o.ä.).

Wenn der Betrieb, bei dem Sie gearbeitet haben, mehr als 10 Mitarbeiter besitzt, dürfte bei einer gütigen Einigung evtl. auch eine Abfindung drin sein, da höchstwahrscheinlich vorher einen Abmahnung notwendig gewesen wäre.

Eine solche gütige Einigung wird in der in der Güteverhandlung angestrebt, welche etwa innerhalb von 4 Wochen nach Klageerhebung vor Gericht stattfindet.


Bei einer solchen Klage ist Ihnen die Antragsstelle des Arbeitsgerichts behilflich.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Ich habe bereits ab 01.03.2010 eine neue Arbeit.


Habe ich übersehen. In diesem Fall müssen Sie sich den dort erzielten Verdienst anrechnen lassen.

Es empfiehlt sich daher nur einen Klage mit der Feststellung, dass erst zum Monatsende das Arbeitsverhältnis beendet ist. Eine weitere Zahlingsklage empfiehlt sich wohl nicht, es sei denn, dass Gehalt beim neuen AG ist geringer als das beim alten.



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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 27.02.2010 00:03

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#3
 Von 
stravinsky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

warum muss ich mein neues Gehalt damit verrechnen? Meine Chefin hat mich doch entlassen und freigestellt. Wenn ich so schnell einen anderen Job finde ist das doch nur gut.

Oder sehe ich das falsch?

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Siehst Du falsch. Denn das steht so im Kündigungsschutzgesetz.
http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__11.html

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#5
 Von 
stravinsky
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok Danke.

Also steht mir gar nix zu. Ist ja auch Hammer hier in Deutschland. Man wird raus geschmissen und dann noch bestraft das man gleich nen neuen Job findet anstatt beim Amt zu hocken.

Kein Wunder das die alle denken sie könnten mit uns machen was sie wollen.
Die Gesetze geben ihnen auch noch recht!

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