Hallo zusammen,
bzgl. der Kündigungsfrist habe ich eine Frage zur Bedeutung/Einschätzung eines zusätzlichen Satzes. Leider ist der Vertrag mittlerweile recht alt, sodass mir die Bedeutung aus heutiger Sicht unklar ist.
Grundsätzlich regelt der Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen:
"Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung für beide Parteien nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen zulässig".
Allerdings gibt es nachfolgend den folgenden Satz:
"Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer."
Bedeutet dieser Satz nun, dass die verlängerten Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit auch für mich gelten? Oder bezieht sich dieser Satz nur auf rechtliche Änderungen, die ggf. nach Abschluss des Vertrags eingetreten sein könnten?
Vielen Dank vorab für eventuelle Einschätzungen.
-- Editiert von User am 2. April 2024 10:58
Kündigungsfrist, Frage zu Bedeutung eines zusätzlichen Satzes
2. April 2024
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Frage vom 2. April 2024 | 10:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist, Frage zu Bedeutung eines zusätzlichen Satzes
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#1
Antwort vom 2. April 2024 | 11:06
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatBedeutet dieser Satz nun, dass die verlängerten Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit auch für mich gelten? :
Korrekt, genau das bedeutet der Satz
#2
Antwort vom 2. April 2024 | 11:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKorrekt, genau das bedeutet der Satz :
Vielen Dank für die Einschätzung. Der Vertrag gilt seit dem 01. Juli 2012. Wenn ich mich nicht völlig verrechnet habe, sind es seit dem also 11 Jahre und 9 Monate. Dementsprechend sollte die Kündigungsfrist meinem Verständnis nach 4 Monaten entsprechen und die Kündigung demzufolge frühestens zum 31. August 2024 erfolgen können. Sehe ich das richtig?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. April 2024 | 11:33
Von
Status: Legende (18880 Beiträge, 6910x hilfreich)
ZitatLeider ist der Vertrag mittlerweile recht alt, sodass mir die Bedeutung aus heutiger Sicht unklar ist. :
Angemerkt: Der Vertrag war seinerzeit klar und ist es heute nicht weniger; ich habe erst gestutzt und dann geschmunzelt - 'recht alt .... unklar' klingt einigermaßen danach, als ob der Vertrag von 1567 wäre ...
Aber nein, es ist ganz gängige Praxis und rechtlich auch anerkannt, dem AN die gleichen K-Fristen aufzuerlegen wie dem AG.
#4
Antwort vom 2. April 2024 | 12:02
Von
Status: Lehrling (1721 Beiträge, 337x hilfreich)
Korrekt.ZitatDementsprechend sollte die Kündigungsfrist meinem Verständnis nach 4 Monaten entsprechen und die Kündigung demzufolge frühestens zum 31. August 2024 erfolgen können. Sehe ich das richtig? :
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