Kündigungsfrist, kein schriftlicher Arbeitsvertrag

29. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
CyKingTJ
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfrist, kein schriftlicher Arbeitsvertrag

Hallo,

ich bin seit nicht ganz 7 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich möchte vielleicht kündigen, daher frage ich nach meiner Kündigungsfrist. Ich werde nach Tarif bezahlt und alles, es wurde aber kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen. Nach Tarif hätte ich nach 6 Jahren 3 Monate zum Quartalsende, so findet man natürlich keinen neuen Job.

Gilt auch ohne Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist aus dem Tarif oder die gesetzliche?

Danke für die Hilfe,

CyKingTJ

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

puh... ich denke, die gesetzliche Kündigungsfrist - bin mir aber nicht zu 100% sicher - mal schauen, was Andere hier schreiben...

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#2
 Von 
CyKingTJ
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Bin ich auch der Meinung, vielleicht weiß es ja jemand genau.

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#3
 Von 
wölfchen
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

auch wenn Du einen mündlichen Arbeitsvertrag hast, müßte für dich die Kündigungsfrist aus eurer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag gelten. Frag am besten mal den Betriebsrat falls ihr sowas habt. Der muß über sowas Stillschweigen bewahren auch wenn du selber kündigen möchtest.

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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Öffentlicher Dienst und kein schriftlicher Vertrag? Habe ich noch nie gehört!

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
CyKingTJ
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja, öffentlicher Dienst, haben nur 5 Mitarbeiter und keinen Betriebsrat.

Daher wäre mir eine sichere Antwort sehr lieb.

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Annähernd sichere Antworten können Sie eigentlich nur von einem Anwalt erwarten, ich antworte hier als ehemalige Betriebsrätin:

Es würde mich ja schon interessieren, ob alle Kollegen keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben?

Da Sie nach Tarif bezahlt werden und im öffentlichen Dienst tätig sind, gilt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die 3-Monats-Frist.

Wenn Sie nun den Arbeitsplatz wechseln wollen, reden Sie doch, wenn Sie was neues gefunden haben, mit dem Arbeitgeber. Ich habe noch nicht erlebt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist gehen läßt.
Gibt es irgendwelche Gründe, dass dem nicht so sein könnte?

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#7
 Von 
thdoerfler
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 16x hilfreich)

Du sagst, daß im Du im Öffentlichen Dienst arbeitest. Dort wird grundsätzlich der BAT allen Beschäftigungsverhältnissen zugrunde gelegt.

Bist Du in der Gewerkschaft? Falls ja, gilt der Tarifvertrag zwingend auch für Dich.

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#8
 Von 
CyKingTJ
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein, ich bin in keiner Gewerkschaft.

Hab ich dann also die 2 Monate Kündigungsfrist?

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