Kündigungsfrist 14 Tage nach Ablauf der Probezeit

4. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Tom_PF
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist 14 Tage nach Ablauf der Probezeit

Hallo,

ich habe am 01.Dezember 2011 bei einer Firma einen Zeitbefristeten Arvbeitsvertrag unterschrieben und habe nun während meiner Krankheit die Kündigung erhalten die eine 14-tägige Kündigung vorsieht. Diese Kündigungsfrist steht auch im Vertrag den ich unterschrieben habe. Allerdings wurde mir von Freunden gesagt dass dies unzulässig sei da die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten ist.
Laut Gesetz ist es sogar so geregelt dass keine Kündigung vor dem Ablauf des Vertrages vorgesehen ist und damit wäre ja die Kündigung gegenstandslos.
Die Firma verfügt auch über mehr als 20 Mitarbeiter, somit wäre die Sonderregelung ausser Kraft.

Ist es überhaupt geseteskonform in einem Zeitbefristeten Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 14 Tagen festzulegen, auch nach der Probezeit?

MfG

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2538x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Allerdings wurde mir von Freunden gesagt dass dies unzulässig sei da die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten ist. <hr size=1 noshade>


Das ist richtig, sofern kein Tarifvertrag angewendet wird, der eine kürzere Frist auch über den Zeitraum von 6 Monaten (§ 622 Abs. 3 BGB ) vor sieht.

quote:<hr size=1 noshade>Laut Gesetz ist es sogar so geregelt dass keine Kündigung vor dem Ablauf des Vertrages vorgesehen ist und damit wäre ja die Kündigung gegenstandslos. <hr size=1 noshade>


Das ist nicht ganz korrekt. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn eine Kündigungsmöglichkeit im befisteten AV vorgesehen ist. Das wird hier offenbar der Fall sein, oder woher stammen die 14 Tage?

quote:<hr size=1 noshade>Ist es überhaupt geseteskonform in einem Zeitbefristeten Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 14 Tagen festzulegen, auch nach der Probezeit? <hr size=1 noshade>


Es gibt Tarifverträge, die solche kurzen Kündigungsfristen über einen sehr langen Zeitraum zulassen. Der Wachschutz ist ein Beispiel dafür.
Einzelvertraglich kann die verkürzte 14tägige Probezeitkündigungsfrist längstens für 6 Monate wirksam vereinbart werden.

Wieviel Zeit ist seit dem Zugang der Kündigung vergangen? Bis wann soll der befr. AV laufen?

-- Editiert 1000kleinesachen am 04.10.2012 15:32

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