Hallo
Ich arbeite seid 11.05.2015 in einer kleinen Firma. In meinem Arbeitsvertrag steht bei Vertragsdauer "Nach Ablauf der Probezeit gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Eine etwaige gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gem. § 622 Abs. 2 BGB gilt auch für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer."
Also wären es bis jetzt 2 Monate Kündigungsfrist bei mir.
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
Ist es irgendwie möglich die Kündigungsfrist auf einen Monat zu reduzieren oder fristlos aus dem Arbeitsverhältnis zu kommen?
Kündigungsfrist 2 Monate nach 5 Jahren Arbeitsverhältnis / 1 Monat Kündigungsfrist möglich?
5. November 2022
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Frage vom 5. November 2022 | 17:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist 2 Monate nach 5 Jahren Arbeitsverhältnis / 1 Monat Kündigungsfrist möglich?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. November 2022 | 07:14
Von
Status: Weiser (16842 Beiträge, 6298x hilfreich)
... per Aufhebungsvertrag. Der Bedarf allerdings der Zustimmung des AG.
#2
Antwort vom 6. November 2022 | 10:22
Von
Status: Schüler (421 Beiträge, 139x hilfreich)
Und Fristlos nur dann, wenn einer der beiden Vertragsparteien durch eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung für die andere Partei die Fortsetzung des AV unzumutbar macht. Das müssen dann schon gravierende Dinge sein. Sie können natürlich auch überlegen, eine fristlose Kündigung zu provozieren. Ob man das möchte? Dann steht das aber auf die ein oder andere Weise im Lebenslauf….
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