Hallo Zusammen,
Ich hab eine Frage zu meiner Kündigungsfrist. In meinem Arbeitsvertrag, der seit 14 Monaten besteht, ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende vereinbart. Ich habe aber nachgelesen, dass dies ungültig ist und bei einem Bestehen des Vertrages bis zu Mind. 2 Jahren eine Kündigungsfrist von 1 Monat besteht.
Was gilt nun? Die Kündigungsfrist in meinem Vertrag oder die gesetzlich vorgeschrieben Frist?
Vielen Dank
Kündigungsfrist 3 Monate im Vertrag 1 Monat gesetzlich
5. September 2016
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Frage vom 5. September 2016 | 20:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigungsfrist 3 Monate im Vertrag 1 Monat gesetzlich
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#1
Antwort vom 5. September 2016 | 22:11
Von
Status: Weiser (17785 Beiträge, 8026x hilfreich)
Im Gegensatz zu Ihrem Anliegen, was im Endeffekt eine möglichst kurze Kündigungsfrist zum Ziel hat, haben Arbeitnehmer im Allgemeinen ein Interesse an einem sicheren Arbeitsverhältnis. Dazu zäht dann auch eine möglichst lange Kündigungsfrist.
Das, was Sie da gelesen haben, trifft nicht zu, wenn eine längere Frist arbeitsvertraglich vereinbart ist. Hier gilt das "Günstigkeitsprinzip", d.h. die für den Arbeitnehmer günstigste Frist zählt. Und das ist die längere.
#2
Antwort vom 6. September 2016 | 06:49
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 5x hilfreich)
Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer kündigt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. September 2016 | 07:50
Von
Status: Student (2272 Beiträge, 701x hilfreich)
ZitatDas gilt auch, wenn der Arbeitnehmer kündigt? :
Vorausgesetzt für den AG gilt nichts günstigeres: Ja.
Alternative: Auflösungsvertrag
-- Editiert von Retels am 06.09.2016 07:50
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