Hallo zusammen,
nachdem ich diesbezüglich keinen passenden Eintrag gefunden habe und etwas verunsichert bin, hätte ich jetzt auch mal eine kurze Frage.
Habe mich entschlossen, im September 2015 nochmals eine Ausbildung zu beginnen.
Meine Kündigungsfrist beträgt derzeit 4 Monate zum Kalendervierteljahr. Müsste also spätestens im Februar 2015 zum 30.06. kündigen, um rechtzeitig zum 01.09. die neue Ausbildung beginnen zu können.
Jetzt zu meiner Frage. Beziehen sich diese Kündigungsfristen tatsächlich immer darauf, dass die Beschäftigung zum Kalendervierteljahr auch tatsächlich endet oder könnte ich die Beschäftigung auch zum 31.08. kündigen. Also quasi im Februar mein Kündigungsschreiben abgeben und sagen, dass das Beschäftigungsverhältnis zum 31.08. enden soll?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende
16. Dezember 2014
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Frage vom 16. Dezember 2014 | 22:58
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist 4 Monate zum Quartalsende
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#1
Antwort vom 17. Dezember 2014 | 13:04
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Wieso Verunsicherung? Das Ende eines Vierteljahres ist ja einfach zu bestimmen und der Vertrag sieht vor, – sofern diese Klausel gültig ist – dass nur zum Vierteljahresende gekündigt werden kann . Folglich geht eine ordentliche Kündigung zum 31. August nicht . Möglich ist natürlich immer ein Aufhebungsvertrag, wenn der Arbeitgeber mitzieht.
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#2
Antwort vom 17. Dezember 2014 | 13:54
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ah okay. Also ist es dann doch so, wie ichs mir schon fast gedacht hab. Hm dann muss ich mir was überlegen bzgl dieser zwei Monate, da einem Aufhebungsvertrag mit allergrößter Sicherheit nicht zugestimmt wird.
Vielen dank für die Antwort!!
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