Kündigungsfrist - 4 Wochen oder 3 Monate

18. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - 4 Wochen oder 3 Monate

Hallo, ich bin seit 2010 bei Lidl beschäftigt und möchte nun so schnell wie möglich Kündigen, da ich was anderes in Aussicht habe. Wenn ich meine Kündigung am 22.10.2018 bei Lidl einreiche komme ich dann zum 30.11.2018 aus dem Vertrag ? Oder muss ich drei Monate Kündigungsfrist einhalten, weil ich schon seit über 8 Jahren im Betrieb bin?
Zu Kündigungsfristen steht folgendes im Vertrag:
Der AN tritt als Verkäufer/in mit Wirkung zum 1.06.2010 in den Dienst des AG. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweils für den Betrieb des AG gültigen Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung, dies sind derzeit die Tarifverträge für den Einzelhandel des Landes Bayern OK1. Aus Gründen der Gleichstellung von tarifgebundenden AN endet diese Dynamisierung mit Ende der Tarifbindung des AG.


MfG

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17424 Beiträge, 6484x hilfreich)

/// Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das gilt erst einmal.
Frage: Was steht im TV?

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#2
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Bluemchen19820):
Oder muss ich drei Monate Kündigungsfrist einhalten, weil ich schon seit über 8 Jahren im Betrieb bin?
Wenn sowohl der Arbeitsvertrag als auch der Tarifvertrag keine entsprechende Klausel enthalten, gilt die Verlängerung der Kündigungsfrist nur für den Arbeitgeber.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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#3
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
/// Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das gilt erst einmal.
Frage: Was steht im TV?


Das ist ja das Problem. Ich kenne den TV nicht, er wurde mir nie ausgehändigt oder zum durchlesen zur Verfügung gestellt.
Da werde ich wohl bis Montag warten müssen, bis meine Filialleiterin aus dem Urlaub kommt und mich aufklärt.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17424 Beiträge, 6484x hilfreich)

Ich meine, dass du dich durchaus auf die 4 Wochen berufen kannst, wenn dir das in den Kram passt.
Wenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen. Soll deine Chefin doch erst einmal das Gegenteil beweisen.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32114 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Bluemchen19820):
Tarifverträge für den Einzelhandel des Landes Bayern OK1.
gucksu bitte
http://www.hv-bayern.de/leistungen/recht/tarifrecht.php
Zitat (von Bluemchen19820):
Ich kenne den TV nicht, er wurde mir nie ausgehändigt oder zum durchlesen zur Verfügung gestellt.
Du hast Netz? Schönes Wochenende! ;)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich meine, dass du dich durchaus auf die 4 Wochen berufen kannst, wenn dir das in den Kram passt.
Wenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen. Soll deine Chefin doch erst einmal das Gegenteil beweisen.


Guten Abend, am Montag den 22.10.2018 habe ich nun meine Kündigung zum 30.11.2018 eigereicht. Die Bezirksleiterin hat mir darafhin gleich gesagt, dass ich nach 8 Jahren Betriebangehörigkeit viel längere Kündigungsfristen hätte, aber sie ist ja so nett und kommt mir entgegen in dem Sie mir einen Aufhebungsvertrag anbietet.
ABER in der Zwischenzeit habe ich Kontakt zu zwei EX-Kolleginnen aufgenommen. Eine hat nach 15 Jahren Betriebsangehörigkeit ihre Kündigung im Juni 2017 abgegeben und zum 31.07. ist sie aus dem Unternehmen ausgeschieden. Und die Andere nach 7,5 Jahren im Oktober 2017 gekündigt und zum 30.11.2017 war sie frei.
Bei beider wurden 4 Wochen Kündigungsfrist eingehalten.

Ich habe das Gefühl, dass etwas an dem Aufhebungsvertrag faul sein wird und dass der Lidl mich über den Tisch ziehen will.

Hat jmd. Tipps auf was ich bei einem Aufhebungsvertrag achten soll ? Oder soll ich auf eine ordentliche Kündigung bestehen ? Wird mir der Aufhebungsvertrag irgendwelche Nachteile bringen, wenn ich mich in Zukunft woanders bewerbe?

Vielen Dank

LG Bluemchen19820


0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich meine, dass du dich durchaus auf die 4 Wochen berufen kannst, wenn dir das in den Kram passt.
Wenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen. Soll deine Chefin doch erst einmal das Gegenteil beweisen.


Guten Abend, am Montag den 22.10.2018 habe ich nun meine Kündigung zum 30.11.2018 eigereicht. Die Bezirksleiterin hat mir darafhin gleich gesagt, dass ich nach 8 Jahren Betriebangehörigkeit viel längere Kündigungsfristen hätte, aber sie ist ja so nett und kommt mir entgegen in dem Sie mir einen Aufhebungsvertrag anbietet.
ABER in der Zwischenzeit habe ich Kontakt zu zwei EX-Kolleginnen aufgenommen. Eine hat nach 15 Jahren Betriebsangehörigkeit ihre Kündigung im Juni 2017 abgegeben und zum 31.07. ist sie aus dem Unternehmen ausgeschieden. Und die Andere nach 7,5 Jahren im Oktober 2017 gekündigt und zum 30.11.2017 war sie frei.
Bei beider wurden 4 Wochen Kündigungsfrist eingehalten.

Ich habe das Gefühl, dass etwas an dem Aufhebungsvertrag faul sein wird und dass der Lidl mich über den Tisch ziehen will.

Hat jmd. Tipps auf was ich bei einem Aufhebungsvertrag achten soll ? Oder soll ich auf eine ordentliche Kündigung bestehen ? Wird mir der Aufhebungsvertrag irgendwelche Nachteile bringen, wenn ich mich in Zukunft woanders bewerbe?

Vielen Dank

LG Bluemchen19820


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#8
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Ich meine, dass du dich durchaus auf die 4 Wochen berufen kannst, wenn dir das in den Kram passt.
Wenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen. Soll deine Chefin doch erst einmal das Gegenteil beweisen.


Guten Abend, am Montag den 22.10.2018 habe ich nun meine Kündigung zum 30.11.2018 eigereicht. Die Bezirksleiterin hat mir darafhin gleich gesagt, dass ich nach 8 Jahren Betriebangehörigkeit viel längere Kündigungsfristen hätte, aber sie ist ja so nett und kommt mir entgegen in dem Sie mir einen Aufhebungsvertrag anbietet.
ABER in der Zwischenzeit habe ich Kontakt zu zwei EX-Kolleginnen aufgenommen. Eine hat nach 15 Jahren Betriebsangehörigkeit ihre Kündigung im Juni 2017 abgegeben und zum 31.07. ist sie aus dem Unternehmen ausgeschieden. Und die Andere nach 7,5 Jahren im Oktober 2017 gekündigt und zum 30.11.2017 war sie frei.
Bei beider wurden 4 Wochen Kündigungsfrist eingehalten.

Ich habe das Gefühl, dass etwas an dem Aufhebungsvertrag faul sein wird und dass der Lidl mich über den Tisch ziehen will.

Hat jmd. Tipps auf was ich bei einem Aufhebungsvertrag achten soll ? Oder soll ich auf eine ordentliche Kündigung bestehen ? Wird mir der Aufhebungsvertrag irgendwelche Nachteile bringen, wenn ich mich in Zukunft woanders bewerbe?

Vielen Dank

LG Bluemchen19820

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119975 Beiträge, 39812x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen.

Nö, lesen muss der Arbeitnehmer das schon selbst.


Die Frage ist halt, was genau steht im TV zum Thema "Kündigung" und welche vertragliche Vereinbarung geht vor.

Normalerweise ist das ja der Arbeitsvertrag und nicht der TV.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Es wäre SEHR viel klüger, wenn Sie erst kündigen, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben vor sich liegen haben. Alles andere ist ziemlich.....unklug.

Warum sollte ihre Chefin ihnen kündigen?? Das heißt in anderen Worten, Sie müssen kündigen und wenn Sie ihre Arbeitsstelle leichtfertig aufgeben (und genau das wäre es, wenn Sie kündigen obwohl sie nur "etwas in Aussicht" haben), dann können Sie sich gleich mal mit einer 12-wöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes beschäftigen.

Warum und wieso man einen Aufhebungsvertrag anbietet wissen wir hier natürlich nicht. Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass mit etwaigen Resturlaubstagen alles sauber geregelt ist; dass keine Zahlungen mehr seitens des Arbeitgebers offen sind und es sollte im Vertrag schriftlich niedergelegt werden, dass Ihnen zu einem bestimmten Datum ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird und solcherlei Dinge halt.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Bluemchen19820
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich möchte mich bei euch allen für die vielen Beiträge bedanken.
Habe heute früh eine Kündigungsbestättigung von der Personalabteilung bekommen. Es steht zwar drin, dass die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt, aber sie akzeptieren diese trotzdem.
Und am Montag gehe ich meinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Perfekt, dann viel Glück und Erfolg mit Ihrer neuen Arbeitsstelle!

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

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