Hallo, ich bin seit 2010 bei Lidl beschäftigt und möchte nun so schnell wie möglich Kündigen, da ich was anderes in Aussicht habe. Wenn ich meine Kündigung am 22.10.2018 bei Lidl einreiche komme ich dann zum 30.11.2018 aus dem Vertrag ? Oder muss ich drei Monate Kündigungsfrist einhalten, weil ich schon seit über 8 Jahren im Betrieb bin?
Zu Kündigungsfristen steht folgendes im Vertrag:
Der AN tritt als Verkäufer/in mit Wirkung zum 1.06.2010 in den Dienst des AG. Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweils für den Betrieb des AG gültigen Tarifverträge in ihrer jeweiligen Fassung Anwendung, dies sind derzeit die Tarifverträge für den Einzelhandel des Landes Bayern OK1. Aus Gründen der Gleichstellung von tarifgebundenden AN endet diese Dynamisierung mit Ende der Tarifbindung des AG.
MfG
Kündigungsfrist - 4 Wochen oder 3 Monate
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das gilt erst einmal.
Frage: Was steht im TV?
Wenn sowohl der Arbeitsvertrag als auch der Tarifvertrag keine entsprechende Klausel enthalten, gilt die Verlängerung der Kündigungsfrist nur für den Arbeitgeber.ZitatOder muss ich drei Monate Kündigungsfrist einhalten, weil ich schon seit über 8 Jahren im Betrieb bin? :
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Zitat/// Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. :
Das gilt erst einmal.
Frage: Was steht im TV?
Das ist ja das Problem. Ich kenne den TV nicht, er wurde mir nie ausgehändigt oder zum durchlesen zur Verfügung gestellt.
Da werde ich wohl bis Montag warten müssen, bis meine Filialleiterin aus dem Urlaub kommt und mich aufklärt.
Ich meine, dass du dich durchaus auf die 4 Wochen berufen kannst, wenn dir das in den Kram passt.
Wenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen. Soll deine Chefin doch erst einmal das Gegenteil beweisen.
gucksu bitteZitatTarifverträge für den Einzelhandel des Landes Bayern OK1. :
http://www.hv-bayern.de/leistungen/recht/tarifrecht.php
Du hast Netz? Schönes Wochenende!ZitatIch kenne den TV nicht, er wurde mir nie ausgehändigt oder zum durchlesen zur Verfügung gestellt. :
ZitatIch meine, dass du dich durchaus auf die 4 Wochen berufen kannst, wenn dir das in den Kram passt. :
Wenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen. Soll deine Chefin doch erst einmal das Gegenteil beweisen.
Guten Abend, am Montag den 22.10.2018 habe ich nun meine Kündigung zum 30.11.2018 eigereicht. Die Bezirksleiterin hat mir darafhin gleich gesagt, dass ich nach 8 Jahren Betriebangehörigkeit viel längere Kündigungsfristen hätte, aber sie ist ja so nett und kommt mir entgegen in dem Sie mir einen Aufhebungsvertrag anbietet.
ABER in der Zwischenzeit habe ich Kontakt zu zwei EX-Kolleginnen aufgenommen. Eine hat nach 15 Jahren Betriebsangehörigkeit ihre Kündigung im Juni 2017 abgegeben und zum 31.07. ist sie aus dem Unternehmen ausgeschieden. Und die Andere nach 7,5 Jahren im Oktober 2017 gekündigt und zum 30.11.2017 war sie frei.
Bei beider wurden 4 Wochen Kündigungsfrist eingehalten.
Ich habe das Gefühl, dass etwas an dem Aufhebungsvertrag faul sein wird und dass der Lidl mich über den Tisch ziehen will.
Hat jmd. Tipps auf was ich bei einem Aufhebungsvertrag achten soll ? Oder soll ich auf eine ordentliche Kündigung bestehen ? Wird mir der Aufhebungsvertrag irgendwelche Nachteile bringen, wenn ich mich in Zukunft woanders bewerbe?
Vielen Dank
LG Bluemchen19820
ZitatIch meine, dass du dich durchaus auf die 4 Wochen berufen kannst, wenn dir das in den Kram passt. :
Wenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen. Soll deine Chefin doch erst einmal das Gegenteil beweisen.
Guten Abend, am Montag den 22.10.2018 habe ich nun meine Kündigung zum 30.11.2018 eigereicht. Die Bezirksleiterin hat mir darafhin gleich gesagt, dass ich nach 8 Jahren Betriebangehörigkeit viel längere Kündigungsfristen hätte, aber sie ist ja so nett und kommt mir entgegen in dem Sie mir einen Aufhebungsvertrag anbietet.
ABER in der Zwischenzeit habe ich Kontakt zu zwei EX-Kolleginnen aufgenommen. Eine hat nach 15 Jahren Betriebsangehörigkeit ihre Kündigung im Juni 2017 abgegeben und zum 31.07. ist sie aus dem Unternehmen ausgeschieden. Und die Andere nach 7,5 Jahren im Oktober 2017 gekündigt und zum 30.11.2017 war sie frei.
Bei beider wurden 4 Wochen Kündigungsfrist eingehalten.
Ich habe das Gefühl, dass etwas an dem Aufhebungsvertrag faul sein wird und dass der Lidl mich über den Tisch ziehen will.
Hat jmd. Tipps auf was ich bei einem Aufhebungsvertrag achten soll ? Oder soll ich auf eine ordentliche Kündigung bestehen ? Wird mir der Aufhebungsvertrag irgendwelche Nachteile bringen, wenn ich mich in Zukunft woanders bewerbe?
Vielen Dank
LG Bluemchen19820
ZitatIch meine, dass du dich durchaus auf die 4 Wochen berufen kannst, wenn dir das in den Kram passt. :
Wenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen. Soll deine Chefin doch erst einmal das Gegenteil beweisen.
Guten Abend, am Montag den 22.10.2018 habe ich nun meine Kündigung zum 30.11.2018 eigereicht. Die Bezirksleiterin hat mir darafhin gleich gesagt, dass ich nach 8 Jahren Betriebangehörigkeit viel längere Kündigungsfristen hätte, aber sie ist ja so nett und kommt mir entgegen in dem Sie mir einen Aufhebungsvertrag anbietet.
ABER in der Zwischenzeit habe ich Kontakt zu zwei EX-Kolleginnen aufgenommen. Eine hat nach 15 Jahren Betriebsangehörigkeit ihre Kündigung im Juni 2017 abgegeben und zum 31.07. ist sie aus dem Unternehmen ausgeschieden. Und die Andere nach 7,5 Jahren im Oktober 2017 gekündigt und zum 30.11.2017 war sie frei.
Bei beider wurden 4 Wochen Kündigungsfrist eingehalten.
Ich habe das Gefühl, dass etwas an dem Aufhebungsvertrag faul sein wird und dass der Lidl mich über den Tisch ziehen will.
Hat jmd. Tipps auf was ich bei einem Aufhebungsvertrag achten soll ? Oder soll ich auf eine ordentliche Kündigung bestehen ? Wird mir der Aufhebungsvertrag irgendwelche Nachteile bringen, wenn ich mich in Zukunft woanders bewerbe?
Vielen Dank
LG Bluemchen19820
ZitatWenn der TV etwas anderes bestimmen sollte, dürfte man im AV doch wohl wenigstens einen Hinweis darauf verlangen. :
Nö, lesen muss der Arbeitnehmer das schon selbst.
Die Frage ist halt, was genau steht im TV zum Thema "Kündigung" und welche vertragliche Vereinbarung geht vor.
Normalerweise ist das ja der Arbeitsvertrag und nicht der TV.
Es wäre SEHR viel klüger, wenn Sie erst kündigen, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag unterschrieben vor sich liegen haben. Alles andere ist ziemlich.....unklug.
Warum sollte ihre Chefin ihnen kündigen?? Das heißt in anderen Worten, Sie müssen kündigen und wenn Sie ihre Arbeitsstelle leichtfertig aufgeben (und genau das wäre es, wenn Sie kündigen obwohl sie nur "etwas in Aussicht" haben), dann können Sie sich gleich mal mit einer 12-wöchigen Sperre des Arbeitslosengeldes beschäftigen.
Warum und wieso man einen Aufhebungsvertrag anbietet wissen wir hier natürlich nicht. Man sollte auf jeden Fall darauf achten, dass mit etwaigen Resturlaubstagen alles sauber geregelt ist; dass keine Zahlungen mehr seitens des Arbeitgebers offen sind und es sollte im Vertrag schriftlich niedergelegt werden, dass Ihnen zu einem bestimmten Datum ein qualifiziertes, wohlwollendes Arbeitszeugnis ausgestellt wird und solcherlei Dinge halt.
Hallo, ich möchte mich bei euch allen für die vielen Beiträge bedanken.
Habe heute früh eine Kündigungsbestättigung von der Personalabteilung bekommen. Es steht zwar drin, dass die Kündigung nicht fristgerecht erfolgt, aber sie akzeptieren diese trotzdem.
Und am Montag gehe ich meinen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.
LG
Perfekt, dann viel Glück und Erfolg mit Ihrer neuen Arbeitsstelle!
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