Kündigungsfrist - 4 Wochen zum Monatsende?

1. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
go616011-68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - 4 Wochen zum Monatsende?

In meinem Arbeitsvertrag stehen folgende Eckdaten:

Anstellungsvertrag

Beginn: 01.10.07/01.07.13

(es stehen zwei Zeitpunkte drin, da ich bereits seit 2007 im Unternehmen bin, 07.2013 hatte ich einen neuen Arbeitsvertrag in einer höheren Position erhalten)

Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende

Unterzeichnet am 20.06.2013

Ich bin nun seit 02.2020 in Elternzeit und auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle.

Im letzten Bewerbungsgespräch wurde ich nach meiner Kündigungsfrist gefragt....

Wie ist diese Kündigungsfrist?
- 4 Wochen zum Monatsende
- 3 Monate
- 6 Monate?

Danke für die hilfreichen Anworten.






1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19813 Beiträge, 7202x hilfreich)

Zitat (von go616011-68):
Kündigungsfrist: 4 Wochen zum Monatsende

Wenn das alles ist, was im AV zur K-Frist zu finden ist, dann eben 4 Wochen zum Monatsende.
Aber du solltest genau und vollständig lesen: Steht da noch etwas der Art, dass längeren K-Fristen für den AG in gleicher Weise für AN gelten? Dann gilt die gesamt Beschäftigungsdauer und du bist bald 15 Jahre dabei, also > 12 und < 15:
Zitat (von BGB):
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
...
...
...
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,

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