Hallo,
mal angenommen, ..... wäre eine fristlose Kündigung vonseiten des AN möglich ?
ER hat einen 450,-Euro Job , kein Bezug von Kurzarbeitergeld ( Dank Corona ) ER arbeitet jetzt nicht mehr jeden Tag sondern auf Abruf ..... was Ihn nicht weiterbringt was den Verdienst betrifft !( bekommt ja nur die Tage bezahlt wo ER arbeitet ) ..... wäre eine fristlose Kündigung seinerseits machbar ?
Gruß
Kündigungsfrist - 450 Euro Job - Corona
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine 'Fristlose' seintes des AN aus diesem Grund wäre rechtlich nicht haltbar.
Aber wieso gleich kündigen wollen?
Der erste Ansatz wäre m.E. die Situation zu verbessern, also regelmäßig zu arbeiten und den vollen Betrag bekommen.
"nicht mehr jeden Tag sondern auf Abruf" - da habe ich meine Zweifel, ob das so in Ordnung geht.
Also: Was steht in deinem Vertrag zum Thema Wochenarbeitszeit und Verteilung der Arbeit auf die Wochentage?
Das ist der Ausgangspunkt.
Wenn ein bestimmtes Stundenkontingent vereinbart ist, steht dir das Geld auch zu - Corona ändert da nix.
-- Editiert von blaubär+ am 09.12.2020 20:29
Hier wäre durchaus eine Lohnklage beim Arbeitsgericht eine praktikable Möglichkeit.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
hiermal einen Auszug vom Vertrag ( 2018 ) !
*********************************************************
Teilzeitvertrag mit geringfügiger Be3schäftigung
3. ) Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 10 Std. monatlich , jedoch maximal 49 Stunden.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen werden von der Geschäftsleitung des Unternehmens festgelegt .
4.) Vergütung
Der Mitarbeiter erhält für die vertragliche Arbeitszeit pro Stunde einen Bruttostundensatz von 9,00 Euro .
Die monatliche Bruttogesamtvergütung darf monatlich maximal 450,00 Euro betragen . Die Fälligkeit der Vergütung tritt jeweils am letzten Tag eines Monates ein .
*********************************
hoffe mal man kann was brauchbares herauslesen !
danke und Gruß
Der Stundensatz wird ja den aktuellen Entwicklungen angepasst werden, hoffe ich. Ansonsten stehen dir zehn stunden zu, ob du sie arbeitest oder nicht. Möglicherweise steht ja auch das Entgelt für mehr Stunden zu, dann müsstest du den Durchschnitt der letzten Monate oder gar Jahre ausrechnen.
Das Geld, dass dir in den letzten Monaten entgangen ist bzw vorenthalten wurde, kannst du übrigens noch nachfordern.
-- Editiert von blaubär+ am 10.12.2020 17:54
nunja , es wurde die letzten Monate Verletztengeld bezogen ( Arbeitsunfall ) , ER hat quasi am 01.12.2020 seinen 1.Arbeitstag wieder nach langer Zeit , nun ist es so das er seinen damaligen bisherigen Job wirklich nicht weiter ausführen kann ..... und hat deswegen erstmal wieder probegearbeitet ( unentgeltlich ) mit zwangweise beiderdeitigen Einverständnis .
nun ist es ja so , das nicht wirklich immer jeden Tag was zu tun ist , ...kommt ER dann nicht in die Minus-Stunden ?
deshalb die Überlegung mit der Kündigung bzw. fristlosen Kündigung vonseiten des AN
Zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehört ist, genügend Arbeit für die Beschäftigten zu haben. Das ist seine Pflicht und die kann er nicht auf den Arbeitnehmer überwälzen.
ZitatDer Stundensatz wird ja den aktuellen Entwicklungen angepasst werden, hoffe ich. Ansonsten stehen dir zehn stunden zu, ob du sie arbeitest oder nicht. Möglicherweise steht ja auch das Entgelt für mehr Stunden zu, dann müsstest du den Durchschnitt der letzten Monate oder gar Jahre ausrechnen. :
Hallo,
bedeutet das , das der AN mind. 10 Stunden im Monat bezahlt bekommen muß , ob er nun arbeitet oder nicht ?! .... der AN brauch erst am 11.01.2021 auf Arbeit wieder zu kommen ( keine Arbeit da )
Gruß
Zitat:bedeutet das , das der AN mind. 10 Stunden im Monat bezahlt bekommen muß , ob er nun arbeitet oder nicht ?!
Ja.
bedeutet das , das der AN mind. 10 Stunden im Monat bezahlt bekommen muß , ob er nun arbeitet oder nicht Natürlich - der AG muss für Arbeit sorgen, und hat er keine "auf Lager", muss er trotzdem zahlen. Im Übrigen wurde das in Antwort Nr. 6 doch schon korrekt beschrieben...
Ja das hat der AN schon soweit verstanden , es geht mehr oder weniger um die Anzahl der Tage die bezahlt werden sollten ......... mind. 10 und max. 49 ..... oder ? bei einem Mindeslohn von 9,35 Euro
kann man 450,- Euro jobber auch in Kurzarbeit schicken ? , ist ja zur Zeit leider inn
Nö.Zitatkann man 450,- Euro jobber auch in Kurzarbeit schicken ? :
Das steht im Arbeitsvertrag! Das muss der AG ihm zahlen. 10 Std. pro Monat. Nicht mindestens und auch nicht maximal. Sondern ZEHN. zu je 9,35€.Zitatdurchschnittlich 10 Std. monatlich :
Der Satz kommt bei mir an die Pinwand.Zitatprobegearbeitet ( unentgeltlich ) mit zwangweise beiderdeitigen Einverständnis . :
Thread gelesen?ZitatMan sollte dementsprechend erst einmal schauen, was im Arbeisvertrag notiert ist. Gibt es Mindestanzahl an Stunden in der Woche bzw. im Monat? :
ZitatTeilzeitvertrag mit geringfügiger Be3schäftigung :
3. ) Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 10 Std. monatlich , jedoch maximal 49 Stunden.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen werden von der Geschäftsleitung des Unternehmens festgelegt .
4.) Vergütung
Der Mitarbeiter erhält für die vertragliche Arbeitszeit pro Stunde einen Bruttostundensatz von 9,00 Euro .
Die monatliche Bruttogesamtvergütung darf monatlich maximal 450,00 Euro betragen . Die Fälligkeit der Vergütung tritt jeweils am letzten Tag eines Monates ein .
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
24 Antworten
-
11 Antworten