Kündigungsfrist - 450 Euro Job - Corona

9. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
frabarzz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigungsfrist - 450 Euro Job - Corona

Hallo,

mal angenommen, ..... wäre eine fristlose Kündigung vonseiten des AN möglich ?

ER hat einen 450,-Euro Job , kein Bezug von Kurzarbeitergeld ( Dank Corona ) ER arbeitet jetzt nicht mehr jeden Tag sondern auf Abruf ..... was Ihn nicht weiterbringt was den Verdienst betrifft !( bekommt ja nur die Tage bezahlt wo ER arbeitet ) ..... wäre eine fristlose Kündigung seinerseits machbar ?

Gruß

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Eine 'Fristlose' seintes des AN aus diesem Grund wäre rechtlich nicht haltbar.
Aber wieso gleich kündigen wollen?
Der erste Ansatz wäre m.E. die Situation zu verbessern, also regelmäßig zu arbeiten und den vollen Betrag bekommen.

"nicht mehr jeden Tag sondern auf Abruf" - da habe ich meine Zweifel, ob das so in Ordnung geht.
Also: Was steht in deinem Vertrag zum Thema Wochenarbeitszeit und Verteilung der Arbeit auf die Wochentage?
Das ist der Ausgangspunkt.
Wenn ein bestimmtes Stundenkontingent vereinbart ist, steht dir das Geld auch zu - Corona ändert da nix.


-- Editiert von blaubär+ am 09.12.2020 20:29

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Hier wäre durchaus eine Lohnklage beim Arbeitsgericht eine praktikable Möglichkeit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
frabarzz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
hiermal einen Auszug vom Vertrag ( 2018 ) !
*********************************************************

Teilzeitvertrag mit geringfügiger Be3schäftigung


3. ) Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 10 Std. monatlich , jedoch maximal 49 Stunden.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen werden von der Geschäftsleitung des Unternehmens festgelegt .

4.) Vergütung
Der Mitarbeiter erhält für die vertragliche Arbeitszeit pro Stunde einen Bruttostundensatz von 9,00 Euro .
Die monatliche Bruttogesamtvergütung darf monatlich maximal 450,00 Euro betragen . Die Fälligkeit der Vergütung tritt jeweils am letzten Tag eines Monates ein .

*********************************

hoffe mal man kann was brauchbares herauslesen !


danke und Gruß

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Der Stundensatz wird ja den aktuellen Entwicklungen angepasst werden, hoffe ich. Ansonsten stehen dir zehn stunden zu, ob du sie arbeitest oder nicht. Möglicherweise steht ja auch das Entgelt für mehr Stunden zu, dann müsstest du den Durchschnitt der letzten Monate oder gar Jahre ausrechnen.
Das Geld, dass dir in den letzten Monaten entgangen ist bzw vorenthalten wurde, kannst du übrigens noch nachfordern.

-- Editiert von blaubär+ am 10.12.2020 17:54

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#5
 Von 
frabarzz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 4x hilfreich)

nunja , es wurde die letzten Monate Verletztengeld bezogen ( Arbeitsunfall ) , ER hat quasi am 01.12.2020 seinen 1.Arbeitstag wieder nach langer Zeit , nun ist es so das er seinen damaligen bisherigen Job wirklich nicht weiter ausführen kann ..... und hat deswegen erstmal wieder probegearbeitet ( unentgeltlich ) mit zwangweise beiderdeitigen Einverständnis .

nun ist es ja so , das nicht wirklich immer jeden Tag was zu tun ist , ...kommt ER dann nicht in die Minus-Stunden ?

deshalb die Überlegung mit der Kündigung bzw. fristlosen Kündigung vonseiten des AN

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17468 Beiträge, 6499x hilfreich)

Zu den Aufgaben des Arbeitgebers gehört ist, genügend Arbeit für die Beschäftigten zu haben. Das ist seine Pflicht und die kann er nicht auf den Arbeitnehmer überwälzen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
frabarzz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Der Stundensatz wird ja den aktuellen Entwicklungen angepasst werden, hoffe ich. Ansonsten stehen dir zehn stunden zu, ob du sie arbeitest oder nicht. Möglicherweise steht ja auch das Entgelt für mehr Stunden zu, dann müsstest du den Durchschnitt der letzten Monate oder gar Jahre ausrechnen.


Hallo,
bedeutet das , das der AN mind. 10 Stunden im Monat bezahlt bekommen muß , ob er nun arbeitet oder nicht ?! .... der AN brauch erst am 11.01.2021 auf Arbeit wieder zu kommen ( keine Arbeit da )

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
bedeutet das , das der AN mind. 10 Stunden im Monat bezahlt bekommen muß , ob er nun arbeitet oder nicht ?!


Ja.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32909 Beiträge, 17278x hilfreich)

bedeutet das , das der AN mind. 10 Stunden im Monat bezahlt bekommen muß , ob er nun arbeitet oder nicht Natürlich - der AG muss für Arbeit sorgen, und hat er keine "auf Lager", muss er trotzdem zahlen. Im Übrigen wurde das in Antwort Nr. 6 doch schon korrekt beschrieben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#10
 Von 
frabarzz
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja das hat der AN schon soweit verstanden , es geht mehr oder weniger um die Anzahl der Tage die bezahlt werden sollten ......... mind. 10 und max. 49 ..... oder ? bei einem Mindeslohn von 9,35 Euro

kann man 450,- Euro jobber auch in Kurzarbeit schicken ? , ist ja zur Zeit leider inn :(

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5677x hilfreich)

Zitat (von frabarzz):
kann man 450,- Euro jobber auch in Kurzarbeit schicken ?
Nö.
Zitat (von frabarzz):
durchschnittlich 10 Std. monatlich
Das steht im Arbeitsvertrag! Das muss der AG ihm zahlen. 10 Std. pro Monat. Nicht mindestens und auch nicht maximal. Sondern ZEHN. zu je 9,35€.



Zitat (von frabarzz):
probegearbeitet ( unentgeltlich ) mit zwangweise beiderdeitigen Einverständnis .
Der Satz kommt bei mir an die Pinwand. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 280x hilfreich)

Zitat (von SvenH.):
Man sollte dementsprechend erst einmal schauen, was im Arbeisvertrag notiert ist. Gibt es Mindestanzahl an Stunden in der Woche bzw. im Monat?
Thread gelesen?

Zitat (von frabarzz):
Teilzeitvertrag mit geringfügiger Be3schäftigung


3. ) Arbeitszeit
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 10 Std. monatlich , jedoch maximal 49 Stunden.
Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen werden von der Geschäftsleitung des Unternehmens festgelegt .

4.) Vergütung
Der Mitarbeiter erhält für die vertragliche Arbeitszeit pro Stunde einen Bruttostundensatz von 9,00 Euro .
Die monatliche Bruttogesamtvergütung darf monatlich maximal 450,00 Euro betragen . Die Fälligkeit der Vergütung tritt jeweils am letzten Tag eines Monates ein .

0x Hilfreiche Antwort

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