Hallo miteinander,
ich habe vom Personalbüro ein Angebot bekommen, dass ich meine Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Quartalsende verändern sollte. Ich hätte dadurch Vorteile. Ich bin jetzt 9 Jahre bereits in der Firma und in meinem Vertrag ist folgender Wortlaut zu finden : "Eine Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines jedes Kalenderjahres zulässig. Eine gesetzliche verlängerung der Kündigungsfrist gilt gleichermaßen für ..... (Arbeitnehmer) und .... (Arbeitgeber)."
Nun meine Fragen:
1. Welche Kündigungsfrist muß ich einhalten? 6 Wochen zum Quartal oder 3 Monate zum Monatsende nach Gesetz?
2. Wie sicher ist diese Formulierung oder ist das Auslegungssache?
3. Soll ich die 3 MOnate zum Quartal als Änderung annehmen. Welche Vor- u. Nachteile habe ich dadurch?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Ovetto
Kündigungsfrist 6 Wochen oder 3 Monate
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
zu 1.) die vertraglich vereinbarte
zu 2.) Was meinst du mit 'wie sicher ist diese Formulierung'?
zu 3.) wenn du bisher nur zum Jahresende kündigen kannst, wäre die andere Vereinbarung für dich ne kürzere Kündigungsmöglichkeit ... für den Arbeitgeber allerdings auch
MfG
Hallo venotis,
vielen dank für deine schnelle Antwort. gelten für mich also die vertragliche regelung mit 6 Wochen zum Quartalsende. was mich erstaunt, dass in der gesetzlichen folgendes drin steht: dass die verlängerten Kündigungsfristen für beide Parteien vereinbart werden können. Ist das bei mir nicht der Fall? Reicht der Hinweis auf diese Verlängerung in meinem Vertrag, bei Kündigung durch AN, nicht aus?
Ich wäre natürlich wirklich sehr froh wenn die 6 Wochen für mich gelten.
Viele Grüße
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quote:<hr size=1 noshade>gelten für mich also die vertragliche regelung mit 6 Wochen zum Quartalsende. <hr size=1 noshade>
Ähm nö, momentan gilt noch '6 Wochen zum Ende eines jedes Kalenderjahres' ... es sei denn du hättest dich verschrieben und meintest oben 'Kalenderviertel jahres'.
Einzelvertraglich kann auch eine längere Frist als im § 622 BGB vereinbart werden. Unter der Voraussetzung, dass die Frist für den AN nicht länger ist als für den AG. Auch bezüglich der Verlängerung der Kündigungsfrist, wenn sich die gesetzliche Frist für den AG verlängert, die dann für AG und AN gilt, gibts nichts zu beanstanden.
Nach 9 Jahren Beschäftigungsdauer verlängert sich die gesetzlich Kündigungsfrist für eine Kündigung durch den AG auf 3 Monate zum Monatsende.
In Verbindung mit der bisherigen vertraglichen Vereinbarung führt das zu einer tatsächlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende.
Es gilt die vertragliche Kündigungsfrist. Wenn die gesetzliche Kündigungsfrist jedoch länger ist, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
Was bewegt eigentlich Deinen AG, Dir diese Änderung anzubieten. Je nach individueller Situation kann das Vor- oder Nachteile haben.
quote:
Nach 9 Jahren Beschäftigungsdauer verlängert sich die gesetzlich Kündigungsfrist für eine Kündigung durch den AG auf 3 Monate zum Monatsende.
Kleine Korrektur: Sie verlaengert sich fuer den AG bereits nach einer 8-jaehrigen Beschaeftigungsdauer auf 3 Monate zum Monatsende.
Kleine Ergaenzung: Es zaehlen hierbei jedoch nur die Jahre nach Vollendung des 25. Lebensjahres. Die davor fallen unter den Tisch.
Wenn Ovetto also mindestens 33 Jahre alt ist, duerfte hhs Folgerung
quote:zutreffen. Ist Ovetto hingegen juenger, duerfte jedoch eine kuerzere Kuendigungsfrist analog zu 622 Abs.2/2 (in Verbindung mit der vertraglich vereinbarten also 2 Monate zum Jahesende)oder sogar die vertraglich vereinbarte selbst (6 Wochen zum Jahesende) zutreffen.
In Verbindung mit der bisherigen vertraglichen Vereinbarung führt das zu einer tatsächlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Jahresende.
Gruss
CAM
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