kann mir jemand meine Kündigungsfrist nennen, seit 23.4.93 durchgehend in einem unternehmen angestellt?
Danke und Gruß
Kündigungsfrist - AN kann sich aussuchen ob gesetzlich oder der Vertrag??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Nein, kann man nicht ohne zu wissen, ob im Arbeitsvertrag dazu was vereinbart ist oder einen eventuell geltenden Tarifvertrag.
Tarifvertrag, nein, keine Bindung. Arbeitsvertrag ja, der ist auch 15 Jahre alt.
Ich habe als Hinweis bekommen, dass für den AG die gesetzliche Frist gelten soll und der AN kann sich aussuchen ob gesetzlich oder der Vertrag??
richtig???
ich muss es genau wissen, kann mich beruflich deutlich verbessern aber nicht im eigenen stall
Danke
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quote:
... und der AN kann sich aussuchen ob gesetzlich oder der Vertrag?
richtig?
Nö, falsch. Man sollte also wissen, was dazu in deinem Arbeitsvertrag steht.
ok, werde ich heute abend posten.
Man kann sich nicht aussuchen, was gilt, gesetzlich oder Vertrag. Es gilt die jeweils längere Frist.
Für den AG gilt aktuell in Deinem Fall eine gesetzliche Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Monatsende. Ab dem 23.04.2008 verlängert sich dessen Kündigungsfrist auf 6 Monate zum Monatsende.
Für Dich gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
quote:
Für den AG gilt aktuell in Deinem Fall eine gesetzliche Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Monatsende.
Hmmm ... du weißt wie alt mFriese ist?
das frage ich mich jetzt aber auch?
laut anstellungsvertrag von 1993 *gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen*
gruß
@venotis
Du hast Recht, das weiß ich nicht. Daher war meine Antwort auch nicht ganz korrekt. Es gilt nur die Zeit nach der Vollendung des 25. Lebensjahres.
Da mFriese aber offensichtlich selbst kündigen will und die gesetzlichen Kündigungsfristen beachten muss, kann er mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen unabhängig von seinem Alter und seiner Betriebszugehörigkeit.
Genau nachlesen kann man das in § 622 BGB
.
-- Editiert von hh am 29.02.2008 17:51:32
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