Kündigungsfrist AN nach Kündigung

14. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
sivon
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)
Kündigungsfrist AN nach Kündigung

Hallo Forum,
Kündigungsfrist Probezeit: 14 Tage MM/ME
danach: 3 Monate ME

AG kündigt AN zum am der sechs Monate Probezeit mit Wirkung zum Ende des neunten Monats.

Gibt's für den AN Chancen, vor Ablauf des neunten Monats aus dem Vertrag zu kommen? Z. B. durch Kündigung seinerseits?

Danke!
Sivon




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20374 Beiträge, 7372x hilfreich)

Irgendwie ist dir da in der Mitte ein Satz verunglückt, dass ich ihn nicht verstehe.

-- Editiert von blaubär+ am 14.02.2018 22:41

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130486 Beiträge, 41534x hilfreich)

Zitat (von sivon):
Gibt's für den AN Chancen, vor Ablauf des neunten Monats aus dem Vertrag zu kommen? Z. B. durch Kündigung seinerseits?

Kommt ganz darauf an, was genau zum Thema "Kündigung" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rosa40
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 7x hilfreich)

Warum genau vor Ablauf des neunten Monats?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20374 Beiträge, 7372x hilfreich)

/// AG kündigt AN zum am der sechs Monate Probezeit

Das ist doch offenbar sowas wie ein Lückentext:
AG kündigt AN zum .... (vmtl. Ende des neunten Monats) am .... (viell: Ende (?) der Probezeit)

Wenn das richtig geraten ist, kommt es darauf an, wann genau die Kündigung zugegangen ist. Auch der letzte Tag der Probezeit liegt noch in der Probezeit. AG hätte also mit der 14-Tage-Frist kündigen können, aber auch dem AN steht es frei, am letzten Tag noch mit dieser Frist zu kündigen. Sollte aber AG aus irgendwelchen Gründen ohne Not die 3-Monatsfrist gewählt haben, könnte AN dies mit der kurzen Frist auskontern.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sivon
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo zusammen,

Kündigung in der Probezeit im Dezember (ging bis Ende Dezember) mit verlängerter Auslauffrist (=Vertragsende) zu Ende März.

Sollte der Arbeitnehmer nun wirklich an die drei Monate Kündigungsfrist haben, die für den Zeitraum nach der Probezeit gelten, oder einfach die zwei Wochen, obwohl eigentlich nicht mehr in der Probezeit.

Grüße
Sivon

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