Kündigungsfrist Arbeitgeber

21. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Jimmyrecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitgeber

Hallo,

ich möchte als Arbeitnehmer kündigen und frage mich, wie genau die Fristen nun sind.

Ich bin bei meinem jetzigen Arbeitgeber seit 2015, jedoch war ich Anfangs bei einer ausländischen Niederlassung des Arbeitgebers tätig, und habe auch im Arbeitgeber dort gearbeitet.
Dann bin ich nach Deutschland gegangen und habe dort für die deutsche Niederlassung gearbeitet, dann gab es einen Wechsel zu einer Tochtergesellschaft 2018.

Zählt da nun für die Frist 2015? Oder 2018?

Vielen Dank!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18393 Beiträge, 6749x hilfreich)

... und hat sich dein Vertrag geändert durch den Wechsel?
... und was steht in deinem AV zu den Kündigungsfristen?

Meine Vermutung: Es gilt eine durchgehende Beschäftigungszeit seit 2015.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35556 Beiträge, 6047x hilfreich)

Zitat (von Jimmyrecht123):
Kündigungsfrist Arbeitgeber
Die findet sich iaR im Arbeitsvertrag.
Wenn du als Arbeitnehmer kündigen willst, steht das vermutlich auch dort.
Zitat (von Jimmyrecht123):
Zählt da nun für die Frist 2015? Oder 2018?
Was steht denn zu Kündigungsfristen im aktuellen AV?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jimmyrecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... und hat sich dein Vertrag geändert durch den Wechsel?
... und was steht in deinem AV zu den Kündigungsfristen?


Es gab keine Veränderung an dem Vertrag.

Und laut AV die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Laut Lohnabrechnung steht jedoch ein neueres Datum als Eintritt und eben nicht 2015, daher wundert mich das.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48835 Beiträge, 17196x hilfreich)

Zitat (von Jimmyrecht123):
Und laut AV die gesetzlichen Kündigungsfristen.


Dann ist es doch egal, weil Du unabhängig von der Betriebszugehörigkeit mit 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen kannst.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(637 Beiträge, 206x hilfreich)

Zitat (von Jimmyrecht123):
Laut Lohnabrechnung steht jedoch ein neueres Datum als Eintritt und eben nicht 2015, daher wundert mich das.

Die Lohnabrechnungen führen leicht in die Irre. Denn was oben als "Eintrittsdatum" steht, kann sich gerne mal ändern, insbesondere wenn Verträge verlängert werden oder jemand die Niederlassung wechselt. Wenn dann der Arbeitnehmer im Lohnbüro neu angelegt wird, gibt es auch ein neues Eintrittsdatum. Das hat aber nichts mit ihrem Arbeitsvertrag oder den arbeitsrechtlichen Betriebszugehörigkeit zu tun.

Wenn es bei Ihnen keine Veränderung an dem Arbeitsvertrag gab, dann spricht viel für eine Betriebszugehörigkeit ab 2015.
Wenn in ihrem Arbeitvertrag wirklich nicht mehr als
Zitat (von hh):
Und laut AV die gesetzlichen Kündigungsfristen.
steht, dann würde tatsächlich eine Kündigung gem. § 622 I BGB gelten, also 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats.
Lesen Sie unbedingt aber nochmal den ganzen Absatz zu den Kündigungsfristen. Steht da etwa sowas wie "Eine Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber gilt auch für den Arbeitnehmer" so würde für Sie eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Monats gelten.

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#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Sie könnten, wenn es nicht explizit in ihrem Arbeitsvertrag steht, auch ihren Arbeitgeber fragen.
Denn gemäß §5 Nachwg muss der ihnen antworten und zwar auf noch mehr Sachen. Ob das hier strategisch jedoch zielführend ist, vermag ich nicht einschätzen zu können.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jimmyrecht123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Habe nochmal es durchgelesen.

Tatsächlich steht da sowas, dass die Fristen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleich sind

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18393 Beiträge, 6749x hilfreich)

Zitat (von Jimmyrecht123):
steht da sowas,

Dann bist du mehr als fünf und weniger als acht Jahre dort.
Da 'sowas' da steht, gilt wohl für dich nach deutschem Arbeitsrecht:
Zitat:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) ....
(2) Für eine Kündigung ... beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,

(Dass das so schwierig sein soll, einfach den Wortlaut der Klausel hinzuschreiben ....)


-- Editiert von User am 22. September 2022 07:39

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