Hallo,
habe laut Arbeitsvertrag eine Kündigunsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Muß ich diese extrem lange Frist einhalten oder kann ich mich auf die gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen berufen und ist die längere Frist somit unzulässig?
Die verlängerte Kündigunsfrist gilt beiderseits und wurde mir im Zuge einer Gehaltserhöhung als Voraussetzung verkauft.
Habe nun dass Problem, dass ich mich um keine ausgeschiebene Stelle bewerben kann.
Vielen Dank für eure Hilfe im voraus. Ramma
Kündigungsfrist Arbeitnehmer - Muss ich diese extrem lange Frist einhalten?
20. Juni 2006
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Frage vom 20. Juni 2006 | 22:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitnehmer - Muss ich diese extrem lange Frist einhalten?
#1
Antwort vom 20. Juni 2006 | 22:52
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2339x hilfreich)
quote:
und ist die längere Frist somit unzulässig?
Hallo ramma, nein das ist nicht unzulässig, wenn es sowohl für AN und AG gleichermaßen gilt.
Alternative: Aufhebungsvertrag.
MfG
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