Kündigungsfrist Arbeitnehmer - Muss ich diese extrem lange Frist einhalten?

20. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
ramma
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitnehmer - Muss ich diese extrem lange Frist einhalten?

Hallo,

habe laut Arbeitsvertrag eine Kündigunsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende. Muß ich diese extrem lange Frist einhalten oder kann ich mich auf die gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Wochen berufen und ist die längere Frist somit unzulässig?
Die verlängerte Kündigunsfrist gilt beiderseits und wurde mir im Zuge einer Gehaltserhöhung als Voraussetzung verkauft.
Habe nun dass Problem, dass ich mich um keine ausgeschiebene Stelle bewerben kann.

Vielen Dank für eure Hilfe im voraus. Ramma

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
und ist die längere Frist somit unzulässig?


Hallo ramma, nein das ist nicht unzulässig, wenn es sowohl für AN und AG gleichermaßen gilt.

Alternative: Aufhebungsvertrag.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.763 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen