Kündigungsfrist Arbeitnehmer - gilt vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nur für Arbeitgeber?

26. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
gibbert
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 11x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitnehmer - gilt vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist nur für Arbeitgeber?

Hallo zusammen

Ein Kollege hat mir den Floh ins Ohr gesetzt, dass bei einer Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer "IMMER" die gesetztliche Gilt, auch wenn im Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist (z.B. 2 Montate zum Monatsende) enthalten ist.
Die "Vetraglich" vereinbarte Kündigungsfrist sei nur für den Arbeitgeber bei Kündigung einzuhalten.?!?!!

Ist das korrekt?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Nein, das ist falsch. Die vertraglich vereinbarte Kü-frist ist bindend.

Ausnahme: die vereinbarte Kündigunsgfrist für die Kündigung durch den AN ist länger als die Frist für die Kündigung durch den AG. Dann wäre diese Klausel unwirksam und es würden die gesetzlichen Regelungen gelten (4 Wochen Kü-frist zum 15. oder Ende des Monats).

Wenn aus der Formulierung also erkennbar ist, dass die längere Frist für beide Seiten gelten soll, dann ist diese Frist wirksam.
In den allermeisten Tarifverträgen ist dies beispielsweise so geregelt.

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