Arbeitnehmer ist seit 4/2010 unbefristet angestellt.
Im Arbeitsvertrag steht zu den Kündigungsfristen, dass die "gesetzliche, bzw. tarifvertragliche Kündigungsfrist" gilt.
Tarifvertrag ist Metall NRW.
Arbeitnehmer ist kein Gewerkschaftsmitglied.
Gilt dann gesetzlich oder tariflich ?
-----------------
" "
Kündigungsfrist Arbeitnehmer ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



bevor ich mich mal wieder voreilig äußere:
der genaue wortlaut des arbeitsvertrages wäre hilfreich
bgb
§ 622
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt.
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.
(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,
1. wenn ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt ist; dies gilt nicht, wenn das Arbeitsverhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus fortgesetzt wird;
2. wenn der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.
Bei der Feststellung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Die einzelvertragliche Vereinbarung längerer als der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Kündigungsfristen bleibt hiervon unberührt.
(6) Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
-----------------
""
Wenn das so wie oben dargestellt im Vertrag steht, dann gilt die Kündigungsfrist, die länger ist.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Der genaue Wortlaut ist:
quote:
Wird das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit fortgesetzt, gilt beiderseits die gesetzliche, bzw. tarifliche Kündigungsfrist. Verlängert sich die gesetzliche, bzw. tarifliche Kündigungsfrist für einen der Vertragspartner, so hat auch der andere dies Frist einzuhalten.
-----------------
" "
pusch
.............
-----------------
" "
Die Frage ist schlicht gegenstandslos, weil sich beide Fristen zumindest für den TE mit 4 1/2 Jahren Beschäftigungszeit gar nicht voneinander unterscheiden. Siehe hier: http://www.boeckler.de/pdf/ta_2012_stb_metallindustrie_nordrhein_westfalen_2011.pdf
-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"
Danke, AN hatte diese Tarif Info trotz suche nicht gefunden.
-----------------
" "
Ich klink mich hier mal ein :-)
Bei mir das gleiche wie der TE hier:
Bin seit 10 Jahren in der Firma. Lt. gesetzlicher Frist hab ich Kündigungsfrist von 4 Monaten.
Wenn ich mich woanders bewerbe kann ich das bei der langen Kündigungsfrist vergessen. Da krieg ich nie ne neue Stelle.
Komm ich (außer Aufhebungsvertrag) anders nicht früher raus?
Dachte, dass man als AN früher aus dem Vertrag kommt!?
-----------------
""
quote:
Bin seit 10 Jahren in der Firma. Lt. gesetzlicher Frist hab ich Kündigungsfrist von 4 Monaten.
Nein, hast Du nicht. Wie lautet die Vereinbarung im Arbeitsvertrag?
Im Arbeitsvertrag steht (wie beim Threatersteller auch) gesetzliche bzw. Tarifvertrag vereinbarte Kündigungsfristen.
Hatte irgendwo mal im Netz gelesen, dass die langen Kündigungsfristen für den AG gelten und der AN immer (egal wie lange er in der Firma ist) innerhalb von 2 Monaten kündigen kann.
-----------------
""
quote:<hr size=1 noshade>Hatte irgendwo mal im Netz gelesen, <hr size=1 noshade>
Dann lies mal im Tarifvertrag nach, was dort zu den Fristen steht, denn das wäre die relevante Größe zum Vergleich der Fristen.
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Wo finde ich den Tarifvertrag?
Ich werd noch kirre mit dem Thema.
-----------------
""
Den muss der AG zur Einsicht vorhalten, § 8 TVG
.
quote:<hr size=1 noshade>Hatte irgendwo mal im Netz gelesen, dass die langen Kündigungsfristen für den AG gelten und der AN immer (egal wie lange er in der Firma ist) innerhalb von 2 Monaten kündigen kann.
<hr size=1 noshade>
Das ist Schmarrn, (wie die meisten Sätze die in der Form beginnen).
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
24 Antworten