Kündigungsfrist Arbeitnehmer

16. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.02.2020 20:29:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitnehmer

Hallo alle zusammen,
Ich bin seit 9 Jahren in derselben Firma ohne irgendeine Unterbrechung beschäftigt. Ich habe 2010 einen Arbeitsvertrag auf Minijob Basis bekommen, in dem eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart wurde. 2015 habe ich einen Teilzeitvertrag bekommen in dem ebenfalls eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende vereinbart wurde. Es wurde ansonsten keinerlei Klausel zu den Kündigungsfristen aufgenommen. Seit August 2019 habe ich einen neuen Arbeitsvertrag auf Gleitzonenbasis, in welchem plötzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen, aufgenommen worden.

Ich möchte gerne kündigen und bin mir nun unsicher welche Kündigungsfristen gelten. Ich bin der Meinung 4 Wochen zum Monatsende. Gesetzlich wären es ja anhand der Betriebszugehörigkeit 3 Monate zum Monatsende, aber da diese Klausel ja erst in dem neuesten Vertrag aufgenommen wurde müssten ja die alten noch gelten, oder? Könnt ihr mir helfen?

Viele Grüße und schonmal ein dickes Dankeschön!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Silke6481 ):
aber da diese Klausel ja erst in dem neuesten Vertrag aufgenommen wurde müssten ja die alten noch gelten

Was ist denn das für eine absurde Logik?

Es gilt natürlich der neueste Vertrag. Erst wenn dort nichts geregelt wäre könnte man darüber nachdenken, ob eventuell Regelungen aus dem alten Vertrag zum tragen kämen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12317.02.2020 20:29:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, warum wird dann die Kündigungsfrist berechnet aus meiner kompletter Betriebszugehörigkeit und nicht erst seit Abschluss des neuen Vertrages? Es ist immerhin eine Änderung die ja schon gravierend ist. Hätte ich den Vertrag nicht geändert hätte ich 4 Wochen Kündigungsfrist. Darauf hingewiesen wurde ich auch nicht. Wenn es eine Anpassung im Gehalt gegeben hätte hätte ich das ja auch nicht rückwirkend für die kompletten Jahre bekommen, warum soll das dann mit der Kündigungsfrist so sein?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Silke6481 ):
Darauf hingewiesen wurde ich auch nicht.

Doch, wurde man. Nur, wenn man nicht liest was man für Verträge eingeht, dann ist das Pech.



Zitat (von Silke6481 ):
Wenn es eine Anpassung im Gehalt gegeben hätte hätte ich das ja auch nicht rückwirkend für die kompletten Jahre bekommen

Stimmt, dann da steht auch immer so was wie ein "ab dem" dabei oder es ergibt sich aus dem Datum der Gültigkeit der neuen Vereinbarung.



Zitat (von Silke6481 ):
warum wird dann die Kündigungsfrist berechnet aus meiner kompletter Betriebszugehörigkeit und nicht erst seit Abschluss des neuen Vertrages?

Weil es so im Gesetz steht.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von Silke6481 ):
in welchem plötzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer halten müssen, aufgenommen worden.


Und wie lautet die Klausel genau?

Weil die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Zitat (von Silke6481 ):
Hätte ich den Vertrag nicht geändert hätte ich 4 Wochen Kündigungsfrist.


Hättest du den Vertrag nicht geändert, hättest du immer noch einen Minijob. Anpassung an einer Stelle im Vertrag können durchaus auch Anpassungen an anderer Stelle im Vertrag nach sich ziehen.

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#5
 Von 
guest-12317.02.2020 20:29:38
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, das verstehe ich dann einfach nicht.
Ich habe 8 Jahre einen, bzw. Zwei Verträge (ert minijob, dann Teilzeit) in denen 4 Wochen zum Monatsende stehen und dann bekomm ich im August 19 nen neuen Vertrag, der lediglich meine Arbeitsstunden ändern soll, und aufgrund der neuen Vorlage der Verträge wohl auch die Kündigungsfristen, und ich habe nunmehr dann seit August 2019 plötzlich 3 Monate zum Monatsende? Das verstehe ich nicht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Silke6481 ):
Das verstehe ich nicht.

Man hat einen Vertrag mit geänderten Bedingungen unterschrieben. Diese gelten ab dem im Vertrag genannten Datum.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
und ich habe nunmehr dann seit August 2019 plötzlich 3 Monate zum Monatsende?


So sieht es wohl aus, wobei wir immer noch nicht wissen, wie die zugehörige Klausel genau lautet.

Zitat:
Das verstehe ich nicht.


Und ich verstehe gerade nicht, wie man auf den Gedanken kommt, dass es anders sein könnte.

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10689 Beiträge, 4206x hilfreich)

Zitat (von Silke6481 ):
plötzlich 3 Monate zum Monatsende?


Genauer Wortlaut der Klausel?

Die verlängerte Kündigungsfrist, resultierend aus der Betriebszugehörigkeit, gilt nämlich erstmal nur für den Arbeitgeber, es sei denn es ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass die verlängerten Fristen für beide Parteien gelten.

Also was steht bei Dir nun genau drin?

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