Hallo,
ich habe folgende Situation:
Ich möchte kurzfristig eine neue Stelle anfangen.
Bin seit 2,5 Jahren bei meinem jetzigen Arbeitgeber beschäftig und in meinem Arbeitsvertrag
steht "Das Arbeitsverhältnis kann mit den gesetzlichen Fristen zu den gesetzlich vorgeschriebenen
Terminen gekündigt werden mind. jedoch mit einer Frist von 6 Monaten"
Bedeutet das jetzt, dass die gesetzliche Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende bzw. 15. des Monats
gilt oder habe ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten??
Vielen Dank!
Kündigungsfrist Arbeitnehmer bei vertraglich festgelegter Frist von 6 Monaten
24. August 2017
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Frage vom 24. August 2017 | 16:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitnehmer bei vertraglich festgelegter Frist von 6 Monaten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 24. August 2017 | 17:25
Von
Status: Legende (18530 Beiträge, 6781x hilfreich)
Mir scheint, dass diese Klausel ziemlich unklar ist, auch wenn ich zu ahnen vermag, was sie meint. Entweder gelten die gesetzlichen Fristen oder die Mindestfrist von 6 Mon - beides zusammen geht wohl schwerlich.
Dann aber würde vmtl. greifen, dass Unklarheiten zulasten des AG gehen, so dass die gesetzlichen Regeln gelten und du kämst mit 4 Wo zum 15. oder Ultimo raus. Aber zur Sicherheit fragst du das besser einen Fachanwalt.
#2
Antwort vom 25. August 2017 | 11:08
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Okay, vielen Dank für die Rückmeldung!
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