Kündigungsfrist Arbeitnehmer gemäß BGB 622

8. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
go585799-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitnehmer gemäß BGB 622

Hallo ,

ich dachte, dass die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats ist.

Kann es sein, dass der Gesetzgeber die Regelung einkassiert hat und dass der Arbeitnehmer die gleichen Kündigungsfristen wie der Arbeitgeber hat? Ich habe die Info, dass der Gesetzgeber so eine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhindern wollte. Mein Arbeitsverhältnis beträgt mehr als 20 Jahre, somit hätte ich als Arbeitnehmer sieben Monate Kündigungsfrist, wenn ich kündigen möchte? Ist das so?

Grüß und danke für eine Antwort

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Das Gesetz § 622 BGB gilt nach wie vor.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Allerdings können in Arbeitsverträgen/Tarifverträgen auch davon abweichende Vereinbarungen getroffen werden/worden sein.

Zitat (von go585799-34):
Kann es sein, dass der Gesetzgeber die Regelung einkassiert hat
Nö, dann würde das im BGB nicht mehr zu finden sein.
Zitat (von go585799-34):
Ich habe die Info
Von wem hast du die?

Lies bitte nach, was in DEINEM Arbeitsvertrag zu Kündigung steht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von go585799-34):
Kann es sein, dass der Gesetzgeber die Regelung einkassiert hat

Zitat (von go585799-34):
Ist das so?

Man hätte ja mal glatt den § 622 BGB lesen können bevor man die Frage stellt ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Vielleicht zum Verständnis: die wenigsten Regelungen in den Gesetzen sind zwingendes Recht. Sie kommen dann zum tragen, wenn es eine Lücke im Vertragsrecht, Tarifrecht u.s.w. gibt. Die Entscheidungen der Gerichte hinsichtlich der Kündigungsfristen bezogen sich nicht auf die Fristen per se, sondern einfach darauf, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleiche Fristen haben müssen. Und wenn da eine Lücke ist, dann greift eben das Gesetz.

wirdwerden

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