Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer kündigt innerhalb einer vertraglich vereinbarter Probezeit selbst. Welche Frist ist dann einzuhalten wenn sie nicht innerhalb des Vertrags definiert ist und auch ausserhalb eines Tarifvertrags gestaltet ist ? Die gesetzliche Frist von 14 Tagen? Fiktiv angenommen endet zB die Probezeit zum 15.12.
Ist dann noch eine Kündigung' am 14.12.möglich mit Wirkung zum 28.12. möglich?Oder sollte der fiktive Arbeitnehmer evtl. eher kündigen um auf Nummer sicher zu gehen? Nur in dem Fall würde der letzte Tag auf einen Feiertag fallen...Wie sollte eine korrekte Kündigungs Formulierung des Arbeitnehmers dann lauten?
Vielen Dank im Voraus
Marc
Kündigungsfrist Arbeitnehmer in der Probezeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



/// .... Kündigung' am 14.12.möglich mit Wirkung zum 28.12.
Dies nur bei persönlicher Übergabe der Kündigung. Denn entscheidend ist der Tag, an dem der AG deine Kündigung in Händen hat. Aber wozu 28.? Du kannst und solltest - Feiertag hin oder her - m.E. zum 31. 12. kündigen. Aber eben so, dass der AG die Kündigung rechtzeitig bekommt.
Du weißt schon, dass diese Fristen einen Mindestzeitraum beschreiben und kein Fixum nach hinten darstellen?ZitatIst dann noch eine Kündigung' am 14.12.möglich mit Wirkung zum 28.12. möglich? :
Man sollte zum Monatsende kündigen
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Schau mal hier bezüglich der gesetzlichen Frist (ja, es sind 14 Tage): https://diro.eu/kuendigungsschutz-kuendigung-waehrend-probezeit-und-wartezeit
Es ist immer ordentlicher zum Monatsende zu kündigen und dafür zu Sorgen, dass die Kündigung rechtzeitig eingeht. Bisher hatte ich noch nie Probleme, wenn ich 1 oder 2 Tage eher die Kündigung eingereicht habe. Sobald diese unterschrieben ist (mit dem festgelegten Datum), ist alles fix. Ich würde also ebenfalls vorschlagen einfach zum 31.12. zu kündigen
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