Hallo,
bei mir geht es um das Thema Kündigung von Arbeitnehmerseitte, speziell welche Fristen ich einhalten muss.
Arbeitnehmer, ich, ist seit 2 Jahren beim Unternehmen beschäftigt und möchte das Arbeitsverhältnis beenden.
Im Arbeitsvertrag findet sich das die Formulierung "Die Kündigungsfrist nach der Probezeit beträgt 3 Monate zum Monatsende".
Gilt die Frist im Arbeitsvertrag nur für Kündigung von Arbeitgeberseite oder muss ich mich auch bei Kündigung von Arbeitnehmerseite daran halten?
Ist die Formulierung im Arbeitsvertrag überhaupt erlaubt, rechtlich wirksam ...?
Die gestzliche Frist von Arbeitnehmerseite wäre ja deutlich günstiger mit ca. 1 Monat ...
Schon vorab vielen Dank für eure Antworten.
Beste Grüße
A.W.
-- Editiert von User am 26. Februar 2023 16:59
Kündigungsfrist Arbeitnehmerkündigung
26. Februar 2023
Thema abonnieren
Frage vom 26. Februar 2023 | 16:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitnehmerkündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. Februar 2023 | 17:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32886 Beiträge, 17271x hilfreich)
Ist die Formulierung im Arbeitsvertrag überhaupt erlaubt, rechtlich wirksam ...? Ja - schließlich gilt die Frist für beide Seiten.
-- Editiert von User am 26. Februar 2023 17:14
#2
Antwort vom 26. Februar 2023 | 17:22
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo muemmel,
ok, danke für die Klarstellung und die schnelle Antwort.
Zu schade für mich.
Beste Grüße
A.W.
-- Editiert von User am 26. Februar 2023 17:23
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