Kündigungsfrist Arbeitnehmerseitig nach langer Betriebszugehörigkeit

19. Januar 2016 Thema abonnieren
 Von 
madx1701
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitnehmerseitig nach langer Betriebszugehörigkeit

Hallo zusammen,

mal folgendes Szenario angenommen:

Im Arbeitsvertrag steht: "Es gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen". Es gibt keine zusatz Formulierung die festlegt, dass die verlängerten gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitgeber auch für den Arbeitnehmer gelten.

Welche Kündigungsfrist hat ein Arbeitnehmer in so einem Fall nach z.B. 15 Jahren?

Auffällig ist bei einer solchen Formulierung der Wortlaut "...für BEIDE Seiten..." Kann man das so interpretieren, dass die verlängerten gesetzlichen Fristen die für den AG gelten damit auch für den AN gelten? Oder bedeutet es nur dass das Gesetz für beide seiten gilt und der AN kann demnach kurzfristig (4-Wochen-Regel) sein Arbeitsverhältnis beenden?

Danke schon mal vorab für die Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen ......

Die Formulierung im Arbeitsvertrag ist doch recht eindeutig, für beide gelten die gesetzlichen Fristen. Ohne Zusatz bedeutet das die kurze für den Arbeitnehmer und die lange für den Arbeitgeber. Da würde ich mir keine Sorgen machen, hätte der AG etwas anderes gewollt hätte er das auch anders formulieren müssen.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Zitat:§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Für eine Kündigung
durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen ......
Die Formulierung im Arbeitsvertrag ist doch recht eindeutig, für beide gelten die gesetzlichen Fristen. Ohne Zusatz bedeutet das die kurze für den Arbeitnehmer und die lange für den Arbeitgeber. Da würde ich mir keine Sorgen machen, hätte der AG etwas anderes gewollt hätte er das auch anders formulieren müssen.


Sehe ich genauso wie altona01, der AN kann mit 4 Wochen Frist zum 15. oder Monatsende kündigen.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
madx1701
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke euch für die Antworten. Das hilft mir sehr dabei das Arbeitsrecht besser zu verstehen!

2x Hilfreiche Antwort

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