Kündigungsfrist Arbeitsvertrag vs. Tarifvertrag

29. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
DanielL123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitsvertrag vs. Tarifvertrag

Hallo zusammen,

ich werde bei meinem Arbeitgeber, bei dem ich jetzt über 7 Jahre angestellt bin, kündigen. Es handelt sich hierbei um einen Konzern in München der den Tarifvertrag der IG Metal anwendet. Ich bin allerdings kein IG Metal Mitglied.

In meinem Arbeitsvertrag steht:
"Nach der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten mit einer Frist von mindestens 6 Wochen zum Kalendervierteljahresende gekündigt werden. Soweit gemäß gesetzlicher oder tarifvertraglicher Vorschriften für Kündigungen durch den Arbeitgeber längere Kündigungsfristen anzuwenden sind, gelten diese für beide Vertragsparteien als vereinbart."

Online bei der IG Metall steht:
"Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt: in der Probezeit zwei Wochendanach vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende

Längere Kündigungsfristen gibt es nach dem Gesetz nur für Kündigungen durch den Arbeitgeber. Sie sind nach der Dauer der Beschäftigung gestaffelt. Achtung: Tarifverträge der IG Metall sehen zum Teil vom Gesetz abweichende Regelungen vor."

Was steht im Tarifvertrag der IG Metall, weiß das jemand?
Welche Kündigungsfrist ist für mich gültig?

Viele Grüße
Daniel

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8078x hilfreich)

Wenn der Konzern einen Betriebsrat hat, der weiß die Antwort.
Ansonsten muss der Arbeitgeber Ihnen ermöglichen, den TV einzusehen. Das wäre zu empfehlen, wenn es keinen BR gibt.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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