Hallo, ich arbeite seit 12 Jahren in einer Praxis und bekam einen Arbeitsvertrag in Anlehnung an den BAT. Der BAT wurde durch den TVöD ersetzt. Ich habe aber keine schriftliche Vereinbarung darüber. Gilt jetzt die alte Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartal, odr die neue mit 4 Wochen zum 1. oder 15. eines Monats.Ich möchte mich jetzt beruflich verändern.
Kündigungsfrist - BAT TVöD
30. September 2007
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Frage vom 30. September 2007 | 14:08
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist - BAT TVöD
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. September 2007 | 14:47
Von
Status: Lehrling (1536 Beiträge, 182x hilfreich)
Hallo,
theoretisch müsste der TVöD jetzt auch für dich gelten. Demnach hast du eine Kündigungsfrist bei mindestens 12 Jahren Zugehörigkeit von 6 Monaten.
Nur wenn er für dich nicht gilt, hast du 4 Wochen zum 15. oder Monatsende nach BGB.
Das einfachste wäre, dich mal hintenrum zu erkundigen, was für dich gilt. Oder du fragst ganz einfach nach einem Aufhebungsvertrag.
-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
#2
Antwort vom 1. Oktober 2007 | 17:41
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
...und bekam einen Arbeitsvertrag in Anlehnung an den BAT.
Was heißt das genau?
Wurde im Arbeitsvertrag auf den BAT verwiesen (wenn ja, wie?) oder wurden im Arbeitsvertrag Formulierungen aus dem BAT übernommen?
Und jetzt?
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