Hallo. Ich frage nicht für mich sondern meinen Sohn. Der ist derzeit aber nicht hier sondern hat sich entnervt eine Auszeit genommen - aber ich bekam vorab den Auftrag "Mama, da kommt per Post die Kündigung für mich, mach bitte auf und schick mir ein Foto". Und ich hab keine Ahnung vom Arbeitsrecht und diesem Thema. Das Thema ging mich selbst zum Glück nie an. Was dort wirklich im Detail ablief, weiß ich auch nicht.
Besagte Post kam heute 24.9. - als Einschreiben/Einwurf. Aufgemacht. Grund für die Kündigung steht nicht drin.
Datiert per 20.9. die Kündigung zum 1.10., lt Nummer Sendungsverfolgung DHL Einschreiben gestern erst (23.9.) abgeschickt und heute (24.9.) hier angekommen. Klingt mir alles doch irgendwie seltsam. Also Google gefragt - aber Google ist kein Anwalt und nicht zwingend korrekt.
Ich weiß nur, dass eine Kündigung (in den 6 Monaten Probezeit dh 14 Tage) erst ab dem Datum "Erhalt" wirksam wird dh egal welches Datum im Schreiben dort steht - Startdatum somit erst heute dh 24.9., Donnerstag.
24.9. plus 14 Tage sind aber nicht der 1.10. Das stimmt meiner Meinung nach von vorne bis hinten nicht. Reines Bauchgefühl meinerseits.
Fragen:
Bis zu welchem Datum/Tag muss der AG meinem Sohn beginnend ab heute = 24.9. (Donnerstag) wirklich weiter Geld zahlen weil das Arbeitsverhältnis bis dahin weiter besteht und welches konkrete Datum ist denn nun das "richtige" statt dem 1.10.?
Außerdem - muss mein Sohn hier eine Korrektur fordern oder welche Optionen hat er? Dass er auf die Firma keinen Bock mehr, steht außer Frage. Meine Unterstützung und Verständnis hat er hier definitiv.
Es wird von ihm im Schreiben noch gefordert, dass er die heute zugegangene Kündigung unterschrieben zurück schickt. Das muss er sowieso selbst tun, da kann ich nicht helfen. Aber wenn er unterschreibt, dann würde der doch meiner Meinung nach auch alles anerkennen dh auch dieses Datum 1.10. (?). Also - nicht unterschreiben sondern Korrektur verlangen, oder?
Schönen Dank schonmal vorab für die Hilfe. LG Brit
Kündigungsfrist - Datum ausrechnen
Außerdem - muss mein Sohn hier eine Korrektur fordern oder welche Optionen hat er? Kriegt er keinen Lohn, muss er Lohnklage erheben.
in den 6 Monaten Probezeit dh 14 Tage So steht es im BGB. In Tarifverträgen finden sich durchaus kürzere Fristen.
Was stand wortgenau in dem Schreiben?Zitat :Besagte Post kam heute 24.9. - als Einschreiben/Einwurf. Aufgemacht. Grund für die Kündigung steht nicht drin.
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Zitat :Bis zu welchem Datum/Tag muss der AG meinem Sohn beginnend ab heute = 24.9. (Donnerstag) wirklich weiter Geld zahlen weil das Arbeitsverhältnis bis dahin weiter besteht und welches konkrete Datum ist denn nun das "richtige" statt dem 1.10.?
Aufgrund der unbekannten Faktoren / Unwägbarkeiten ist das in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Zitat :Ich weiß nur, dass eine Kündigung ... erst ab dem Datum "Erhalt" wirksam wird dh egal welches Datum im Schreiben dort steht
Nein, eine Kündigung wird frühestens wirksam mit Ablauf der Kündigunsfrist.
Das Datum wann er sie erahnte hat, ist nicht relevant, sondern das Datum an dem die Kündigung in den "Machtbereich des Empfängers" gekommen ist.
Die Kündigungsfrist beginnt zu laufen am Tag nach dem die Kündigung in den "Machtbereich des Empfängers" gekommen ist.
Zitat :eine Kündigung (in den 6 Monaten Probezeit dh 14 Tage)
Ist es denn eine Eine Kündigung in der Probezeit? Eine Kündigung in der Probezeit kann 14 Tage betragen, aber je nach vertraglicher Regelung auch mehr oder weniger Tage sein.
Zitat :- muss mein Sohn hier eine Korrektur fordern oder welche Optionen hat er?
Zitat :Grund für die Kündigung steht nicht drin.
Wenn es tatsächlich eine Kündigung in der Probezeit wäre, dann muss diese nur in absoluten Ausnahmefällen begründet werden.
-- Editiert von User am 24. September 2026 15:57
Und nur als Ergänzung:
Zitat :Es wird von ihm im Schreiben noch gefordert, dass er die heute zugegangene Kündigung unterschrieben zurück schickt.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die brauch weder von Deinem Sohn unterschrieben, noch zurückgesendet werden.
Zitat :Außerdem - muss mein Sohn hier eine Korrektur fordern oder welche Optionen hat er?
Neun, da gibt es kein "muss", er kann es auch einfach so akzeptieren, wie es ist. Falls er das nicht will, kann er entweder den AG anschreiben und eine entsprechende Korrektur fordern oder innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Kündigungsschutzklage erheben.
Könnte uU vom AG nachgeholt werden.Zitat :Aufgemacht. Grund für die Kündigung steht nicht drin.
Aber: Du sollst doch deinem entnervten Sohn NUR ein Foto des Kündigungsschreibens schicken. Mach das...
evtl. auch noch den Erhalt (heute 24.9.) per Foto dokumentieren.
Den Rest macht er selber. Was dort wirklich im Detail ablief, weißt du eh nicht.
Also---> Foto genügt.Zitat :Also - nicht unterschreiben sondern Korrektur verlangen, oder?
Und: Nicht unterschreiben, nichts zurückschicken, und keine Korrektur der Kündigung verlangen.
Zitat :Hallo. Ich frage nicht für mich sondern meinen Sohn.
Im Prinzip löblich, aber nicht arg hilfreich, wenn du die Grundlagen nicht kennst, hier also den Arbeitsvertrag des Sohnes. Und wenn der schon mit der Kündigung rechnet, sollte er sich auch darum kümmern.
Zitat :Was stand wortgenau in dem Schreiben?
Danke. Ich tippe ab:
(OT: oben rechts steht: Ort xxx, den 20.09.2026)
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrter Herr xxx,
hiermit kündigen wir das mit Ihnen seit dem 01.07.2026 bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 01.10.2026. Wir bitten Sie, die in Ihrem Besitz befindlichen Firmengegenstände und Arbeitsunterlagen bis spätestens zum 30.09.2026 an uns auszuhändigen. [size=10](OT: ich habe keine Ahnung, ob/welche Dinge da gemeint sein könnten, das weiß nur mein Sohn!)[/size]
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie sich nach Erhalt dieses Schreibens umgehend bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden müssen .....
Bitte bestätigen Sie uns dieses Kündigungsschreiben mit Ihrer Unterschrift.
Mit freundlichen Grüßen,
xxx
OT: mein Sohn sagt, im Arbeitsvertrag steht "unbefristet" und "6 Monate Probezeit" sowie "14 Tage Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit, sonst - länger"
Mehr weiß ich dazu nicht. Er hatte sich nur über 2 Kollegen beschwert, weil die ständig wichtige Infos und Material verschwiegen haben - und er als Volldeppp auflaufen sollte (und darum auch war und Anschiss vom Chef kassierte).
Ein Kündigungsgrund muss nicht zwingend im Kündigungsschreiben stehen. Wird in der Regel erst im Fall eines Gerichtsverfahrens dort vorgetragen.
Wir wissen nicht, welche Kündigungsfrist greift, ob überhaupt eine zu berücksichtigen ist. Es kann auch was anderes zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart sein. Außerdem kann sich die Frist aus dem Arbeitsvertrag ergeben, aus einem Tarifvertrag, aus dem Gesetz. Du weiß gar nichts. Also, schick die Ablichtung an Deinen Sohn; der soll sich um seinen Krempel kümmern.
wirdwerden
Also noch voll in der Probezeit.Zitat :seit 01.07.2026 bestehende Arbeitsverhältnis
Dein Sohn hat selbst den taufrischen Arbeitsvertrag mit den Verweisen auf evtl. Tarifverträge, er findet die geltenden Kündigungsfristen dort garantiert selbst.
Weiterhin gilt: Die Kü nicht unterschreiben, nichts zurückschicken.
Deshalb spätestens am 30.9. die in seinem Besitz befindlichen Firmengegenstände und Arbeitsunterlagen an den AG aushändigen.Zitat :Dass er auf die Firma keinen Bock mehr, steht außer Frage.
Das geht gegen Quittung auch beim Pförtner, Sekretariat etc.
Und: Telefonisch morgen früh bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend und am 1.10. arbeitslos melden. (auch, wenn der 1.10. evtl. falsch sein sollte)
Zitat :hiermit kündigen wir das mit Ihnen seit dem 01.07.2026 bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 01.10.2026.
Zitat :OT: mein Sohn sagt, im Arbeitsvertrag steht "unbefristet" und "6 Monate Probezeit" sowie "14 Tage Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit, sonst - länger"
Dann sehe ich 4 Möglichkeiten:
1. es geht nicht um eine Kündigung innerhalb der Probezeit
2. es gibt vertragliche Abmachungen, die er übersehen hat
3. der Verfasser der Kündigung ist zu doof einen Kalender korrekt zu bedienen
4. es ist Absicht, frei nach dem Motto "wir versuchen es einfach mal"
Vielen Dank. Gebe ich alles so weiter. Foto vom Brief habe ich gestern zum Sohn geschickt.
Sonntag Abend ist er wohl wieder hier und kann nochmal selbst lesen.
Ich hatte eben auch irgendwie vermutet "wir versuchen es einfach mal". Mehr kann ich eh nicht tun.
Ich war gestern nur irritiert, weil ich per Internet nachrechnen ließ.
Posterhalt gestern am 24.9. (Zustellung so auch lt Sendungsverfolgung) und dann 14 Tage Frist laufend weil Probezeit. Ergebnis 8.10. wird angezeigt und eben nicht der 1.10.
Falls der 8.10. stimmt (da wird sogar angezeigt 08.10. um 24 Uhr) - dann würde ich aber auf keinen Fall irgendwelches Zeug (Klamotten, Schlüssel, Werkzeug?) vor dem 8.10. wieder abgeben. Und natürlich dieses Schreiben auch auf keinen Fall so unterschreiben. Vielen vielen Dank für Euer Feedback hier dazu.
Sollte im Arbeitsvertrag tatsächlich die 14 Tage K-Frist stehen ohne Hinweis auf einen Tarifvertrag, wird die Kündigung hier auf den 8.10. umgedeutet. Das BAG (15.5.2013, 5 AZR 130/12) hat entschieden, dass man die ordentliche Kündigung eines Arbeitgebers mit falsch berechneter Kündigungsfrist so auslegen kann, dass das Arbeitsverhältnis mit der richtig berechneten Frist beendet wird.Zitat :hiermit kündigen wir das mit Ihnen seit dem 01.07.2026 bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 01.10.2026.
Zitat :Sollte im Arbeitsvertrag tatsächlich die 14 Tage K-Frist stehen ohne Hinweis auf einen Tarifvertrag, wird die Kündigung hier auf den 8.10. umgedeutet. Das BAG (15.5.2013, 5 AZR 130/12) hat entschieden, dass man die ordentliche Kündigung eines Arbeitgebers mit falsch berechneter Kündigungsfrist so auslegen kann, dass das Arbeitsverhältnis mit der richtig berechneten Frist beendet wird.
Richtig.
Falls der AG die Kündigung nicht freiwillig ändert ist aber dennoch innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage erforderlich um noch bis zum 8.10. beschäftigt zu sein und Gehalt zu bekommen.
Ohne Klage wird andernfalls das Arbeitsverhältnis zum 1.10. beendet.
@ #13
Bedeutet letztendlich aber trotzdem, dass man das vor dem Arbeitsgericht klären werden muss, wenn man auch bis zum 08.10 bezahlt werden möchte.
Der AG wird den Sohn zum 01.10 abmelden.
Zitat :Falls der 8.10. stimmt (da wird sogar angezeigt 08.10. um 24 Uhr) - dann würde ich aber auf keinen Fall irgendwelches Zeug (Klamotten, Schlüssel, Werkzeug?) vor dem 8.10. wieder abgeben.
Das Eigentum des AG ist dann herauszugeben wenn er es verlangt, will man Klage auf Herausgabe und Schadenersatz vermeiden.
Das solltest du deinem Sohn überlassen. Der sollte genau in seinem Vertrag nachlesen, welche Kü-Fristen wann und wofür gelten.Zitat :dann würde ich aber auf keinen Fall
Die Klärung zum korrekten Ende des Beschäftigungsverhältnisses kann durchaus länger als bis nächste Woche Dienstag dauern---> und der AG zahlt keinen Septemberlohn aus, wenn die Klamotten usw. nicht zurück sind.
Zitat :Das Eigentum des AG ist dann herauszugeben wenn er es verlangt, will man Klage auf Herausgabe und Schadenersatz vermeiden.
Nochmal vielen Dank. Sohn gestern Abend ausgequetscht ...
Erstens - kein Tarifvertrag dh die Info von Google "Zustellung Kündigungsschreiben am 24.9. ---> letzter Arbeitstag damit der 08.10." stimmt tatsächlich, nicht der 01.10.
Eigentum des AG - je 2 getragene Arbeitshemden und -hosen, 1x -schuhe, Reinigungszeug und Creme für die Hände (ich hatte noch darüber gelacht).
Werkzeug etc hat er angeblich nicht bekommen, auch kein Diensthandy/Laptop etc.
Lediglich der Werkstatt-Schlüssel muss wirklich zurück.
Also eigentlich alles bis auf den Schlüssel mMn eher Zeug für die Tonne statt "Weitergabe" an nächste neue Leute ... Nachdem, was dort ablief, bin ich grad am Grübeln, ob er die Klamotten ungewaschen übergeben sollte. Nix von wegen gebügelt und ordentlich gefaltet. ICH würde so entscheiden :-) Zum Glück ist das nicht mein Job.
-- Editiert von User am 28. September 2026 06:11
Dann gilt der Arbeitsvertrag. Ob nun Mr. google oder sonst wer was schreibt--->dein Sohn sollte sich auf die Kündigung und seinen Vertrag beziehen.Zitat :Erstens - kein Tarifvertrag
Das ist zu Recht die Forderung des AG und keineswegs lächerlich. Alles, was dein Sohn Anfang Juli erhalten hat (wahrscheinlich gegen Quittung), sollte er bis spätestens Mittwoch, 30.9. gegen Quittung beim AG abgeben. Was dann *für die Tonne* ist, darf der AG selbst entscheiden. Es ist schließlich dessen Eigentum.Zitat :Eigentum des AG
Dein Sohn kann selbst grübeln und entscheiden, ob er die Arbeitsklamotten vor Rückgabe noch wäscht bzw. von Mama waschen lässt.
Der AG darf /wird keine Schluss-Lohnabrechnung machen, d.h. auch keinen September-Lohn überweisen, bevor nicht zumindest das Eigentum des AG zurück ist.
Ob und was sich an der Kü-Frist ergibt, passiert spääääter.
Fazit:
Richtig---> und sofern dein Sohn volljährig ist, hat er zu entscheiden und kann sich ggfls auch gegen sonst was wehren.Zitat :Zum Glück ist das nicht mein Job.
Zitat :Lediglich der Werkstatt-Schlüssel muss wirklich zurück.
Nein, der Eigentümer hat Ansprach auf alles.
Zitat :Also eigentlich alles bis auf den Schlüssel mMn eher Zeug für die Tonne statt "Weitergabe" an nächste neue Leute
Die die Meinung ist nicht zu beanstanden, alleinige Befugnis darüber zu entscheiden hat der Eigentümer, niemand anders.
Zitat :Nachdem, was dort ablief, bin ich grad am Grübeln, ob er die Klamotten ungewaschen übergeben sollte.
Sofern es keine rechtlich gültige Regelungen zur Reinigung gibt, wäre waschen, bügeln etc. Sache des Arbeitgebers.
Nochmals vielen Dank. Gestern kam per SMS die Rückmeldung der Personalverwaltung - Rückgabe vom Schlüssel und der Arbeitskleidung wird gefordert, sonst nichts. Steigerung folgte unerwartet am Abend. Nochmal SMS aufs Handy vom Sohn.
Rückgabe hat nicht im Objekt zu erfolgen, wo der Arbeitsvertrag unterschrieben wurde und der direkte Vorgesetzte sein Büro hat - sondern anderswo in einer Außenstelle der Firma. Plus: dieser Weg ist reine Privatangelegenheit und es erfolgen keine Erstattungsansprüche Wegegeld. Plus separat davon soll mein Sohn das Arbeitsprotokoll der zwei letzten Einsätze wiederum zu seinem bisherigen direkten Vorgesetzten schicken oder bringen und wenn später als bis morgen (30.9.) dann keine Lohnzahlung. Und eine Unterschrift für die geleistete Arbeit auf diesen Protokollen gibts auch nicht, er habe kein Anrecht auf eine solche Bestätigung und er bekommt auch keinen Nachweis für die fristgemäße Abgabe "weil bei uns nicht üblich".
Frage: wenn das Arbeitsverhältnis zwar durch den AG gekündigt wurde aber noch besteht und er anweist, wohin die Klamotten gebracht werden sollen, ist das wirklich "unbezahltes Privatvergnügen"? Sonst wurde stets anteilig ein Zuschuss zum Wegegeld gezahlt (stets "abzüglich der ersten 10km pro Fahrt").
(OT: ich durfte den Vertrag jetzt lesen - da steht nichts drin, ob/wie man Kleidung bei Abgabe waschen soll etc. Ärger wird es eh geben - die Etiketten im Kragen waren alle entfernt weil die immer kratzen beim Tragen ... die schneiden wir schon immer bei allen Sachen raus, nicht nur bei Arbeitskleidung)
Zitat :ich durfte den Vertrag jetzt lesen - da steht nichts drin, ob/wie man Kleidung bei Abgabe waschen soll etc.
Dann ist waschen, bügeln etc. Sache des Unternehmens
Zitat :Ärger wird es eh geben - die Etiketten im Kragen waren alle entfernt weil die immer kratzen beim Tragen ... die schneiden wir schon immer bei allen Sachen raus, nicht nur bei Arbeitskleidung
Sachbeschädigung ist zivil- wie Strafrechtlich verfolgbar - das zivilrechtliche wird das Unternehmens sich nicht entgehen lassen.
Zitat :dieser Weg ist reine Privatangelegenheit und es erfolgen keine Erstattungsansprüche Wegegeld.
„fremdnützige Tätigkeit", die ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers liegt. Da der Arbeitgeber die Rückgabe seines Eigentums einfordert (meist nach einer Kündigung oder Freistellung), erfüllt der Arbeitnehmer damit eine vertragliche Pflicht. Da er sie während eines noch bestehenden Vertrages zurückbringen soll, gilt die Fahrtzeit als Arbeitszeit.
Zitat :wenn später als bis morgen (30.9.) dann keine Lohnzahlung.
Sind denn irgendwelche Abgabefristen zuvor vereinbart worden?
Zitat :Und eine Unterschrift für die geleistete Arbeit auf diesen Protokollen gibts auch nicht, er habe kein Anrecht auf eine solche Bestätigung
Das ist strittig und man müsste im Detail prüfen, ob ihm da eine Unterschrift zustünde.
Zitat :er bekommt auch keinen Nachweis für die fristgemäße Abgabe "weil bei uns nicht üblich".
Korrekt, den gerichtsfesten Nachweis über die Rückgabe zu führen ist alleine Sache des Arbeitnehmers.
Nö, denn weder Vergnügen noch privat. Das läuft auf weiteren Ärger hinaus, wenn dein Sohn entweder nicht hinfährt und/oder nichts vor dem 30.9. abgibt.Zitat :ist das wirklich "unbezahltes Privatvergnügen"?
Der AG wird wohl seine Ankündigung/Hinweis!! wahr machen und keine zügige Schlussabrechnung vorlegen.
Dann darf dein Sohn alle rechtlichen Schritte ...seinem letzten Lohn hinterhergehen.
Abseits davon evtl. noch Forderungen des AG wegen der Etiketten in der fremden Kleidung begegnen.
Zum allg. Verfahrensweg, zB. bei Anhängigkeit einer Lohn-und/oder Schadensersatzklage... könntest du ihn ja beraten. Vieles ist da ähnlich.
Es liest sich hier so, als wäre da seit Juli doch mehr im Argen gewesen, als das, was dein Sohn dir sagte...
Nochmals danke. Abgabe soll also heute erfolgen. Feierabend dort (Abgabe soll im Sekretariat erfolgen, es sind zwei völlig verschiedene Filialen mit eigener Leitung - Ausgabe erfolgte der Sachen erfolgte einst in jener Filiale, wo seine Vorgesetzten sind und von wo aus er zu Einsätzen geschickt wurde - mit privatem PKW, Nutzung privates Handy mit Dienst-App auch für die Abrechnung der gefahrenen Wege), Rückgabe nun heute in einer Filiale, mit der er die ganze Zeit über nie etwas zu tun hatte (die aber 20km "näher" liegt).
Sohn ist ansonsten seit einer Woche "suspendiert" (ohne Erwähnung "bezahlt/unbezahlt" in der schriftlichen Anweisung, darum sein spontaner Trip Ende der Woche ... Schn...voll eben, hat mein Verständnis).
Anspruch auf 2 letzte Urlaubstage gibts auch noch - jedoch weder Vorschlag noch Bewilligung vom AG.
Ich bastle heute noch schnell sowas wie ein Übergabeprotokoll - weiß nur nicht, was man tun kann, wird darauf die Bestätigung bei Abgabe verweigert. Videoaufnahme Smartphone vermutlich nicht erlaubt ... Mutter kein "anerkannter Zeuge" weil natürlich "nicht neutral". Gut, dann eben weiter.
Spontane Idee: ich bastle noch ein zweites Schreiben, auch Übergabe heute - mit Fristsetzung zur Bestätigung korrekter Kündigungstermin erst am 8.10. mit ungekürzter Bezahlung aller Ansprüche bis dahin und alternativ gerichtliche Klärung bei Verweigerung. Es gibts ja eh nichts mehr zu verlieren ...
Info in der App am 22.9. um 11.50 Uhr von direkten Vorgesetzten (Dienstschluss am 22.9. war 16.30 Uhr auswärts, Arbeit auch bis dahin ausgeführt statt vorzeitig abgebrochen): "Ich stelle dich ab sofort vom Dienst frei. Über weitere Schritte wirst du informiert. Wir bitten von einer Kontaktaufnahme in unser Büro Abstand zu nehmen."
Am 23.9. ein auf den 22.9. rückdatiertes Kündigungsschreiben per Einschreiben abgeschickt, Zustellung durch DHL am 24.9. hier, als Foto zum Sohn geschickt.
Wegen rausgeschnittener Pflegetiketten im Kragenbereich (ohne Beschädigung einer Naht oder Stoff!) - schaun wir mal. Schlimmer wären Teerflecke oder Risse/Löcher im Gewebe ...
-- Editiert von User am 30. September 2026 08:55
Zitat :Falls der AG die Kündigung nicht freiwillig ändert ist aber dennoch innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung die Kündigungsschutzklage erforderlich um noch bis zum 8.10. beschäftigt zu sein und Gehalt zu bekommen.
Ich weiß immer noch nicht, wieso der Sohn außer Lage ist, seinen Krempel auf einfachstem Niveau selbst zu regeln. Sondern dafür seine Mutter benötigt, die ja nun auch noch nicht mit übertrieben viel Sach- und Fachkenntnis gesegnet ist. Kein Vorwurf, muss sie ja auch nicht sein. Im Augenblick geht es nur, wirklich nur um die Rückgabe der im Eigentum des Arbeitgebers stehenden Gegenstände. Da ist sie Botin, nicht mehr und nicht weniger. Das bestätigen lassen und gut ist. Ob da Ersatzansprüche wegen der ausgetrennten Etiketten kommen, bleibt abzuwarten. Auch die Abrechnungen. Sind doch noch gar nicht fällig.
wirdwerden
Zitat :Ich bastle heute noch schnell sowas wie ein Übergabeprotokoll - weiß nur nicht, was man tun kann, wird darauf die Bestätigung bei Abgabe verweigert....
Spontane Idee: ich bastle noch
Warum bastelst Du?
Zitat :Videoaufnahme Smartphone vermutlich nicht erlaubt... Mutter kein "anerkannter Zeuge" weil natürlich "nicht neutral".
Ein Foto tut es auch.
Empfangsbeleg auf den Tisch legen, Sachen auf den Tisch legen, Foto machen.
Und natürlich ist "Mama" ein Zeuge, im Falle eines Falles wird vermutlich die Aussage, wegen der familiären Bindung etwas genauer unter die Lupe genommen.
Aber eine "familäre" Zeugin, ist besser als gar kein Zeuge.
Zitat :"Ich stelle dich ab sofort vom Dienst frei. Über weitere Schritte wirst du informiert. Wir bitten von einer Kontaktaufnahme in unser Büro Abstand zu nehmen."
Dann ist es eine widerrufliche Freistellung.
Bedeutet, Überstunden / Urlaub dürfen nicht mit der Freistellung verrechnet werden.
Zitat :Schlimmer wären Teerflecke oder Risse/Löcher im Gewebe ...
Nein wären sie nicht, denn die sind bei Arbeitskleidung (im entsprechenden Gewerbe) völlig normal.
Wenn du selbst gelesen hast, was du hier am 24.9. abgetippt hast ---> bis spätestens 30.9. sollte dit+dat abgegeben werden.Zitat :Abgabe soll also heute erfolgen.
Dazu war fast ne Woche Zeit und längst konnten die *Klamotten* beim AG direkt abgegeben werden.
Aber nein, um was du dir alles Gedanken gemacht hast. Am Montag 28.9. forderte der AG die Abgabe nun eben dort in xy. Der AG spielt jetzt seine Spielchen oder...hat andere Gründe, die du nicht wissen kannst und musst.
Und nun: Dein Sohn KANN nicht, weil er aufm Auszeit-Trip ist...und du sollst den Boten spielen. Toll.
Mit dieser Info konntest du nicht am 24.9. kommen?
Also freigestellt. Na und? Dein Sohn ist so oder so davon ausgegangen, dass er mit voller Schnauze eben auch mal n Trip wagen kann.Zitat :Sohn ist ansonsten seit einer Woche "suspendiert"
Du kannst nichts tun, falls im Sekretariat die Annahme verweigert wird. Doch warum sollte das passieren?
Das Sekretariat ist wahrscheinlich informiert, dass da heute was abgegeben werden soll.
Du bist heute weder Zeugin noch sonst was, du darfst die Sachen i.A. des Herrn X gegen Unterschrift als Quittung abgeben. Wo ist denn da nun wieder dein Problem?
Vergiss deine spontane 2. Idee komplett. Alles das interessiert das Sekretariat nicht.
Wichtig ist die Abgabe der genannten Dinge spätestens am 30.9. spätestens zu Feierabend dort.
Nö. Das hast du doch gar nicht zu bewerten.Zitat :Schlimmer wären Teerflecke oder Risse/Löcher im Gewebe ...
Meine Güte, auch wenn es jetzt offenbar zu deinem Boten-Job geworden ist---> Mach die Botin, bring die Klamotten heute hin, wie sie sind, erklär im Sekretariat bloß keine Romane.
Denk dran: Wer zu spät kommt, den bestraft ....
Dieser Botengang ist mE auch das einzige, was du heute für deinen Sohn tun kannst, um seine Situation nicht noch zu verschlimmern.
Zitat :gegen Unterschrift als Quittung abgeben. Wo ist denn da nun wieder dein Problem?
Zur Verteidigung.
Der AG hat diesbezüglich bereits mitgeteilt, dass er keinen Empfangsbeleg dafür unterschreibt oder ausstellt,
das Sekretariat wird dann wohl dementsprechende Anweisungen bekommen haben.
Letzte von mir dazu: Aufklärung einiger kleiner Missverständnisse.
AG hatte per SMS am 22.9. die Freistellung erklärt mit "Abwarten weiterer Anweisungen".
Per Einschreiben kam am 24.9. die auf den 22.9. rückdatierte Kündigung.
Mit separater SMS verweigerte der AG am 24.9. die Entgegennahme der Arbeitsklamotten und verlangte die Abgabe in einer anderen Filiale (die weder etwas mit einstigem Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Arbeitseinsätzen ...) zu tun hat/te - gefordert wurde die Abgabe dort bis zum 30.9. Die Anreise und Rückgabe in der "zuständigen" Filiale wird ausdrücklich verboten - Kontaktverbot zu allen Kollegen (klar doch - Einschüchterung der gesamten Truppe und aktives Verhindern von Richtigstellung möglicher Lügen des AG dort).
Vergessene Antwort von neulich in Ergänzung: die Tätigkeitsprotokolle hatten stets bis zum 3.d.Folgemonat unterschrieben (dh bestätigt Aufgaben + Uhrzeiten pro Tag) im Büro vom AG vorgelegt zu werden.
Am 22.9. kam die gegenteilige Anweisung: keine Unterschriften der Kunden einzuholen, alles ohne Bestätigung einreichen - bis zum 3.10. (trotz Kündigung zum 1.10.).
Das Einzige, was ich meinem Sohn geraten und der auch wenigstens hier "erfolgreich" gemacht hatte war, am 30.9. zumindest in Kopie (als Scan) die Tätigkeitsprotokolle vom gesamten September per SMS ( = Dienst-App) an den AG zu schicken. Plus Urlaubsantrag für den 7.+8.10. mit Quittung vom Einschreibebeleg der Kündigung als Nachweis der Zustellung erst am 24.9. + Richtigstellung des dann geltenden Kündigungsdatums.
Die Originale übergibt er nur gegen Quittung dh wir fahren kommende Woche erneut zu jenem in der Kündigung vom 24.9. befohlenen Büro. Die Dashcam läuft mit als Nachweis ...
Kindergarten! Sprichwort stimmt: "Gib einem Menschen Macht und er zeigt dir dann sein wahres Gesicht".
Ich bin Altersrentner. Mich geht der Sch... persönlich nichts an. Aber solchen AG wünsche ich sonstwas an den Hals. Und das ist ein Unternehmen mit diversen Außenstellen in ganz Deutschland. Da denkt man doch nichts Schlechtes und bewirbt sich gerne! Ich denke schon, dass der Gang zum Gericht vermutlich nicht zu vermeiden sein wird. Schade, dass niemand die Namen und Adressen jener Leute kennt, die in den vergangenen 2-3 Jahren gleiches erleben durften ...
Und jetzt?
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