Kündigungsfrist - Frage zur Formulierung im AV

5. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)
Kündigungsfrist - Frage zur Formulierung im AV

Hallo an alle,

ich hadere mit einer Formulierung zur Kündigungsfrist. AN ist seit über 10 Jahren im Unternehmen beschäftigt und möchte nun kündigen.
Im AV steht: Es gilt beiderseits die gesetzliche Kündigungsfrist.

Mein erster Impuls: Es gelten auch für den AN die verlängerten Kündigungsfristen.
Der zweite Gedanke: In der Formulierung fehlt dafür dann eigentlich das ein oder andere Wort (z. B. "verlängerte" oder "des AG").

Ist das Wörtchen "beiderseits" in dem Fall so vielsagend, dass damit die verlängerten Kündigungsfristen auch für den AN gelten?

Vielen Dank im Voraus für euren Input!
Gruß von Frau Herrje

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
esci
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

Gemeint dürfte sein, dass für beide die gesetzliche Regelung gilt. Für den AN die AN-Regelung, für den AG die AG-Regelung. Somit gilt für den AG die längere Kündigungsfrist, für den AN jedoch die kürzere. Eben so wie im Gesetz geschrieben.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47460 Beiträge, 16802x hilfreich)

Zitat:
Ist das Wörtchen "beiderseits" in dem Fall so vielsagend, dass damit die verlängerten Kündigungsfristen auch für den AN gelten?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Herrje
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 16x hilfreich)

Vielen Dank esci und hh!

Der AN hat leider zwei unterschiedliche Aussagen betriebsseitig zur Kündigungsfrist erhalten.
Dort ist man also u. a. der Auffassung, dass das Wort "beiderseits" bedeutet, dass Absatz 2 (§622) auch für den AN gilt....... (nach dem Motto: sonst wäre das Wort "beiderseits" gar nicht aufgenommen worden)

Könnte sich der AN somit jetzt darauf berufen, dass es sich um eine unklare Formulierung handelt und er nun zu seinen Gunsten entscheiden kann, welche Kündigungsfrist "er wählt"?

AN ist jetzt verständlicherweise verunsichert.

Danke nochmals!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

Unklarheiten in Arbeitsverträgen gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Nach meiner Einschätzung ist diese Formulierung tatsächlich nicht eindeutig und von daher sollte der Arbeitnehmer sich aussuchen können, welche Frist für ihn die günstigere ist.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Frau Herrje):
Im AV steht: Es gilt beiderseits die gesetzliche Kündigungsfrist.
Für mich ist diese Aussage sehr eindeutig:
a) Für den AN gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.
b) Für den AG gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Und dass die jeweils unterschiedlich sind, ist nicht das Problem des AN.

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